Besuch

Die Weimarer Republik

links: Wappen des Deutschen Reichs, 1919; rechts: Reichsadler nach dem Entwurf von Tobias Schwab, 1927, seit 1950 Wappen der Bundesrepublik Deutschland
Plenarsaal des Reichstages während der Feierlichkeiten zum Verfassungstag, Foto, 1928
Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg

Bild 1 von 3

links: Wappen des Deutschen Reichs, 1919; rechts: Reichsadler nach dem Entwurf
von Tobias Schwab, 1927, seit 1950 Wappen der Bundesrepublik Deutschland (© DBT)

Bild 2 von 3

Plenarsaal des Reichstages während der Feierlichkeiten zum Verfassungstag, Foto, 1928 (© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin)

Bild 3 von 3

Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg (© Grundkarte: A. Kunz/J.R. Moeschl, Kartenserver IEG-Maps, Mainz)

Nationalsymbole

Die Frage nach den Farben der Republik spaltete nach 1919 nicht nur die Weimarer Nationalversammlung, sondern auch die deutsche Öffentlichkeit. Weite Kreise der Bevölkerung waren gegen die von der Sozialdemokratie sowie der Mehrheit der Deutschen Demokratischen Partei und des Zentrums befürwortete Ablösung der Farben des Kaiserreichs durch Schwarz-Rot-Gold. Die Nationalversammlung folgte schließlich einem Kompromiss: „Die Reichsfarben sind Schwarz-Rot-Gold, die Handelsflagge ist Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.“Ohne innere Anteilnahme weiter Teile der Bevölkerung fanden Schwarz-Rot-Gold in der Weimarer Republik nur schwer zu Popularität.

Die Wappenfrage war kein Gegenstand des politischen Streits. Am 11. November 1919 gab Reichspräsident Friedrich Ebert bekannt, dass der Adler als Wappen einköpfig sei, nach rechts blicke, geöffnete Flügel habe und sein Gefieder geschlossen sei.„Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten“. Damit weist das Staatswappen bis heute eine Besonderheit auf: Für Siegel ist es amtlich genau festgelegt, ansonsten kann es unterschiedlich gestaltet werden.

1922 erklärte Reichspräsident Ebert das„Lied der Deutschen“, das August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 gedichtet hatte, mit allen drei Strophen zur Nationalhymne. Gesungen wird es zur 1797 als österreichische Kaiserhymne komponierten Melodie von Joseph Haydn.

Die Weimarer Republik

Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, Artikel 109

Aus den revolutionären Erschütterungen nach Ende des Ersten Weltkrieges 1918 ging das Deutsche Reich als parlamentarische Demokratie hervor. Die von der Weimarer  Nationalversammlung 1919 verabschiedete Verfassung knüpfte mit ihren politischen und persönlichen Freiheitsrechten an die Revolution von 1848/1849 an. Den Bestimmungen über den institutionellen Aufbau des Deutschen Reiches im ersten Hauptteil folgte ein umfangreicher Katalog von„Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen“. Dieser zweite Hauptteil der Verfassung enthielt über die klassischen Grundrechte hinausreichende Bestimmungen. Dazu zählten die Staatsbürgerrechte für Frauen und die Rechte nationaler Minderheiten. Neu war auch die Betonung des Sozialstaates durch die Formulierung sozialer Grundrechte wie die besondere Hilfe für kinderreiche Familien.

Grundrechte konnten durch einfache Gesetze eingeschränkt und wie alle Verfassungsartikel auf dem Weg der Gesetzgebung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Eine Grundrechtsverstöße ahndende Verfassungsgerichtsbarkeit gab es nicht. Ferner erhielt der Reichspräsident mit Art. 48 der Verfassung weitreichende Befugnisse für den„Ausnahmezustand“. Damit konnte er elementare Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen.

Deutschland in Europa

Mit der Niederlage im Ersten Weltkrieg 1918 verlor das Deutsche Reich seine politische und militärische Großmachtposition. Deutschland, dem die alleinige Kriegsschuld zugeschrieben wurde, war im internationalen Staatensystem für lange Zeit isoliert. Die von den Siegermächten im Versailler Vertrag 1919 festgeschriebenen  Friedensbedingungen trafen Deutschland hart: Es musste rund ein Siebtel seines Gebietes mit einem Zehntel seiner Bevölkerung an Nachbarstaaten abtreten. Unter anderem fielen große Teile Posens und Westpreußens an Polen, Frankreich erhielt das 1871 von Deutschland annektierte Elsass‑Lothringen zurück.

In verschiedenen Grenzgebieten mit ethnisch gemischter Bevölkerung sollten Volksabstimmungen über die staatliche Zugehörigkeit entscheiden. So musste Deutschland als Ergebnis einer Volksabstimmung Nordschleswig 1920 an Dänemark abtreten. Oberschlesien wurde nach blutigen Auseinandersetzungen 1921 zwischen Deutschland und Polen geteilt. Während das Deutsche Reich die im Versailler Vertrag vereinbarte Westgrenze akzeptierte, schloss es eine Revision der deutschen Ostgrenze grundsätzlich nicht aus.