Parlament

Kuratorium für den Fonds zur kern­tech­nischen Ent­sorgung besetzt

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 9. März 2017, die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung gemäß Paragraf 4 des Entsorgungsfondsgesetzes“ gewählt. Dazu lag den Abgeordneten ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen (18/11406) vor. 

Gewählte Mitglieder und Stellvertreter

Als Mitglieder sind gewählt: CDU/CSU: Thomas Bareiß, Dr. Reinhard Brandl, Steffen Kanitz; SPD: Dr. Nina Scheer, Bernd Westphal; Die Linke: Hubertus Zdebel; Bündnis 90/Die Grünen: Jürgen Trittin.

Als Stellvertreter sind gewählt: CDU/CSU: Dr. Herlind Gundelach, Dr. Antje Weisgeerber, Dr. André Berghegger; SPD: Hiltrud Lotze, Steffen-Claudio Lemme; Die Linke: Eva Bulling-Schröter; Bündnis 90/Die Grünen: Sylvia Kotting-Uhl.

Kuratorium überwacht die Tätigkeiten des Vorstands

Zweck des Fonds ist es, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und künftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die mit der Erfüllung des Stiftungszwecks und den Aufgaben des Fonds verbunden sind. Das Kuratorium kann sich dabei von der Deutschen Bundesbank beraten lassen. Es überwacht die Tätigkeiten des Vorstands.

Das Kuratorium besteht aus Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Die Anzahl der Mitglieder des Bundestages ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird. Sie überschreitet nicht die Anzahl der der Vertreter der Bundesregierung. Die Mitglieder werden für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt.

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ am 15. Dezember 2016 beschlossen (18/10469, 18/10671). (hau/09.03.2017)