Gesundheit

Anhörung zum Cannabisgesetz

Zeit: Montag, 6. November 2023, 17.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)
BT-Drucksache 20/8704

Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken
BT-Drucksache 20/8735

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen übertragen.

Anmeldeschluss für die öffentliche Anhörung ist der 2. November 2023 um 15 Uhr.

Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen
Falls Sie als Zuhörer/in an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen wollen, übermitteln Sie bitte zur Anmeldung
Name und Vorname sowie Geburtsdatum an
anhoerungen-gesundheitsausschuss@bundestag.de.

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.

Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Ebenso sind Film- oder Tonaufnahmen nicht zulässig. Es gilt die Hausordnung des Deutschen Bundestages.

Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.


Da sich die Anfangszeit kurzfristig verschieben kann, bitten wir Sie, sich vorab über den aktuellen Sitzungsbeginn zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass veröffentlichte Dokumente von Dritten möglicherweise nicht barrierefrei sind.