Die Absicht, von Großunternehmen, Jahresberichte über verantwortliches Verhalten gegenüber der Allgemeinheit zu verlangen, wurde in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag, 7. November 2016, weithin positiv aufgenommen. Der europäische Gesetzgeber hat solche Berichtspflichten zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility - CSR) in einer EU-Richtlinie (2014/95/EU) vorgesehen. Jetzt ist der Bundestag am Zug, dem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9982) zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vorliegt.
„Regierung bleibt hinter dem Wünschenswerten zurück“
Im Kern geht es darum, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen nicht mehr nur Jahresabschlüsse über ihre finanzielle Lage veröffentlichen sollen. Vielmehr sollen sie auch darlegen, welche Bilanz sie in Bereichen wie dem Umweltschutz, Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und der Korruptionsbekämpfung vorweisen können.
Dass die Bundesregierung dabei weit hinter dem Wünschenswerten zurückbleibt, war die dezidierte Meinung von Christian Felber, österreichischer Autor und Vertreter der Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung. Diese tritt nach Felbers Angaben für ein Wirtschaften nach ethischen Grundsätzen ein und zählt derzeit rund 400 Unternehmen als Mitglieder. Der Regierungsentwurf enthalte „Kann-Bestimmungen statt Muss-Bestimmungen, sogar bei Menschenrechtsverletzungen“, kritisierte Felber. Seine Grundtendenz sei, dass die Unternehmen durch die Umsetzung der EU-Richtlinie möglichst wenig belastet werden sollen. Dabei enthielten alle Verfassungen des Bundes und der Länder eine Gemeinwohl-Verpflichtung der Wirtschaft.
„Alle Großunternehmen zu CSR-Bilanzen verpflichten“
In einem Punkt war sich Felber mit den meisten anderen Sachverständigen einig: Dass nicht nur kapitalmarktorientierte, sondern alle Großunternehmen zu CSR-Bilanzen verpflichtet werden sollten. Die Teamleiterin Unternehmensverantwortung der Organisation Germanwatch, Cornelia Heydenreich, wies darauf hin, dass nach dem Regierungsentwurf Konzerne wie Aldi, Lidl und Edeka überhaupt nicht berichtspflichtig seien.
Für berichtspflichtige Unternehmen wiederum seien nur solche Angaben verpflichtend, die für den Geschäftsverlauf wesentlich sind. Dies lasse ihnen großen Spielraum, Unangenehmes zu verschweigen. Ins Gutdünken der Unternehmen sei insbesondere die Berücksichtigung ihrer Lieferketten in den CSR-Berichten gestellt.
„Keine überschießenden Rechtspflichten einführen“
In deutlichem Widerspruch dazu begrüßte Dr. Amanda Lipuscek vom Verband der Chemischen Industrie ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie beschränkt und dabei Spielräume in der nationalen Umsetzung genutzt habe. Die Industrie sei bereit, gesellschaftiche Verantwortung zu übernehmen, sagte Lipuscek, und berichte schon jetzt vielfach auf freiwilliger Basis über ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sei aber wichtig, dass „keine überschießenden Rechtspflichten und Belastungen eingeführt werden“.
Lipuscek kritisierte, dass sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung den Aufwand der Unternehmen für die Erfüllung der Vorschriften um Größenordnungen zu niedrig angesetzt hätten. Insbesondere die Angaben über die Einhaltung der gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung in der Lieferkette erforderten einen „übermäßigen Verwaltungsaufwand“. Lipuscek begrüßte daher einen Vorschlag des Bundesrates, sich auf die erste Stufe der Lieferkette zu beschränken.
„Berichte nicht getrennt vorlegen“
Grundsätzlich positiv zum Regierungsentwurf äußerte sich Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Warum ihm zufolge aber der herkömmliche Jahresabschluss und der nichtfinanzielle Bericht getrennt vorgelegt werden dürfen, wollte Naumann nicht einleuchten. Er forderte, dass beides verpflichtend Bestandteil eines Berichts werden solle. Dann sei für „Stakeholder“ zu ersehen, dass beides den gleichen Stellenwert hat.
