Gröhe: Anerkennungssystem ausländischer Heilberufsabschlüsse gelungen
Vor fast fünf Jahren, am 1. April 2012, trat in weiten Teilen das Anerkennungsgesetz in Kraft, das es seither Ärzten, Krankenpflegern oder medizinischen Bademeistern erleichtert, ihre im Ausland erworbenen Heilberufsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Gleichzeitig wurden auch die Heilberufsgesetze des Bundes überarbeitet. Das Bundeskabinett hat nun einen Bericht verabschiedet, in dem sie eine positive Bilanz zieht: „Das Anerkennungssystem ist im Grundsatz gelungen“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Mittwoch, 8. März 2017, im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages.
„Angemessener Ausgleich wird erreicht“
Der Bericht, der auf den Erfahrungen der Länder mit dem Anerkennungsverfahren beruht, zeige, so der Minister, dass die Regelungen zur Anerkennung bei den Heilberufen funktionierten. Ein angemessener Ausgleich werde erreicht – zwischen dem Patientenschutz auf der einen Seite und den Interessen der Menschen, die ihre berufliche Qualifikation anerkennen lassen wollen, auf der anderen Seite.
Damit erreichten die Regelungen auch ihr Ziel, mehr ausländische Fachkräfte zu gewinnen, sagte Gröhe. Der Großteil der Anträge auf Anerkennung sei in den vergangenen Jahren von Ärzten oder Gesundheits- und Krankenpflegern gestellt worden,
„Kein weiterer Bedarf an gesetzlichen Maßnahmen“
Als wichtigen Baustein, um den Vollzug des Gesetzes in den Bundesländern zu vereinheitlichen, nannte Gröhe die Einrichtung einer zentralen Gutachtenstelle im vergangenen Jahr. Die Gutachtenstelle unterstütze die Behörden in den Ländern im Anerkennungsverfahren. Bund und Länder seien weiterhin „im Gespräch.
Ziel sei es, die Zusammenarbeit auszubauen und den Gesetzesvollzug zu vereinheitlichen, so der Gesundheitsminister. “Einen Bedarf an weiteren gesetzlichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung jedoch derzeit nicht.„
“Zentrale Gutachtenstelle besser ausstatten„
Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik von Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte zwar die Einrichtung der zentralen Gutachtenstelle, zeigte sich aber skeptisch, ob die personellen Kapazitäten ausreichten, um die Länder bei der Prüfung der Bewerbungen zu unterstützen. “Plant die Bundesregierung, die Stelle auszubauen?„, fragt die Abgeordnete aus Münster.
Der Minister verwies darauf, dass die Gutachtenstelle erst im September 2016 ihre Arbeit aufgenommen habe. “Es geht hier aber nicht nur um mehr Personal„, betonte Gröhe, “sondern auch zum Beispiel um eine Datenbank. Die Frage der Ausstattung hat auch eine technische Dimension.„
“Anerkennungstourismus unterbinden„
Rudolf Henke (CDU/CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss, machte darauf aufmerksam, dass es trotz der zentralen Gutachtenstelle weiterhin Unterschiede in der Anerkennungspraxis zwischen den einzelnen Bundesländern gebe. “Ich weiß von Fällen, dass Ärzte von Bundesland zu Bundesland ziehen„, so der Abgeordnete aus Aachen. Diese “Anerkennungstourismus„ könne nicht Ziel des Gesetzes sein, kritisierte Henke und fragte nach Maßnahmen der Bundesregierung, um diesen zu unterbinden.
Gröhe gab Henke recht: “Ein Anerkennungstourismus ist nicht in unserem Sinne.„ Die Vergleichsprüfung sei jedoch eine “anspruchsvolle Aufgabe„. Gerade um einheitliche Maßstäbe zu gewährleisten, sei die zentrale Gutachtenstelle geschaffen worden. Es brauche aber auch ein Zentralregister, so Gröhe, um Doppelbewerbungen zu vermeiden. Die behalte die Bundesregierung im Blick, versicherte der Minister: “Deshalb geht das Monitoring der Umsetzung des Gesetzes weiter.„
Deutschkenntnisse von ausländischen Fachkräften
Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, monierte, dass die Deutschkenntnisse von Ärzten und Krankenpflegekräften aus dem Ausland oftmals nicht umfassend genug seien. “Ist das vorgeschriebene Sprachniveau ausreichend?„, wollte Vogler wissen. “Und welche Möglichkeiten zur Nachqualifizierung gibt es?„
Gröhe verwies darauf, dass die Frage eines “angemessenen Sprachniveaus sehr ausgiebig diskutiert worden sei. „Wir haben uns schließlich auf ein sehr hohes Sprachniveau – auch in fachlicher Hinsicht – geeinigt, gerade in Bereichen wie etwa der Psychiatrie und Psychotherapie, wo Sprachkenntnisse eine große Rolle spielen.“ Was die Nachqualifizierung angehe, sehe er vor allem die Arbeitgeber in der Pflicht, so der Minister. Ansprechpartner für entsprechende Nachqualifizierungsangebote sei die Agentur für Arbeit.
Personal für Behörden vor Ort
Reiner Meier (CDU/CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss, wollte wissen, was die Länder zusätzlich tun könnten, um dem Personalmangel in den Heilberufen zu begegnen und mehr Fachkräften aus dem Ausland den Berufseinstieg in Deutschland zu ermöglichen.
Der Bundesgesundheitsminister zeigte sich überzeugt, dass die zügige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen hierbei eine wichtige Rolle spiele. „Natürlich muss die zentrale Gutachtenstelle mit ausreichend Personal ausgestattet sein, aber das gleiche gilt für die Behörden vor Ort“, so Gröhe. „Sie brauchen ebenfalls genügend Personal für die Prüfung der Bewerbungen.“ (sas/08.03.2017)