EU-Verordnung über Insolvenzverfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2017, über Änderungen im Insolvenzrecht in erster Lesung beraten. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren“ (18/10823) vorgelegt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.
Anpassung in deutsches Verfahrensrecht
Wie die Regierung schreibt, passt der Entwurf die Bestimmungen der Neufassung in das deutsche Verfahrensrecht ein. Er sehe insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 102c in das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) vor, der sich an den geltenden Bestimmungen des Artikels 102 EGInsO orientiert. Der neue Artikel 102c EGInsO berücksichtige jedoch auch die Ergänzungen und Änderungen, die die Neufassung im Vergleich zur geltenden Fassung erfahren hat, heißt es.
Er enthalte insbesondere Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexverfahren, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen, schreibt die Bundesregierung. ((hau/19.01.2017)