Anhörung zum digitalen Euro im Finanzausschuss
Zeit:
Montag, 19. Februar 2024,
13
bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Gegen einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestags bei der Einführung eines digitalen Euro hat sich der Sachverständige Prof. Dr. Ulrich Hufeld in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 19. Februar 2024, positioniert. Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU/CSU-Fraktion eingebracht (20/9133), der zusammen mit einem AfD-Antrag (20/9144) Anlass der Anhörung war. Die AfD-Fraktion wendet sich generell gegen die Einführung eines digitalen Euro.
Experte wendet sich gegen Vorschläge
„Belasten Sie nicht das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union mit einem Zustimmungsvorbehalt“, appellierte Hufeld, Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Helmut Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg, an die Unionsfraktion. Es liege nicht im Interesse Deutschlands, bei Zuständigkeiten, die auf EU-Ebene liegen, die Zustimmung nationaler Parlamente zur Bedingung zu machen.
Vielmehr solle die Bundespolitik die Möglichkeiten des Rechts auf Stellungnahme der nationalen Parlamente nutzen. Die Zustimmung des Bundestags im Bereich des EU-Rechts sei nur notwendig, wenn beispielsweise neue Mitgliedsländer in die Union aufgenommen oder die Europäischen Verträge geändert werden sollen, sagte Hufeld, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen war.
Neue Bargeldstrategie der Bundesbank
Als einen Vorteil des digitalen Euro nannte Bundesbank-Vorstandsmitglied Burkhard Balz die Möglichkeit, dass der Staat somit die Möglichkeit erhalte, Geld direkt an Bürger auszuzahlen. Balz war außerhalb der Fraktionskontingente als Sachverständiger geladen. Als Beispiele für Direktzahlungen nannte er das Kindergeld oder andere staatliche Leistungen.
Zugleich verwies Balz darauf, dass es keine Bestrebungen gebe, das Bargeld zu schwächen. Derzeit werde im Gegenteil die dritte Generation der Euro-Noten vorbereitet: „Das sind sehr umfangreiche und aufwendige Verfahren. So etwas würde man nicht machen, wenn man nicht das Vertrauen in das Bargeld hätte.“ Die Bundesbank werde in den nächsten Monaten eine neue Bargeld-Strategie für Deutschland beschließen. „Das zeigt, wie sehr wir zum Bargeld stehen“, sagte Balz.
Unterschied zum chinesischen Ansatz
Prof. Dr. Volker Wieland, Professor für Monetäre Ökonomie an der Goethe-Universität Frankfurt und als Sachverständiger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen, erklärte, es gebe letztlich bereits einen digitalen Euro, also „eine staatlich bereitgestellte Währung“. In seiner schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Dieses digitale Zentralbankgeld steht allerdings nur den Banken zur Verfügung, die ein entsprechendes Konto bei der Notenbank besitzen. Der Bevölkerung der Währungsunion steht staatlicherseits nur Bargeld zur Verfügung. Sie hat jedoch Zugang zu privatem Digitalgeld wie etwa Giroeinlagen bei den Banken. Hierbei wird von Buchgeld gesprochen.“
Auf diesen Aspekt ging auch Prof. Dr. Rainer Böhme ein, Professor für Datensicherheit und -schutz an der Universität Innsbruck und geladen auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Er erklärte, dass derzeit Bargeld die einzige Möglichkeit sei, mit der Menschen eine direkte Forderung gegen die Zentralbank in Händen halten könnten. „Alle anderen Formen sind Versprechen der Privatwirtschaft“, erklärte der Ingenieur. Mit dem digitalen Euro würden die Menschen ermächtigt, sagte Böhme. Damit unterscheide sich der Ansatz von jenem in China, wo die Digitalwährung als Überwachungsinstrument ausgelegt sei. „Der digitale Euro unterscheidet sich hiervon, indem er sehr ambitionierte Ziele zum Datenschutz haben sollte“, sagte Böhme.
Frage der Privatsphäre
Zum Thema Datenschutz äußerte sich auch die auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladene Digital Euro Association. „Privatsphäre ist eine große Herausforderung. Das Schöne ist, dass es einige Technologien gibt, die das ermöglichen“, erklärte deren Vertreter. Zu unterscheiden sei hier zwischen Hardware- und Softwarelösungen. Mit Blick auf Softwarelösungen appellierte die Vereinigung dafür, Teile der Codes offenzulegen, auf die ein digitaler Euro basiert.
Aus Sicht von Prof. Dr. Philipp Bagus, Professor an der Universidad Rey Juan Carlos in Madrid und auf Vorschlag der AfD-Fraktion geladen, ist ein digitaler Euro überflüssig, „weil die Bürger ja schon digital zahlen können mit Überweisungen und Kreditkarten“. Er wähnt einen digitalen Vorwand, das Bargeld abzuschaffen. „Auf Versprechungen von Politikern und Bürokraten kann man nicht vertrauen“, sagte er. Die Frage sei, ob der Staat überhaupt die Macht über das Geld haben solle. „Ist es nicht besser, ein privates Geld zu haben, ein freies Geld“, fragte der Volkswirt.
Anträge von Union und AfD
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, „sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat“ (20/9133). Auch gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den anderen EU-Mitgliedstaaten solle sich die Bundesregierung für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einsetzen.
Eine Schwächung des Bargelds lehnt die Union ab. Die Bundesregierung solle jeglichen Initiativen auf EU-Ebene „entschieden entgegentreten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel unangetastet bleibt“. Auch solle sie zu einer „breiten gesellschaftlichen Debatte zum digitalen Euro in Deutschland beitragen“.
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/9144), dass die Bundesregierung sicherstellen solle, „dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBs) des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen“. Auch solle die Regierung sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einsetzen, verlangt die AfD-Fraktion. Ferner verlangt sie eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein Recht „zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld“. (bal/19.02.2024)