Recht

Opposition scheitert mit Initiativen zum Mietrecht

SPD, Linke und Grüne sehen dringenden Handlungsbedarf im Mietrecht. Das machten die Fraktionen am Donnerstag, 9. März 2017, deutlich. Sie warfen der Union einhellig vor, dringend nötige Verbesserungen für Mieter zu blockieren. Die Linke hatte in zwei Anträgen(18/11049, 18/9123) einen besseren Kündigungsschutz und einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Mietpreisbremse gefordert. Auch die Bündnisgrünen hatten einen Antrag zur Reform des Mietrechts (18/10810) und zwei Gesetzentwürfe zur Mietpreisbremse (18/8856, 18/8857) eingebracht.

Zwei Gesetzentwürfe und ein Antrag abgelehnt

Der Bundestag überwies den Antrag der Linken (18/11049), den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern, und den Antrag der Grünen (18/10810), das Mietrecht zu reformieren, zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss. Mit 461 Nein-Stimmen bei 53 Ja-Stimmen und 56 Enthaltungen lehnte der Bundestag den Antrag der Linken (18/9123) in namentlicher Abstimmung auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/10089) ab.

Für den Gesetzentwurf der Grünen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten bei umfassenden Modernisierungen (18/8856) stimmten 110 Abgeordnete, während 457 ihn ablehnten. Ebenfalls 110 Ja-Stimmen erhielt ein weiterer Gesetzentwurf der Grünen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten durch Streichung der Rügepflicht und die Schaffung eines Auskunftsrechts (18/8857). 461 Abgeordnete stimmten jedoch dagegen, sodass auch diese Initiative scheiterte. Grundlage der Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/11440).

Linke: Ausnahmen bei Mietpreisbremse müssen weg

Für die Linksfraktion sagte Caren Lay, in einigen Großstädten seien die Mieten in den vergangenen Jahren um bis zu 50 Prozent gestiegen - eine „bessere Anlage für Spekulanten“ sei nicht denkbar. Bei „diesem Beutezug durch unsere Städte“ würden nur Mieter mit günstigeren Altverträgen stören, diese würden häufig aus ihren Wohnungen und Kiezen vertrieben. Daher müsse an der Mietpreisbremse dringend nachgebessert werden.

Vor allem die vielen Ausnahmen, die die Union „auf Druck der Immobilienwirtschaft“ in das Gesetz hineinverhandelt habe, müssten gestrichen werden. 70 bis 95 Prozent der Wohnungsangebote würden zu teuer vermietet - eine Mietpreisbremse, gegen die in so hohem Maße verstoßen werde, ohne dass es Konsequenzen gebe, funktioniere nicht. Ein Umgehen der Mietpreisbremse sei „Betrug“, der auch so geahndet werden müsse. Lay warf der Koalition vor, mit ihrer Politik Mieterrechte zu vernachlässigen.

Grüne: Koalition hat beim Mieterschutz „versagt“

Auch die Kritik der Grünen fiel harsch aus: So sagte Christian Kühn, Städten dürften nicht zu „Reichenghettos“ werden. Hier aber habe die Große Koalition „völlig versagt“. Die Mietpreisbremse funktioniere einfach nicht, weil sie zu viele Lücken habe.

Kühn forderte Union und SPD auf, sie endlich „scharf zu stellen“ und eine „soziale Erneuerung des Mietrechts“ zu vollziehen.

SPD: Soziales Mietrecht ist nötig

Auch der SPD-Innenpolitiker Klaus Mindrup sagte, viele Menschen würden sich Sorgen um ihre Wohnungen machen - dies sei nachvollziehbar und müsse ernst genommen werden. Er nannte als Extrembeispiel ein Haus in Berlin, das ein Investor aufgekauft habe, um daraufhin umfangreiche und extrem teure Modernisierungen anzukündigen und zum Teil durchzuführen, in deren Verlauf er alte Mieter losgeworden sei. Ohne die Modernisierung komplett abzuschließen, habe er dann das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt und diese zu einem hohen Preis verkauft.

Auch wenn es viele korrekte Vermieter gebe, sei in Deutschland ein „grauer Baumarkt“ entstanden, der gestoppt werden müsse. Die eigentlich richtige Therapie dagegen sei das von Minister Heiko Maas geplante zweite Mietrechtspaket, das etwa den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei Modernisierungsmaßnahmen vorsehe und die Modernisierungsumlage anpasse. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Mit der Union sei das aber offenbar schwer. Daher kündigte Mindrup an, die SPD werde „im nächsten Koalitionsvertrag“ ähnlich wie den Mindestlohn ein „soziales Mietrecht“ durchsetzen.

CDU/CSU: Mietpreisbremse darf keine Investitionsbremse sein

Für die Unionsfraktion betonte Dr. Jan-Marco Luczak, dass die Mietpreisbremse funktioniere. Man sei sich grundsätzlich mit den anderen Fraktionen im Bundestag darin einig, dass Mieter geschützt werden müssten, Differenzen aber bestünden über den richtigen Weg. Für den differenzierten Wohnungsmarkt in Deutschland seien differenzierte Lösungen und ein Ausgleich zwischen Eigentümern und Mietern nötig. Der Schluss der Linken, dass 95 Prozent der Vermieter betrügen würden, sei „nicht in Ordnung“.

Luczak verteidigte Ausnahmen bei der Mietpreisbremse: Dass sie etwa für Neubauten nicht gelte, liege daran, dass zu den Preisen der ortsüblichen Vergleichsmiete heute nicht mehr gebaut werden könne - die Mietpreisbremse dürfen keine Investitionsbremse sein. Auch in bestehende Mietverträge dürfe nicht eingegriffen werden, dies entspreche dem „Verfassungsrahmen“. Insbesondere beim Begriff der umfassenden Modernisierung habe sich seine Fraktion dafür eingesetzt, keine Anreizstrukturen für zu hochpreisige Maßnahmen zu schaffen.

Es müsse dabei bleiben, dass Modernisierungskosten auf „drei Schultern“ verteilt würden: Eigentümer, Mieter und Staat. Auch die von der Opposition kritisierte Rügepflicht müsse bleiben: Sonst gebe es für Vermieter keine Planungs- und Investitionssicherheit. Die Vorschläge von Grünen und Linken, so Mindrup, gingen insgesamt „an der Praxis vorbei“. (suk/09.03.2017)