Auch wandte sich Naumann gegen eine Klausel im Regierungsentwurf, nach der Angaben im CSR-Bericht unterlassen werden können, wenn dem Unternehmen bei ihrer Veröffentlichung wirtschaftliche Nachteile drohten. Dies entspreche nicht deutscher Rechtssystematik und sei eine Einladung zum „green-washing“, was sich mit Grünfärberei übersetzen lässt.
„Externe Prüfung verpflichtend vorschreiben“
Der Vertreter der Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften, der Stuttgarter Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Schüppen, kritisierte nur einen Punkt im Gesetzentwurf. Dieser stellt es dem Aufsichtsrat frei, ob er den CSR-Bericht des Vorstands externen Prüfern vorlegt. Sofern eine solche Prüfung erfolgt, muss das Ergebnis aber veröffentlicht werden.
Schüppen wies darauf hin, dass ein Aufsichtsrat über keinen eigenen Stab verfüge, der die Angaben überprüfen kann. Er plädierte daher dafür, die externe Prüfung verpflichtend vorzuschreiben, und war sich dabei mit der Mehrzahl der Sachverständigen einig. Damit würden zudem nichtfinanzielle Informationen gleichrangig mit den finanziellen behandelt, argumentierte Schüppen.
„Schwelle schon bei 250 Mitarbeitern ansetzen“
Für eine Erweiterung der Pflichtthemen von CSR-Berichten um Verbraucheranliegen plädierte Ingmar Streese vom „Verbraucherzentrale Bundesverband“. Bereits heute enthielten 90 Prozent der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen auch Verbraucheranliegen wie Verbraucher-Datenschutz und -Sicherheit.
Je transparenter der Umgang mit Verbraucheranliegen, umso höher sei das Vertrauen bei Verbrauchern, aber auch bei Investoren, argumentierte Streese. Zudem forderte er, so wie auch einige andere Sachverständige, die Schwelle für die Berichtspflicht schon bei 250 Mitarbeitern anzusetzen und nicht erst, wie im Regierungsentwurf, bei 500 Mitarbeitern.
„Auf das Verhältnis Aufwand-Ertrag achten“
Als Vetreter eines Unternehmens, das bei Umsetzung des Regeirungsentwurfs nicht betroffen wäre, bezeichnete Andreas Streubig, Bereichsleiter Nachhaltigkeitsmanagement der Hamburger Otto Group, die Trennung in kapitalmarktorientierte und sonstige Unternehmen als „nicht nachvollziehbar“. Die finanzielle Berichterstattung alleine reiche nicht aus, um den Wert eines Unternehmens darzustellen.
Er wehre sich gegen die Vorstellung, sagte Streubig, „dass Unternehmen das alles nicht wollen“. Angesichts der Probleme in der Welt sei es richtig, dass sie sich „dem politischen Gestaltungswillen unterwerfen“. Allerdings müsse die Politik „auf das Verhältnis Aufwand-Ertrag achten“, warnte Streubig vor zu weitreichenden Regulierungen. Man dürfe „nicht das Kind mit dem Bade ausschütten“. (pst/08.11.2016)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Mag. Christian Felber, Autor und Referent zu Wirtschafts- und Gesellschaftsfragen, Österreich
- Cornelia Heydenreich, Germanwatch e. V., Berlin, Teamleiterin Unternehmensverantwortung
Dr. Amanda Lipuscek, LL.M., Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI), Frankfurt am Main - Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, Sprecher des Vorstands
- Prof. Dr. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Stuttgart, Vertreter der Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e. V. (VMEBF)
- Ingmar Streese, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Berlin, Leiter Geschäftsbereich Verbraucherpolitik
- Andreas Streubig, Otto Group, Hamburg, Bereichsleiter Nachhaltigkeitsmanagement