65. Sitzung – Öffentliche Anhörung zum Kulturgutschutzgesetz
Zeit:
Mittwoch, 16. Oktober 2024,
14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400
Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Museumsbund begrüßen ausdrücklich die geplanten Änderungen am Kulturgutschutzgesetz. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 16. Oktober 2024, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (20/12350). Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel lobte zwar ebenfalls die für den Handel vorgesehenen Erleichterungen. Nach ihrer Einschätzung belastet das Kulturgutschutzgesetz den Handel jedoch prinzipiell zu stark mit Auflagen.
Lob vom Deutschen Kulturrat
Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat lobte das Kulturgutschutzgesetz. Entgegen der großen Aufregung, die das Gesetz 2016 bei seiner Beratung und Verabschiedung verursacht habe, habe es sich in seiner Umsetzung „gut“ entwickelt. Deshalb sei es zu begrüßen, dass das Gesetz nun nicht grundlegend überarbeitet werden sollen, sondern nur einzelne Verbesserungen vorgenommen würden.
So sei es zu begrüßen, dass die Ausfuhrgenehmigungen für nationales Kulturgut im Rahmen internationaler Ausstellungen, Restaurierungsarbeiten und Forschungsprojekte von fünf auf zehn Jahre verlängert werden soll. „Wir wollen Kulturgüter ja nicht einsperren, sondern international zugänglich machen“, sagte Zimmermann. Auch die Anhebung der Wertgrenze von 2.500 Euro auf 5.000 Euro, ab der die besonderen Sorgfaltspflichten für den Handel bei Ausfuhren gelten, begrüßte Zimmermann als sachgerecht.
„Damit können die Museen gut leben“
Meneske Wenzler vom Deutschen Museumsbund lobte den Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenfalls. Die umfangreichen Vorgaben durch das neue EU-Recht seien darin gut umgesetzt worden. Sie begrüßte zudem die Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter im internationalen Leihverkehr für Museen und andere Kultureinrichtungen von fünf auf zehn Jahre: „Damit können die Museen gut leben.“
Wenzler nutzte die Anhörung zugleich, um sich für Aufnahme von Museen und anderen Einrichtungen, die Kulturgüter bewahren, in das neue Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur auszusprechen. Leider sei dies im aktuellen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums entgegen früherer Ankündigungen nicht erfolgt, monierte Wenzler.
Teil der kritischen Infrastruktur
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundene absichtliche Zerstörung von Kulturgütern in der Ukraine, habe gezeigt, dass Kultureinrichtungen als Teil der kritischen Infrastruktur zu schützen seien. Auch während der Corona-Pandemie hätten es die Museen schmerzlich gespürt, dass sie nicht zur schützenswerten kritischen Infrastruktur gehören und nicht in den Genuss von Ausnahmeregelungen bei den Corona-Auflagen gekommen seien.
Wenzler verwies darauf, dass Kulturgüter aber nicht nur im Fall von Kriegen oder Naturkatastrophen besser zu schützen seien, sondern bereits bei der Lagerung. Die Lage in vielen Depots sei aber „katastrophal“, sie seien nicht einmal ausreichend gegen Brände geschützt, weil die Budgets dafür nicht ausreichten. Wenn Museen aber unter die schützenswerte kritische Infrastruktur fielen, dann müssten auch die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Olaf Zimmermann unterstützte diese Forderung Wenzlers nachdrücklich. Er regte an, in Deutschland nach dem Vorbild des Technischen Hilfswerks (THW) eine Art Kulturschutz-Hilfswerk aufzubauen, um Kulturgüter im Fall von Naturkatastrophen oder Kriegen besser schützen zu können.
„Sehr großer bürokratischer Aufwand“
Dr. Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel führte an, dass sie „extrem dankbar“ sei, dass die besonderen Sorgfaltspflichten des Handels bei der Ausfuhr von Kulturgütern zukünftig erst ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro gelten sollen. Der Handel hätte sich allerdings lieber eine Wertgrenze von 10.000 Euro analog zum Geldwäschegesetz gewünscht, wie dies auch von der FDP vorgeschlagen worden sei.
Zugleich machte Berking deutlich, dass das Kulturgutschutzgesetz für den Handel mit einem sehr großen bürokratischen Aufwand verbunden sei. Die Branche sei „sehr kleinteilig“ und viele Händler hätten kaum mehr als zehn Mitarbeiter. All die Dokumentationen über den Erwerb, die Einfuhr oder die Provinienzen der Kulturgüter seien mitunter nur schwer zu realisieren. Zudem sei zu hinterfragen, ob der betriebene Aufwand lohne. In nur ganz wenigen Fällen käme es zu einer unerlaubten Aus- oder Einfuhr von Kulturgütern.
Übereinstimmend sprachen sich Zimmermann, Wenzler und Berking dafür aus, dass Kulturgutschutzgesetz regelmäßig alle fünf Jahre einer Evaluation zu unterziehen. (aw/16.10.2024)