Ausschüsse

Sachverständige bewerten die globale Mindeststeuer

Zeit: Montag, 16. Oktober 2023, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die Industrieländerorganisation OECD rechnet mit deutlich höheren Einnahmen für den Fiskus durch die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland als die Bundesregierung. Das erklärte OECD-Vertreter Achim Pross am Montag, 16. Oktober 2023, bei der Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668).

„Wir schätzen, dass 200 Milliarden Euro in die Kassen der Staatengemeinschaft zusätzlich fließen“, sagte Pross, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion als Sachverständiger geladen war. Auch auf Deutschland entfalle davon ein merkenswerter Betrag. Skeptischer äußerte sich dazu Christoph Trautvetter vom Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit, der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen geladen war. „Digitale Großunternehmen und Steuervermeidung bleiben auch in Zukunft spannend“, sagte Trautvetter.

Vereinfachungen im Steuerrecht gefordert

Uneinigkeit herrschte unter den geladenen Sachverständigen auch zu der Frage, ob mit der Einführung der Regeln zur globalen Mindeststeuer in Deutschland andere Regeln im Steuerrecht vereinfacht oder abgeschafft werden sollten mit Blick auf die Komplexität des Steuerrechts insgesamt. Dafür machten sich insbesondere die Sachverständigen Nadia Altenburg von der Rechtsanwalts-, Steuer- und Wirtschaftsprüferkanzlei Dr. Flick Gocke Schaumburg, die auf Vorschlag der CDU/CSU/Fraktion geladen war, und Dr. Deborah Schanz, Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war, stark.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, sprach von einer der „kompliziertesten Regelungen“ und mahnte Vereinfachungen an. Insbesondere stelle sich die Frage, ob die bisherige Hinzurechnungsbesteuerung trotz der globalen Mindeststeuer beibehalten werden solle. Beide haben zum Ziel, die steuerliche Gewinnverlagerung in ausländische Steueroasen zu vermeiden. Ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), vorgeschlagen von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, verwies darauf, dass diese ein „ganz eigenes Instrument“ sei.

„Wir haben in Deutschland einen Mindeststeuersatz von 25 Prozent“, sagte der DGB-Vertreter. Darauf rekurriere das deutsche Außensteuerrecht. „Jetzt soll dieses Niveau für international tätige Konzerne bei den infrage stehenden Sachverhalten nochmal abgesenkt werden“, so der DGB-Vertreter. Eine Bäckerei werde dadurch deutlich höher besteuert als ein internationaler Konzern. „Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um an die 25 Prozent ranzukommen“, lautet die DGB-Argumentation. Die globale Mindeststeuer sieht ein Niveau von 15 Prozent vor.

Dass die neuen Regelungen im Gesetzentwurf insbesondere für Personengesellschaften zu einem hohen Aufwand bei der steuerlichen Erfassung führen würden, machte Dr. Dirk Nolte von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young deutlich, als Sachverständiger vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgeschlagen von der FDP-Fraktion, forderte ebenfalls Vereinfachungen und hob in diesem Zusammenhang die sogenannte Safe-Harbours-Regelung hervor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes sei es, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“, erklärt die Bundesregierung.

Begrüßt wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat. „Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen kommt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Verpflichtung nach“, schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme, die die Bundesregierung dem Bundestag mit dem Gesetzentwurf zugeleitet hat.

Allerdings sprechen sich die Länder dafür aus, weitere Vereinfachungsmaßnahmen zu prüfen. Beispielsweise sollten die Regelungen zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung auf internationaler Ebene auf den Prüfstand. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, dass sie Vereinfachungsmaßnahmen „nachdrücklich“ unterstütze. (bal/ste/16.10.2023)

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