Zur Europawahl am 9. Juni 2024
Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Beschlussempfehlung zu Einsprüchen anlässlich der Europawahl 2024 (Bundestagsdrucksache 20/13500) vorgelegt, in der er die Zurückweisung von 31 von insgesamt 68 Wahleinsprüchen wegen Unzulässigkeit beziehungsweise Unbegründetheit empfiehlt. Der Deutsche Bundestag hat die Beschlussempfehlung in seiner Sitzung 5. Dezember 2024, angenommen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 wird der Wahlprüfungsausschuss nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Europawahl 2024 bereits am 9. August 2024 abgelaufen ist (vgl. § 26 Absatz 2 Europawahlgesetz i. V. m. § 2 Absatz 4 Wahlprüfungsgesetz).