Klimaschutz

Anhörung zu Änderungen im Energiewirtschaftsrecht

Solaranlagen bei Magstadt (Baden-Württemberg)

Solaranlagen bei Magstadt (Baden-Württemberg) (© picture alliance / imageBROKER | Manuel Kamuf)

Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 11.15 bis 13.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (20/14235), ein Änderungsantrag der beiden Fraktionen zu ihrem Gesetzentwurf sowie die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242) und für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 (20/14026) sind am Mittwoch, 15. Januar 2025, Gegenstand einer zweistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Änderung des Energiewirtschaftsrechts

Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, haben SPD und Grüne ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrecht (20/14235) mit einer Vielzahl von Regelungen vorgelegt, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Vor allem soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert und Regelungen zur Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden.

Weiter heißt es im Entwurf, durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen solle gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. Durch ein intelligenteres Stromsystem mittels mehr Digitalisierung solle der Weg freigemacht werden, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können.

Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

In Deutschland ändert sich die Struktur der Stromerzeugung erheblich. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und der im Zuge der Energiewende massiv steigende Strombedarf erforderten einen schnellen Ausbau und sicheren Betrieb des deutschen Stromübertragungsnetzes, heißt es im Entwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/14242). Es sei erforderlich, so heißt es im Weiteren, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden: „Es gilt, Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes zu beseitigen.“

Mit den Änderungen des Bundesbedarfsplangesetzes sollen fünf weitere Netzausbauvorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Für die neuen Netzausbauvorhaben werde die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Zudem würden länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben durch Kennzeichnung identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes anzuwenden seien.

Zusätzlicher Personalmittelbedarf

Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens, heißt es im Entwurf, bei der Bundesnetzagentur falle ein zusätzlicher jährlicher Personalmittelbedarf von 5,2 Millionen Euro an. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergäben sich im Saldo zusätzliche jährliche Personalausgaben in Höhe von 213.000 Euro und eine Stelle des höheren Dienstes.

Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1711 (novellierte Strombinnenmarktrichtlinie) sollen Regelungen im Bereich des Netzanschlusses in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommen werden. Außerdem wird die für das Jahr 2025 vorgesehene Umstellung der an den Strombörsen in den vortägigen Auktionen am Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung maßgeblichen Stromprodukte nachvollzogen, die anstatt von Stundenkontrakten zukünftig Viertelstundenkontrakte vorsehen.

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten

SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Übertragungsnetzkosten und die sich daraus ableitenden Übertragungsnetzentgelte vor dem Hintergrund der Preisbelastungen im Strommarkt stabilisieren. Ihr Gesetzentwurf (20/14026) für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro erhalten.

Konkret soll zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Die Anpassungen in den Paragrafen 26 und 27 des Strompreisbremsengesetzes sollen gewährleisten, dass anderweitige Einnahmen aus dem Strompreisbremsengesetz und sonstige bisher für die Zwecke der Strompreisbremse vorgesehene Mittel nicht zur Finanzierung des Zuschusses zur anteiliger Finanzierung der Übertragungsnetzkosten verwendet werden, sondern dies allein aus den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln erfolgt, die zuvor auf dem Konto nach Paragraf 26 Absatz 1 Satz 4 des Strompreisbremsengesetzes zur Verfügung gestellt wurden.

Finanziert werden soll der Zuschuss von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2025 demnach durch Mittel des Bundes. Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien nicht ersichtlich. (mis/06.01.2025)