Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Januar 2017, mehrere Vorlagen in erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Verbesserung des Hochwasserschutzes
Der Bundestag überwies in erster Beratung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (18/10879, Hochwasserschutzgesetz II) an den federführenden Umweltausschuss.
Ziel ist es, Vorschriften zu schaffen, die die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. Gerichtsverfahren sollen gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt und zusätzliche Vorschriften geschaffen werden, die dazu beitragen, die Entstehung von Hochwasser einzudämmen. Des Weiteren sollen Regelungslücken geschlossen werden, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern.
Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
Der Bundestag überwies in erster Beratung zudem den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften (18/10883) an den federführenden Verkehrsausschuss. Ziel ist die Umsetzung der Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (MRO-Richtlinie).
Des Weiteren soll die Akzeptanz von Großprojekten verbessert werden. Dazu könne die Raumordnung beitragen, indem sie im Raumordnungsverfahren, also in einem frühzeitigen Verfahrensstadium der Genehmigung von Großprojekten, die Öffentlichkeit umfassend beteilt und sinnvolle Projektalternativen prüft. Dies entspreche dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufenden Wahlperiode. Zusätzlich soll dem Klimawandel und anderen aktuellen Herausforderungen von nationaler oder europäischer Dimension besser begegnet werden können, indem dem Bund die Kompetenz eingeräumt wird, bei Bedarf einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen.
Ernährung in einer Versorgungskrise
Der Bundestag überwies in erster Beratung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise (18/10943) an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Das Ernährungsvorsorgegesetz und das Ernährungssicherungsgesetz sollen zu einem einheitlichen Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz zusammengefasst werden, das sowohl im Spannungs- oder Verteidigungsfall als auch bei zivilen Katastrophen anwendbar ist.
Die Instrumente des Gesetzes sollen ausgelöst werden, wenn die Bundesregierung eine Versorgungskrise feststellt. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Verordnungsermächtigungen erlauben es dem zuständigen Bundesministerium, bei Bedarf eine den Umständen des jeweiligen Krisenfalls angepasste hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln und verwandten Erzeugnissen einzuführen. Dazu können vor allem Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen werden.
Damit die zuständigen Behörden auch bei sehr kurzfristig eintretenden Krisenszenarien handlungsfähig sind, soll das Gesetz um einstweilige unmittelbare Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden ergänzt werden. Die zentrale Herausforderung bei diesen Szenarien liegt nach Regierungsangaben darin, verfügbare Lebensmittel trotz etwaigen Ausfalls weiterer Infrastrukturen (Energie, Transport, Arbeitskräfte) schnell, gleichmäßig und sicher an die Bevölkerung zu verteilen. Die Befugnisse sollen es ermöglichen, dass die Behörden einzelne Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft einstweilig in Anspruch nehmen können, soweit dies zur Bekämpfung einer Versorgungskrise erforderlich ist.
Änderung des Weingesetzes
Das Parlament überwies in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (18/10944) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Kernregelung des Gesetzentwurfs sind Ermächtigungen, mit denen die Länder in die Lage versetzt werden, die Gründung und Anerkennung von Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen zu ermöglichen und erhebliche Marktstörungen zu vermeiden. Für Weine, die ohne Herkunftsbezeichnung vermarktet werden, können Hektarhöchstbeträge festgelegt werden.
Vorgesehen ist auch, dass Neuanpflanzungen in den Jahren 2018 und 2019 auf 0,3 Prozent der deutschen Rebfläche begrenzt werden. Die vorgesehenen Änderungen des Weingesetzes sind nach Ansicht der Regierung notwendig, um das langwierige Verfahren bei der Änderung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben zu straffen und um befürchteten Marktstörungen wirksam vorbeugen zu können.
Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Das Fahren ohne Fahrschein soll „entkriminalisiert“ werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7374), der an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Tatbestand der Leistungserschleichung aus Paragraf 264a Strafgesetzbuches so abzuändern, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein auch im Wiederholungsfalle nicht als Straftat geahndet wird.
