Ausschüsse

55. Sitzung – Strukturreform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Zeit: Mittwoch, 24. April 2024, 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) einschließlich ihrer Museen, Bibliotheken, Institute und Archive benötigt zukünftig deutlich mehr Geld, um ihre Aufgabe zu erfüllen und international konkurrenzfähig zu werden. Dies betonten am Mittwoch, 24. April 2024, SPK-Präsident Prof. Dr. Hermann Parzinger und Vizepräsident Gero Dimter vor dem Kulturausschuss. Parzinger, Dimter und die Direktorin des Ibero-Amerikanischen Instituts, Prof. Dr. Barbara Göbel, informierten den Ausschuss über die Fortschritte der eingeleiteten Strukturreform der SPK. Dimter führte an, dass die aktuellen Berechnungen von einem finanziellen Mehrbedarf von rund 31 Millionen Euro ausgehen. Ursprünglich habe gar ein Mehrbedarf von rund 60 Millionen Euro zur Diskussion gestanden.

Aktuell beträgt der Gesamtetat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz rund 400 Millionen Euro. Finanziert wird die SPK gemeinsam von Bund und Ländern. Die Länder tragen rund 15 Prozent und der Bund rund 85 Prozent der Kosten. Zur SPK gehören die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Staatliches Institut für Musikforschung und das Ibero-Amerikanische Institut.

Strukturreform stößt auf Zustimmung

Rainer Robra, Kulturminister des Landes Sachsen-Anhalts, führte vor dem Kulturausschuss aus, dass die Länder bereit seien, ihren Kostenanteil um zehn Prozent zu erhöhen. Ein entsprechendes Angebot hätten die Länder dem Bund gemacht. Die Verhandlungen über das zukünftige Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Ebenso müsse das 1957 verabschiedete Bundesgesetz zur Gründung der SPK als Stiftung des öffentlichen Rechts novelliert werden, um die angestrebten neuen Strukturen der SPK und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei dieser gesamtstaatlichen Aufgabe zu regeln.

Auch Hans Heinrich Bethge, Leiter des Amtes Kultur in der Hamburger Behörde für Kultur und Medien, wies darauf hin, dass die Novellierung des Stiftungsgesetzes und ein neues Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern zu den vordringlichen Aufgaben gehörten. Die SPK verfüge derzeit über keine gesicherte Finanzierungsgrundlage. Die Länder vermissten eine Stellungnahme des Bundes über die zukünftige Finanzierung der SPK. Robra und Bethge begrüßten ausdrücklich die eingeleitete Strukturreform.

Für die Bundesregierung erklärte Dr. Andreas Görgen, Amtsleiter der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), dass er aktuell keine konkreten Angaben über die zukünftige Finanzierung der SPK machen könne. Klar aber sei, dass die Einnahmen etwa durch Eintrittsgelder oder Drittmittel erhöht und diversifiziert werden müssten. Allein aus öffentlichen Geldern sei die SPK nicht zu finanzieren.

Mehr Autonomie für SPK-Einrichtungen

Im Rahmen der Strukturreform, die bis 2030 abgeschlossen sein soll, sollen die Einrichtungen der SPK mehr Autonomie bezüglich ihrer inhaltlichen Arbeit, des Personals und des Budgets erhalten, führte Parzinger aus. Die bisherige zentralistische Struktur mit einer Generaldirektion an der Spitze entfalle. Im laufenden Jahr werde schwerpunktmäßig am zukünftigen Organisationsmodell gearbeitet.

Die Vertreter der SPK, der Länder und der Bundesregierung begrüßten ebenso wie alle Fraktionen im Ausschuss, dass es nicht zu der vom Wissenschaftsrat im Jahr 2000 vorgeschlagenen Auflösung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Dach über den einzelnen Einrichtungen gekommen sei. (aw/24.04.2024)