Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Dezember 2016, eine Reihe von Vorlagen ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Linke will häufigere Steuerprüfungen bei Reichen
Im federführenden Finanzausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf der Linken zur Änderung der Abgabenordnung (18/9125). Die Linke will, dass Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften häufiger vom Finanzamt geprüft werden. Begründet wird die Änderung mit der seit Jahren rückläufigen Zahl von Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen. Die Zahl dieser Prüfungen sei von 1.838 im Jahr 2010 auf 1.391 Prüfungen im Jahr 2014 zurückgegangen. Entsprechend verringert hätten sich auch die zusätzlichen Steuereinnahmen durch diese Prüfungen - und zwar von 404 auf 313 Millionen Euro.
Die Fraktion will daher erreichen, dass in der Abgabenordnung ein Mindestintervall einer Außenprüfung von drei Jahren festgeschrieben wird. Unter Berufung auf Medienberichte heißt es, bisher hätten diese Steuerpflichtigen nur alle sieben Jahre mit einer Prüfung zu rechnen. Zu den Kosten heißt es, es würden Mehrkosten durch die Schaffung neuer Planstellen für Steuerprüfer entstehen. Die Mehrausgaben könnten durch die zu erwartenden Mehreinnahmen kompensiert werden.
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
Federführend im Ernährungs- und Landwirtschaftsausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (18/10606). Mit der Gesetzesnovelle will die Regierung die Bundes-Tierärzteordnung an die Richtlinie 2013/55/EU des Rates und des Europäischen Parlaments vom 20.11.2013 anpassen, die die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) ändert. Geändert werden neben dem Inhalt der tierärztlichen Mindestausbildung überwiegend Verfahrensvorschriften.
Neben diesen Anpassungen sollen weitere Änderungen der Bundes-Tierärzteordnung erfolgen. So soll der Wortlaut bestimmter Vorschriften an die Liberalisierung der Bundes-Tierärzteordnung Ende 2011 angepasst werden, nach der seit April 2012 grundsätzlich jedermann mit entsprechender Ausbildung eine tierärztliche Approbation erhalten kann. Außerdem sollen die Kriterien der Eignungs- und Kenntnisstandprüfung im Anerkennungsverfahren klargestellt sowie die Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungserbringung verbessert werden.
Elektronisches Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer
Federführend im Rechtsausschuss weiterberaten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer (18/10607). Darin heißt es, die amtliche Verwahrung der Notariatsunterlagen verursache in ihrer heutigen Form erhebliche Schwierigkeiten, vor allem bei den Amtsgerichten. Urkundenrolle, Erbvertragsverzeichnis, Namensverzeichnis zur Urkundenrolle und Urkundensammlung einschließlich gesondert aufbewahrter Erbverträge müssen unbefristet aufbewahrt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 19850 entstanden sind. Im Übrigen beträgt die Aufbewahrungsfrist hundert Jahre. Für die weiteren Akten, Bücher und Verzeichnisse sind Fristen zwischen fünf und 20 Jahren festgelegt. Bei vielen Amtsgerichten seien bereits heute nicht mehr ausreichend geeignete Räume verfügbar. Manche Notare mieteten allein für die Verwahrung von Unterlagen zusätzliche Räume an.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die Aufbewahrung von Notariatsunterlagen einheitlich neu regeln. Außerdem sollen die Vorteile der elektronischen Verwahrung genutzt und der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden. Im Mittelpunkt steht die Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs für die langfristige elektronische Verwahrung, um die Aufbewahrungsfrist für die parallel in Papierform aufzubewahrenden Unterlagen zu verkürzen. Neu geregelt wird auch die Zuständigkeit für die Verwahrung nach Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes.
Grüne: Brennelementexporte nach Belgien stoppen
Federführend im Umweltausschuss beraten werden soll ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9676), in dem ein sofortiger Exportstopp für Brennelementlieferungen an die belgischen Atomkraftwerke Doel und Tihange verlangt wird. Auch sollen grundsätzlich keine Ausfuhrgenehmigungen für Lieferungen an Atomkraftwerke, die die deutsche Sicherheit gefährden, erteilt werden. Des Weiteren fordern die Grünen die Bundesregierung auf, „im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen) zu schaffen“.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 2 des Atomgesetzes, welcher besagt, „dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden“ dürfen. Die Abgeordneten vertreten die Ansicht, dass der „Export gefertigter Brennelemente und deren Nutzung in den Atomkraftwerken Doel und Tihange sowie Fessenheim, Cattenom, Beznau und Leibstadt“ direkt zur Sicherheitsgefährdung Deutschlands beiträgt.
Linke will Kommunen stärken
Ein Antrag der Linksfraktion, Kommunen zu stärken und die Kommunalisierung und Rekommunalisierung zu unterstützen (18/10282), wurde im Anschluss aufgerufen. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Rekommunalisierungsgesetzes vorzulegen, der unter anderem die Einrichtung einer „Rekommunalisierungsagentur zur Förderung von Rekommunalisierungsprojekten“ vorsehen soll. Ferner soll die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen, in dem „klargestellt wird, dass die interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtsfrei erfolgt“.
Weiter fordert die Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, dass die Bundesländer die Abwasserbeseitigungspflicht ausschließlich an juristische Personen öffentlichen Rechts übertragen können. Zudem soll der Vorlage zufolge ein weiterer Regierungsentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes unter anderem vorsehen, dass „die Kommunen bei Konzessionsvergabeverfahren für Energienetze grundsätzlich eigenverantwortlich die Entscheidung über den Gas- und Stromkonzessionspartner auf der Basis sachlich nachvollziehbarer Gründe treffen“.
Koalition will Fördersystem für strukturschwache Regionen
Schließlich überwies der Bundestag einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Antrag mit dem Titel „Regionale Wirtschaftspolitik - Ein integriertes Fördersystem für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland schaffen“ (18/10636) zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss.
Abgesetzt: 50 Jahre UN-Menschenrechtspakte
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Überweisung eines Antrags der Fraktion Die Linke mit dem Titel „50 Jahre UN-Menschenrechtspakte - Soziale Menschenrechte und Recht auf Frieden weltweit verwirklichen“ zur federführenden Beratung im Menschenrechtsausschuss. (vom/15.12.2016)