Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Zeit:
Mittwoch, 13. November 2024,
16
bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
(Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)
BT-Drucksachen 20/11853 20/12664
Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken
BT-Drucksache 20/8860
Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken
BT-Drucksache 20/11955
Antrag der Fraktion der AfD
Leistungsbezogene Vergütung der medizinischen Behandlungspflege statt Pauschalen – Die medizinische Behandlungspflege in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege der Finanzzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung unterstellen
BT-Drucksache 20/3272
Antrag der Fraktion der AfD
Verordnung von Hilfsmitteln durch Physiotherapeuten
BT-Drucksache 20/5814
Antrag der Fraktion der AfD
Einheitliches Prüfverfahren zur Eignung von Ärzten mit Studienabschluss aus Drittstaaten
BT-Drucksache 20/8356
Antrag der Fraktion der AfD
Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss
BT-Drucksache 20/9745
Antrag der Fraktion der AfD
Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen
BT-Drucksache 20/10067
Antrag der Fraktion der AfD
Rahmenbedingungen für die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen verbessern
BT-Drucksache 20/10731
Antrag der Fraktion der AfD
Ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln
BT-Drucksache 20/10732
Antrag der Fraktion der AfD
Studienplätze für die Zulassung im Sanitätsdienst der Bundeswehr vom Bund finanzieren
BT-Drucksache 20/11959
Antrag der Fraktion der AfD
Gleichbehandlung von Medizinalcannabis und anderen Arzneimitteln sicherstellen
BT-Drucksache 20/13360
Anmeldeschluss für die öffentliche Anhörung ist der 11. November 2024 um 15 Uhr.
Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen
Falls Sie als Zuhörer/in in Präsenz an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen wollen, übermitteln Sie bitte zur Anmeldung Name und Vorname sowie Geburtsdatum an anhoerungen-gesundheitsausschuss@bundestag.de.
Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.
Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Ebenso sind Film- oder Tonaufnahmen nicht zulässig. Es gilt die Hausordnung des Deutschen Bundestages.
Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Da sich die Anfangszeit kurzfristig verschieben kann, bitten wir Sie, sich vorab über den aktuellen Sitzungsbeginn zu informieren.
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