Klimaschutz

Anhörung zur Flexibilisierung von Biogasanlagen

Biogasanlage in Anröchte bei Soest (Nordrhein-Westfalen)

Biogasanlage in Anröchte bei Soest (Nordrhein-Westfalen) (© picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack)

Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 9 bis 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246) und der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615) sind am Mittwoch, 15. Januar 2025, Gegenstand einer zweistündigen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Um Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen und eine flexiblere Fahrweise der Biomasse-Anlagen nachhaltig anzureizen, haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf vorgelegt. In den Jahren 2004 bis 2011 habe es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung gegeben, heißt es darin. Für viele dieser Anlagen ende aber schrittweise die 20-jährige Erstförderung und viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgten sich um ihre Zukunft.

Die Anlagen müssten zukünftig im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein, um Solar- und Windenergie optimal ergänzen zu können. Mit neuen Regelungen sollen einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Anlagen gesetzt werden und andererseits Biogasbestandsanlagen, insbesondere für solchen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen seien, eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.

Förderung für Betriebsstunden

Dem Entwurf zufolge soll, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen, künftig die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, nicht mehr auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem solle die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, soll bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren erfolgen, in dem solche Anlagen bevorzugt bezuschlagt werden sollen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind.

Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens heißt es im Entwurfstext: „Die Regelungen sind hinsichtlich der EEG-Förderkosten im Gesamtpaket teurer gegenüber dem Status quo.“ Durch die Systemumstellung auf förderfähige Betriebsstunden, das Aussetzen der Förderung bei niedrigen Strompreisen sowie den Anreiz für Anlagenbetreibende, früher aus der alten kostenintensiveren Förderung in das neue Förderdesign zu wechseln, könnten jedoch trotz der Verlängerung der Förderdauer von zehn Jahre auf zwölf Jahre als Kompensation insgesamt im Vergleich zum Status quo Kosten für das EEG-Konto gespart werden.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion schreibt in ihrem Gesetzentwurf (20/13615), das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalte Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen mehr als zwei Jahre. Die Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben.

Mit der Änderung des KWKG soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig. (06.01.2025)