Auswärtiges

Kritische Fragen zur Prävention von Terrorismus­finanzierung

Ein 500-Euro-Schein durch eine Lupe betrachtet

Einblicke in die Terrorismusfinanzierung wollen die Abgeordneten in der öffentlichen Sitzung gewinnen. (© pa/APA/picturedesk.com)

“Prävention von Terrorismusfinanzierung„ lautete das Thema einer öffentlichen Sitzung des Unterausschusses “Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln„, die unter der Leitung von Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag, 13. Februar 2017, stattfand.

Terrorfinanzierung durch Handel mit Bodenschätzen

Der für die Bundesregierung anwesende Berichterstatter Dr. Marcus Pleyer vom Bundesfinanzministerium wies zunächst auf den Umstand hin, dass Vermögen zur Terrorfinanzierung im Gegensatz zur Geldwäsche grundsätzlich auch aus legalen Quellen stammen könne. Bei der Geldwäsche hingegen gebe es regelmäßig auch eine illegale Vortat, aus der das “zu waschende„ Kapital stammt. Gerade bei großen Terrororganisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) gebe es auch einen immensen Finanzbedarf, da eine Infrastruktur von erheblicher Größe finanziert werden müsse. Die Finanzierung solcher Organisationen erfolge oft durch Ausbeutung des eigenen Territoriums, also durch den Handel mit Bodenschätzen wie Öl oder Gas.

Einzeltäter hingegen hätten hingegen nur einen geringen Finanzbedarf für ihre terroristischen Akte. So habe eine entsprechende Untersuchung ergeben, dass die Attentäter der Anschläge auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo ein finanzielles Budget von lediglich 26.000 Euro für ihre Taten benötigt hätten. Auf dieser Ebene seien es in der Regel (klein-)kriminelle Aktivitäten, aus denen das Geld stammt.

Lange Liste von präventiven Maßnahmen

Die Liste der präventiven Maßnahmen, die die Terrorismusfinanzierung verhindern sollen, ist Pleyer zufolge lang. Bei sich territorial ausbreitenden Terrororganisationen sei es hilfreich, das Territorium zu begrenzen und Stück für Stück zurückzuerobern. Damit werde den Terroristen die Grundlage für den Handel mit Bodenschätzen genommen. Da der organisationsinterne Finanzkreislauf überwiegend auf Bargeld setze, seien Angriffe auf Bargelddepots ebenfalls wirksam. Entsprechende Maßnahmen im Kampf gegen den IS hätten dafür gesorgt, dass dieser seinen Kämpfern heute nur noch rund ein Fünftel des ursprünglichen Soldes zahlen kann.

Neben diesen militärischen Maßnahmen gebe es aber auch finanzadministrative Mittel zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung: das Führen von Unterstützerlisten, deren Vermögen eingefroren und deren Zahlungen gestoppt werden können, Prüfpflichten für inländische Banken bezüglich ihrer Korrespondenzbanken in gefährdeten Gebieten und die Regulierung von Zahlungsdienstleistern, die unter Umgehung der Bankenlandschaft grenzüberschreitende Zahlungen abwickeln.

In Deutschland sei bei solchen Zahlungsdienstleistern die Identifikation des Kunden unabhängig von der Höhe des Geldtransfers zwingend vorgeschrieben. Außerhalb Deutschlands greife diese Identifikationspflicht erst ab einer Transfersumme von 1.000 Euro. Ebenso müssten sich Prepaidkartenkäufer in Deutschland bereits ab einer Guthabensumme von 100 Euro identifizieren lassen. International liege diese Summe bei 250 Euro.

Aufbau einer “Financial Intelligence Unit“

Neben diesen Einzelinstrumenten wies Pleyer auf die zentrale Bedeutung einer Financial Intelligence Unit (FIU) hin, die vom Bundesfinanzministerium gerade aufgebaut werde. Diese Sondereinheit soll für die Bearbeitung und Analyse von Verdachtsanzeigen zuständig sein und diese Fälle in Vorbereitung für die Strafverfolgungsbehörden bearbeiten. Erst wenn sich der Verdacht auf Terrorismusfinanzierung erhärte, solle die FIU die Anzeige an die zuständigen Behörden weiterreichen und die Strafverfolger somit auch ein Stück weit entlasten.

Pleyer räumte allerdings ein, dass die FIU diese Koordinationsrolle aktuell noch nicht effektiv übernehme. Deshalb plädierte er dafür, die FIU administrativ statt operativ auszurichten. Aktuell würden die Verdachtsanzeigen nur an die Strafverfolger durchgereicht, ohne dass eine Prüfung erfolge.

Bedeutung der Geldwäsche für die Terrorfinanzierung

Dr. Verena Zoppei von der Stiftung Wissenschaft und Politik wies auf die Bedeutung der Geldwäsche und die entsprechenden Strafvorschriften im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung hin. Seit 2015 sei die Terrorismusfinanzierung eine für die Geldwäsche geeignete Vortat. Um dennoch bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen, sollten die Strafnormen zur Geldwäsche allerdings weiter gefasst werden und nicht abschließend auf einen bestimmten Vortatkatalog verweisen.

Zoppei wies darauf hin, dass jährlich bis zu 100 Milliarden Euro illegales Geld in legale Investments fließen würden. Darüber hinaus empfahl sie, die Wirtschaftsteilnehmer stärker in die Geldwäscheprävention einzubinden. Ein Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte, das regelmäßig aktualisiert wird und EU-weit vernetzt ist, wäre laut Zoppei eine hilfreiche Maßnahme. Die grenzüberschreitende Kriminalität erfordere globale Lösungen, so Zoppei weiter. Deutschland solle seine aktuelle G20-Präsidentschaft für die Gestaltung solcher Lösungen nutzen.

Besorgnis über Deregulierungsvorstöße aus den USA

Fragen der Abgeordneten nach Deregulierungsvorstößen des Bankensektors aus den USA, die auch die Arbeit der Terrorfinanzierungsbekämpfer treffen könnten, entgegnete Marcus Pleyer zunächst mit der Aussage, dass auch er diese Vorstöße mit Sorge betrachte.

Sein Eindruck sei aber, dass die USA gleichwohl bei Regulierungsmaßnahmen, die der Finanzierung von Terrorismus einen Riegel vorschieben sollen, stark engagiert bleiben werden.

Keine international gültige Definition von Terrorismus

Der Besorgnis, dass entsprechende Maßnahmen die Falschen treffen könnten, da die Definition von Terrorismus und seiner Finanzierung international offiziell nicht geregelt und inoffiziell höchst unterschiedlich ausfallen könnte, begegnete Verena Zoppei mit der Aussage, dass zumindest in Deutschland bereits entsprechende Änderungen an den Vorschriften zur Geldwäsche vorgenommen wurden. International sei es hingegen schwierig, sich auf eine einheitliche Definition zum Terrorismus zu einigen.

Nach den Worten von Rudolf Roy vom Bundesinnenministerium gibt es zwar auf EU-Ebene an vielen Stellen entsprechende Vorgaben des Gesetzgebers, auf weiterer internationaler Ebene seien entsprechende Vorstöße Ebene bislang allerdings immer gescheitert. (eb/14.02.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Verena Zoppei, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)