Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
Neben der Mitwirkung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der EU gegenüber der Bundesregierung bestehen vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Bundestag und Europäischem Parlament sowie der interparlamentarischen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten der EU.
Um die Zusammenarbeit zu fördern und fortlaufend über seine Aktivitäten zu informieren, übermittelt das Europäische Parlament seine Entschließungen, Drucksachen und Plenarprotokolle an die nationalen Parlamente der EU. Zudem gehören dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages auch deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an, die zwar nicht stimmberechtigt sind, aber über Rederecht verfügen. Sie informieren die Abgeordneten des Bundestages über den aktuellen Stand von Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament.
Interparlamentarische Treffen
Auf Initiative des Europäischen Parlaments finden seit einigen Jahren in verschiedenen Formaten Treffen der Parlamente und der Ausschüsse in Brüssel statt, in denen über Initiativen auf europäischer Ebene gemeinsam beraten wird. Interparlamentarische Treffen widmen sich zumeist übergreifenden Themen, während die Ausschüsse spezifische Fachthemen oder Gesetzgebungsvorhaben im Rahmen gesonderter Treffen und Ausschusssitzungen erörtern. Zudem werden gemeinsame Anhörungen durchgeführt. Parlamentariern der nationalen Parlamente wird die Teilnahme an ordentlichen Sitzungen von Ausschüssen des Europäischen Parlaments ermöglicht.
Ständige interparlamentarische Konferenzen
Wie in Artikel 13 des Fiskalvertrags vorgesehen, treffen sich Delegationen der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments, um gemeinsam Fragen der Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik in der EU zu erörtern. Dazu findet zwei Mal jährlich die Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS-Konferenz) statt, deren Tagungen mit dem Zyklus des Europäischen Semesters abgestimmt sind. So wird die Konferenz im Frühjahr eines jeden Jahres gemeinsam vom Europäischen Parlament und dem Land ausgerichtet, das die EU Ratspräsidentschaft innehat. Veranstalter der Herbstkonferenz ist das Parlament des EU-Mitgliedsstaats, das aktuell den Ratsvorsitz ausübt.
Zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Bereich der GASP/GSVP haben die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament eine Interparlamentarische Konferenz eingerichtet, die zwei Mal im Jahr zusammentritt. Diese Konferenz wird gebildet aus Delegationen der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, die sich jeweils aus sechs Abgeordneten zusammensetzen, und des Europäischen Parlaments, das durch 16 Abgeordnete vertreten wird. Jedes Parlament entscheidet autonom über die Zusammensetzung seiner Delegation. Die Konferenz kann im Konsens nicht verbindliche Schlussfolgerungen verabschieden.
Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit wird die Kontrolle der Tätigkeit von Europol durch das Europäische Parlament zusammen mit den nationalen Parlamenten im Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschuss Europol ausgeübt (Art. 88 Abs. Abs. 2 AEUV, Art. 51 der Verordnung (EU) 2016/794).
Weitere Institute der Zusammenarbeit
Des Weiteren treffen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments gemeinsam in der Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU-Mitgliedstaaten (EU-PPK, Conference of the Speakers of European Parliaments) jährlich zum Erfahrungsaustausch. Ihr Ziel ist es, die Rolle der Parlamente in EU-Angelegenheiten zu fördern und gemeinsame Aktivitäten zur Unterstützung der Tätigkeit der Parlamente durchzuführen.
Halbjährlich tauschen sich die Europaausschüsse der nationalen Parlamente sowie das Europäische Parlament zur Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC, Conference of Community and European Affairs Committees of Parliaments of the European Union) aus, an deren Sitzungen auch der EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages teilnimmt. Sie fördert den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament auf Ausschussebene.
Zur Kommunikation zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament über EU-Vorhaben, insbesondere über die Abgabe von Stellungnahmen und Subsidiaritätsrügen wurde die Datenbank IPEX eingerichtet.