Geschichte
Das Parlamentsarchiv ist seit 1949 ein Teil der Bundestagsverwaltung. Zunächst wurden hier vor allem Dokumentationen zu den Bundesgesetzen erarbeitet und Parlamentsmaterialien gesammelt. Ab 1958 kamen Bilder sowie Ton- und Videoaufzeichnungen hinzu. Seit einer Vereinbarung mit dem Bundesarchiv im Jahre 1972 ist das Parlamentsarchiv eigenständiges Endarchiv für alle Unterlagen des Deutschen Bundestages. Dies wurde 1988 im ersten Bundesarchivgesetz festgeschrieben und in den späteren Neufassungen bestätigt. Die Archivordnung für den Deutschen Bundestag und die Nutzungsordnung für das Parlamentsarchiv enthalten die Bestimmungen für die archivfachliche Arbeit.
Zu Beginn der 1980er Jahre kamen mit der Redaktion des Amtlichen Handbuches und der Öffentlichen Liste weitere Aufgaben hinzu. Seit 2006 wird das Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages im Parlamentsarchiv betreut. Mit dem Ende der 19. Wahlperiode wurde das Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages im Jahre 2021 eingestellt. Die Öffentliche Liste wurde 2022 durch das Lobbyregister abgelöst.
Das Parlamentsarchiv hatte in Bonn verschiedene Dienstsitze. Seit dem Umzug nach Berlin im Jahre 2003 befindet es sich im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.
Aktuell verwahrt es rund
- 9 Kilometer papiergebundene Unterlagen wie Akten, Protokolle, Drucksachen und Gesetzesdokumentationen,
- 140.000 Bilder und Fotografien sowie
- 15.000 Ton- und Videoaufzeichnungen.