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Zur Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt werden. Gemäß § 26 Absatz 1 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 2 Wahlprüfungsgesetz kann u.a. jeder Wahlberechtigte und jede Gruppe von Wahlberechtigten innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen. Der Einspruch ist schriftlich beim Deutschen Bundestag, Wahlprüfungsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzureichen. Ein Einspruch per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu Wahleinsprüchen.

Die Frist für Einsprüche gegen die Europawahl am 9. Juni 2024 endet am 9. August 2024 um 24.00 Uhr.

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