Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2016, 13 Vorlagen in erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen.
Bundespolizei, Auftragswesen, Luftfahrzeuge
Drei Gesetzentwürfe sollen federführend im Innenausschuss beraten werden. Dabei handelt es sich zum einen um die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes (18/9759) und zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (18/9945).
Der dritte Gesetzentwurf betrifft das Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten (18/9988).
Sicherung der Luftfahrt, Güterwagen
Zwei Gesetzentwürfe sollen federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden. Zum einen handelt es sich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über die Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „Eurocontrol“ (18/9877).
Zum anderen geht es um den Gesetzentwurf zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „Eurocontrol“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 (18/9878).
Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, ein Fahrverbot für laute Güterwagen zu erlassen (18/10033), wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Grünen wollten, dass darüber direkt abgestimmt wird. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD plädierte aber gegen das Votum der Opposition dafür, den Antrag zu überweisen.
Erdölbevorratung, Telekommunikation, Zollverwaltung
Auch an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung überwiesen. Zum einen ist dies der Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Minderalöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (18/9950), zum anderen der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951).
Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss soll sich mit der Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (18/9987) befassen. Damit soll der Schutz der Gesellschaft vor der organisierten Kriminalität und die Bekämpfung des Terrorismus verbessert werden. Um die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser auf die Spur zu kommen, will dem Zoll mehr Kontrollmöglichkeiten einräumen, um illegale Waren wie Betäubungsmittel, Waffen oder hochsteuerbare Waren zu finden und dem Wirtschaftskreislauf zu entziehen.
Montenegro, Albanien, Serbien
Ferner wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 19. Mai 2016 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt Montenegros (18/9989) zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiese.
Im EU-Ausschuss soll ein weiterer Regierungsentwurf erörtert werden. Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziierungsräten der EU-Republik Albanien sowie EU-Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (18/9990).
Die EU-Beschlüsse sollen es den Beitrittskandidaten Albanien und Serbien ermöglichen, sich als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu beteiligen. Dies werde den Grundrechtsschutz in beiden Ländern stärken. Die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit seien wesentliche Kriterien auf dem Weg der Länder in die EU, heißt es.
Bundesteilhabegesetz, Hilfen für Kinder
Schließlich soll ein Antrag der Fraktion Die Linke im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. Der Antrag trägt den Titel „Teilhaberecht menschenrechtskonform und umfassend überarbeiten - Gute Regelungen aus dem Bundesteilhabegesetz jetzt umsetzen“ (18/10014).
An den federführenden Familienausschuss überwiesen hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9856), der sich dafür stark macht, Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern bereitzustellen. (vom/20.10.2016)