Fraktionen wollen gegen überhöhte Managerbezüge vorgehen
Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sind sich einig, dass etwas gegen überhöhte Bezüge für Manager und hohe Abfindungen getan werden muss. In einer Debatte über zwei Anträge der Opposition am Freitag, 17. Februar 2017, war mehrfach von „Exzessen bei der Managervergütung“ (der SPD-Abgeordnete Dr. Johannes Fechner) die Rede. Die Koalitionsfraktionen machten deutlich, dass sie noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung anstreben. Über den Weg dahin und die Verantwortung für besonders hohe Zahlungen bei VW entbrannte ein heftiger Streit.
Grüne: Millionengehälter nicht zu rechtfertigen
Besonders scharf kritisierte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, die Abfindung in Höhe von zwölf Millionen Euro für das VW-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt nach einer Tätigkeit von nur 13 Monaten. Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn erhalte eine Betriebsrente von 3.100 Euro – pro Tag. Wenn man heute an VW denke, dann gehe es nicht um moderne und Elektroautos, sondern um Boni und Dieselskandal.
Vorstandsmitglieder von DAX-Konzernen würden siebenundfünfzigmal mehr verdienen als der durchschnittliche Arbeiter des eigenen Unternehmens. „Das geht nicht“, kritisierte Goring-Eckardt. Solche Millionengehälter könnten nicht mit Leistung und Verantwortung gerechtfertigt werden. Die Koalition habe jahrelang nichts gegen solche Praktiken getan und wolle erst jetzt mit dem beginnenden Wahlkampf etwas dagegen tun. Auch dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Stephan Weil (SPD), warf sie vor, die hohe Abfindung für Hohmann-Dennhardt nicht verhindert zu haben.
Regierung wirft Grünen Doppelmoral vor
Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatsekretär im Bundesfinanzministerium, warf den Grünen „scheinheiliges Auftreten und Doppelmoral“ vor. Die Grünen würden über ihre Regierungsbeteiligung in Niedersachen eine Mitverantwortung tragen, sagte Meister, der erklärte, dass ihn die hohe Abfindungssumme bei VW geärgert habe. Er habe kein Problem mit leistungsgerechten Vergütungen, „allerdings muss man die Frage stellen: Wo ist an dieser konkreten Stelle die Leistung und die Angemessenheit der Vergütung dieser Leistung?“
Hier hätten Aufsichtsräte ihre Verantwortung wahrnehmen müssen, zum Beispiel der niedersächsische Ministerpräsident. Wenn wie bei VW Aufsichtsräte und Arbeitnehmervertreter ihrer Verantwortung nicht gerecht würden, sollte die Höhe dieser Bezüge von den Eigentümern in der Hauptversammlung beschlossen werden.
Linke: Es geht in diesem Staat nicht gerecht zu
„Millionen Menschen fühlen, dass es in diesem Staat nicht gerecht zugeht“, stellte Dr. Sahra Wagenknecht, Vorsitzende der Fraktion Die Linke, fest. Es sei ein Skandal, dass immer mehr Menschen trotz harter Arbeit auch nicht ansatzweise irgendeinen gesicherten Wohlstand erreichen könnten, während am oberen Ende der Einkommenspyramide Millionen eingestrichen würden. Anfang der 1990er-Jahre habe das Verhältnis der Managerbezüge zum durchschnittlichen Arbeitnehmergehhalt eins zu 28 betragen. Heue liege dieses Verhältnis bei eins zu 83.
Ein Manager streiche in einem Jahr so viel ein wie ein Arbeitnehmer in seinem ganzen Erwerbsleben. Den Vorstoß der Grünen und ähnliche Gedankenspiele in der Koalition, das Problem mit einer Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu lösen, nannte sie absurd: „Glauben Sie, dass die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit irgendeinen Konzern davon abhalten wird, weiter seine Gehaltsexzesse auszuleben?“ Während Hohmann-Dennhardt neben der Abfindung noch eine Rente von 8.000 Euro bis zum Lebensende bekomme, betrage die Durchschnittsrente eines Arbeitnehmers nach 40 bis 45 Beitragsjahren 1.000 Euro.
Opposition beklagt Zahlung an Hohmann-Dennhardt
Auch Carsten Schneider (SPD) stellte fest, dass die Managergehälter die Menschen aufregen würden – vor allem wenn die Höhe nicht in Einklang mit der Leistung stehe. Bei VW sei ganz klar eine Fehlentwicklung festzustellen, die aber schon 2001 zu Zeiten der CDU-Landesregierung in Niedersachsen begonnen habe. Schneider warf den Grünen vor, sich einen „schlanken Fuß“ zu machen, wenn sie auf die der SPD angehörenden VW-Aufsichtsräte zeige. Dem Vertrag von Hohmann-Dennhardt hätte er nicht zugestimmt.
Auch Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) bezeichnete die Zahlung an die frühere SPD-Politikerin Fall Hohmann-Dennhardt als skandalös. Ob eine steuerliche Begrenzung eine Lösung sein könne, bezweifelte er.
Anträge der Opposition
An die Ausschüsse überwiesen wurden zwei Anträge der Oppositionsfraktionen. So will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Steuerabzug für Managergehälter deckeln. In ihrem Antrag (18/11176) erhebt die Fraktion dazu mehrere Forderungen, um eine „Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern, Abfindungen und Versorgungszusagen durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen“. So soll der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf eine Million Euro pro Kopf und der Betriebsausgabenabzug von Gehältern auf 500.000 Euro pro Kopf begrenzt werden. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen. Erfolgsbeteiligungen sollen grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens geknüpft werden.
Im Antrag der Linksfraktion (18/11168) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der die Gehälter der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften inklusive der Sonderleistungen und der Abfindungen wirksam begrenzt“. In dem Antrag heißt es, im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer existiere bei Konzernmanagern „ein extremes Missverhältnis zwischen Leistung und Bezügen, nicht zuletzt weil die hoch bezahlte Tätigkeit selbst bei organisiertem Rechtsbruch des Konzerns weitgehend ohne persönliche Verantwortung und Haftung erfolgt“.
Der Antrag der Grünen soll anschließend im federführenden Finanzausschuss weiterberaten werden. Der Antrag der Linken wurde mit Koalitionsmehrheit an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Die Linke hatte für Federführung im Wirtschaftsausschuss votiert. (hle/17.02.2017)