Linke will Bezugsdauer in der Arbeitslosenversicherung verlängern
Im Zentrum einer 45-minütigen Debatte, die am Donnerstag, 23. März 2017 stand ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Antrag (18/11419) mit dem Ziel, die Bezugsdauer in der Arbeitslosenversicherung zu verlängern und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Nach der Diskussion im Plenum wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gute finanzielle Lage der Bundesagentur für Arbeit
In ihrem Antrag verweist Die Linke auf die gute finanzielle Lage der Bundesagentur für Arbeit, die solche Maßnahmen erlauben würde. Die bestehende maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I (ALG I) werde den Bedürfnissen der Arbeitslosen nicht gerecht, so die Kritik der Fraktion. Die Bundesregierung fordert sie deshalb unter anderem auf, schon bei versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen von vier Monaten einen Anspruch auf ALG I für zwei Monate einzuführen. Zeiten der Qualifizierung und Weiterbildung bis zu einer Dauer von 24 Monaten sollen die Anspruchsdauer des ALG-I-Bezuges nicht mindern. Für jedes Beitragsjahr, das über die Dauer der Versicherungspflicht von 24 Monaten hinausgeht, soll ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monat ALG-I-Bezug entstehen.
Darüber hinaus verlangt die Linksfraktion, dass Arbeitnehmer, die innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 24 Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben, 18 Monate ALG I beziehen können, wenn sie über 50 Jahre alt sind und arbeitslos werden. Eine 24-monatige Bezugsdauer soll es für über 55-Jährige und erwerbslose Menschen mit Behinderungen geben, sowie eine 36-monatige Bezugsdauer für über 60-jährige Erwerbslose. (sas/23.03.2017)