Öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (EKWG)
Zeit:
Freitag, 24. Juni 2022,
17.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie befasst sich am Freitag, 24. Juni 2022, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit Möglichkeiten zur Reduzierung des Gasverbrauchs in Deutschland. Der Sitzung zugrunde liegt der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (EKWG, 20/2356). Die Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) beginnt um 17.30 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Journalistinnen und Journalisten sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können in begrenzter Anzahl auf der Besuchertribüne teilnehmen. Hierzu wird um Anmeldung unter
klima-energie@bundestag.de gebeten.
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Gesetzentwurf der Koalition
Bereits vor der im Februar 2022 begonnenen Ausweitung des seit der Annexion der Krim andauernden völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine sei die Lage auf den Energiemärkten sehr angespannt und schwierig gewesen, heißt es in dem Entwurf. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu stärken, sollen dem Strommarkt nun weitere Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden - mittels Energieträgern, die nicht oder jedenfalls nicht ausschließlich aus Russland importiert werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten solle die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und enden spätestens am 31. März 2024. Außerdem sollen die Kraftwerke nur dann in den Strommarkt zurückkehren, wenn dies erforderlich sei, um eine Gefährdung des Gasversorgungssystems abzuwenden. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sollen auch Kraftwerke, die aktuell noch in der Sicherheitsbereitschaft gebunden sind, zum 1. Oktober 2022 in eine Versorgungsreserve überführt werden. Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, sowie auch die Klimaziele, bleibe davon unberührt, heißt es.
Für den Bereich der Gaskraftwerke soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Diese Maßnahme werde aufgrund ihrer Eingriffsintensität mit einem Auslösekriterium verbunden: Sie könne erst bei einer Gefährdung des Gasversorgungssystems in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung ist laut Entwurf nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten möglich. (mis/ste/22.06.2022)