Außerdem soll sich die Regierung unter anderem dafür einsetzen, dass Paragraf 12 der Eisenbahn-Verkehrsordnung und Paragraf 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen so verändert werden, dass das erhöhte Beförderungsentgelt reduziert wird.
Schließlich soll die Regierung gemeinsam mit den Bundesländern eine Initiative starten, die eine bundesweit flächendeckende Ausgabe von Sozialtickets zum Ziel hat. Dabei sei sicherzustellen, dass auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Anspruch auf ein solches Sozialticket haben, fordern die Abgeordneten.
Bislang wird die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein als Straftat geahndet und mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen bestraft, schreibt die Fraktion zur Begründung. Zusätzlich werde von den Verkehrsbetrieben auf jeden Fall ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben, was einer Doppelbestrafung gleichkomme.
Die Härte der Sanktionierung des „Schwarzfahrens“ sei ein unverhältnismäßiger Eingriff des Staates und widerspreche der gebotenen Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Einsatz des Strafgesetzes. Der Staat solle vielmehr die Sanktionierung dieses „niederschwelligen Normenverstoßes“ ganz den Verkehrsbetrieben überlassen. Polizei und Justiz würden durch diese „Entbürokratisierung“ enorm entlastet.
Stress in der Arbeitswelt
Der Bundestag überwies in erster Lesung einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/10892), der den Stress in der Arbeitswelt mindern soll, an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Das Parlament soll die Bundesregierung auffordern, eine Anti-Stress-Verordnung zu erlassen, die den betrieblichen Akteuren garantiert im Dialog mit den Beschäftigten die Ursachen für psychische Belastungen zu benennen und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Als mögliche Gefährdungsfaktoren müsse die Anti-Stress-Verordnung mindestens die Gestaltung der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die sozialen Einflussfaktoren, die Bedingungen des Arbeitsplatzes und die Arbeitsumgebung sowie die Arbeitszeit berücksichtigen. Für all diese Bereiche sollen Beurteilungskriterien als Vorgaben für Gefährdungsbeurteilungen entwickelt werden.
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
Der Bundestag überwies in erster Lesung den Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft im Jahr 2015 (18/9545) zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss.
Anpassungsvertrag zur ERP-Förderrücklage
Der Bundestag überwies in erster Lesung den Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über den Anpassungsvertrag zur ERP-Förderrücklage (18/10825) an den federführenden Wirtschaftsausschuss. Das Ministerium beantragt die Zustimmung des Bundestages zu dem von der Bundesregierung am 11. Januar 2017 beschlossenen Vertragsentwurf über die Anpassung der Regelungen zur ERP-Förderrücklage in Bezug auf deren Verfügbarkeit zum Ausgleich etwaiger Verluste der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Vergütung (Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage) sowie die Eckpunkte der substanziellen Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung. Im Anschluss daran soll der Vertrag zwischen dem ERP-Sondervermögen und der KfW geschlossen werden.
Kohlendioxidausstoß im Flugverkehr
Im federführenden Umweltausschuss beraten wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9801), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für einen wirksamen Beitrag des Luftverkehrs zur Senkung seiner Treibhausgasemissionen einzusetzen. Dies sei Abgeordneten unabdingbar, um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Die Emissionen, die durch den Flugverkehr entstehen, hätten sich zwischen 1990 und 2006 mehr als verdoppelt, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.
Es existiere jedoch bislang kein wirksames Klimaschutzinstrument für diesen Bereich, kritisieren die Grünen. Auch würden keine Innovationsanreize für effizienteren oder klimaneutralen Luftverkehr gesetzt. Die Bundesregierung solle sich deshalb für ein robustes Klima-Regime samt verbindlichem Kohlendioxid-Reduktionspfad der internationalen Luftfahrt einsetzen, fordern die Grünen. Entsprechend konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Luftverkehr sollen nach Willen der Abgeordneten in den Klimaschutzplan 2050 aufgenommen werden. (eis/26.01.2017)