Ausschüsse

Sachverständige wollen dauerhafte Homeoffice-Pauschale

Zeit: Montag, 9. Mai 2022, 0 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die im Zuge der steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführte Homeoffice-Pauschale hat sich bewährt und soll dauerhaft etabliert werden. Diese Empfehlung gaben mehrere Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 9. Mai 2022, ab. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) geleiteten Sitzung ging es um das von der Bundesregierung eingebrachte Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) sowie einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1339). Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für Unternehmen unter anderem bei Abschreibungen wurden von den Vertretern der Wirtschaft begrüßt. Zugleich wurden aber weitergehende Regelungen gefordert.

Forderung nach Änderungen an der Corona-Prämienregelung

Mehrere Sachverständige forderten Änderungen an der Corona-Prämienregelung. Robert Spiller (Verdi, Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB) erklärte, die Prämie werde nach Vorschlag der Regierung nur dann steuerfrei ausgezahlt, wenn die Zahlung nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen geleistet werde. Das sei „sehr problematisch“, denn diese enge Definition schließe ohne Not solche Prämien und Sonderleistungen aus, die auf tarifvertraglicher Grundlage zustande gekommen seien. Daher würden Beschäftigte von Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen, die etwa unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder fallen, nicht in den Genuss dieser Steuerfreiheit kommen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine durch Tarifvertrag begründete Prämie nicht demselben Steuerprivileg zuzuordnen sein solle.

Prof. Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg forderte ebenso wie die Gewerkschaften, die Homeoffice-Pauschale dauerhaft zu etablieren und nicht ein weiteres Mal zu befristen. Hechtner wies allerdings darauf hin, das diese Pauschale durch die parallel erfolgende Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmer teilweise entwertet werden könne. Auch Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuergewerkschaft sprach sich dafür aus, die Steuerfreiheit der Corona-Prämie auf Leistungen auszudehnen, die Arbeitgeber aus eigenem Antrieb ohne gesetzliche Verpflichtung auszahlen würden. Die Homeoffice-Pauschale bezeichnete Eigenthaler als sinnvolles Instrument. Sie sei eine Reaktion auf die aufgrund der Pandemie völlig veränderte Arbeitswelt. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum die Pauschale als ein bürokratiearmes Instrument erneut nur um ein Jahr befristet werden solle.

Experten fordern Präzisierungen

Für den Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine stellt sich bei der Corona-Pauschale die Frage, ob die Beschränkung auf Zahlungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen und auf den vorgesehenen Personenkreis zielführend sei und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung anderer Beschäftigter führe. Zu den Abschreibungsregelungen regten die Lohnsteuerhilfevereine an, dass auch Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten sollten, die befristete degressive Abschreibung nutzen zu können. Viele Arbeitnehmer würden selbst in Arbeitsmittel investieren, deren Kosten häufig die Grenze als geringwertige Wirtschaftsgüter überschreiten würden.

Der Verband Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) forderte insbesondere bessere Regelungen zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten und bessere Abschreibungsbedingungen. Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags auf zwei Jahre sei angesichts weiterhin massiv gestörter Lieferketten und Preissteigerungen für Vorprodukte infolge der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine nicht ausreichend. Begrüßt wurden die geplanten Verbesserungen bei Abschreibungen. In diesem Zusammenhang wurde die Einführung eine Sofortabschreibung von bis zu 100 Prozent empfohlen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer erklärte, die vorgesehenen Regelungen seien im Wesentlichen geeignet, die Ziele der Bundesregierung zu fördern. In Einzelfällen seien jedoch Präzisierungen erforderlich. So müsse der begünstigte Personenkreis beim Corona-Pflegebonus konkreter gefasst werden. Wie der VDMA traten auch die Wirtschaftsprüfer für eine Ausweitung des Zeitraums für Verlustrückträge ein. Hechtner wies darauf hin, dass Abschreibungsbedingungen im Steuerrecht einen starken ökonomischen Anreiz entfalten würden. Über eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen könne gezielt ein positiver ökonomischer Impuls gesetzt werden. Hechtner regte ähnlich wie der VDMA die Möglichkeit einer sogenannten Superabschreibung an.

Steuerliche Verrechnung von Verlusten

Nach Ansicht der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hat die Stärkung der betrieblichen Liquidität und damit die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und der Arbeitsplätze oberste Priorität. Deshalb sollte insbesondere die steuerliche Verrechnung von Verlusten noch konsequenter als im Regierungsentwurf vorgesehen verbessert werden, forderten die Spitzenverbände. Dagegen hielt Eigenthaler den Entwurf für ausreichend. Eine weitere Verlängerung von Fristen solle es aber nicht geben.

Die Spitzenverbände wiesen außerdem auf ein anderes Problem hin: Unternehmen, die bislang in Russland oder in der überfallenen Ukraine mit Tochterunternehmen aktiv gewesen seien, seien seit Ausbruch des dortigen Krieges Ende Februar mit Enteignungen und Zerstörungen ihre Anlagen sowie umfangreichen konzerninternen Forderungsausfällen konfrontiert. Enteignungen und solche Ausfälle könnten bisher in Deutschland steuerlich nur schwer beziehungsweise gar nicht geltend gemacht werden. Die Spitzenverbände verlangten eine Überprüfung, damit es eine bald eine pragmatische Lösung geben könne. Solche Verluste müssten anders betrachtet werden als bisher.


Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise soll unter anderem eine Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro ermöglicht werden. Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die verbesserten Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung sollen auch für im Jahr 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter verlängert werden.

Außerdem plant die Regierung, die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 zu verlängern. Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag soll für 2022 und 2023 auf zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden. Verlängert werden auch die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionen sowie die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2020 in beratenen Fällen. Hier ist eine Verlängerung um weitere drei Monate vorgesehen. Auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 werden verlängert, jedoch in geringerem Umfang.

Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor. Die Steuerfreiheit ist auf Zuschüsse begrenzt, die für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Juli 2022 enden, geleistet werden. Der ab dem 1. Januar 2022 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommene Lohnsteuerabzug, bei dem von einer Steuerpflicht entsprechender Zuschüsse auszugehen war, soll von den Arbeitgebern korrigiert werden.

Entwurf führt zu Steuerausfällen

Zu den finanziellen Auswirkungen des Maßnahmenpakets heißt es, das für Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2022 Steuerausfälle in Höhe von 235 Millionen Euro erwartet werden. Die Steuerausfälle sollen im nächsten Jahr auf rund 3,5 und im übernächsten Jahr auf rund 4,69 Milliarden Euro steigen. Bis 2026 sollen sich die Ausfälle auf über elf Milliarden Euro summieren. Die meisten Steuerausfälle sind auf die geplante Verlängerung der degressiven Abschreibung zurückzuführen, die im nächsten Jahr zu Mindereinnahmen von insgesamt 2,7 und 2024 zu Mindereinnahmen von rund 4,3 Milliarden Euro führen soll.

Zur vorgesehenen Verlängerung der degressiven Abschreibung führt die Regierung aus, dass aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten wirtschaftlichen Belastungen die Abschreibung als konjunkturstützende begleitende Maßnahme auch für die im Jahr 2022 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ermöglicht werden soll. Die degressive Abschreibung fördere die schnellere Refinanzierung und schaffe über diesen Mechanismus bereits im noch laufenden Veranlagungszeitraum unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung der Wirtschaft beitragen könnten. Es habe sich zudem gezeigt, dass der Verlustrücktrag positive Effekte auf die Liquidität von Unternehmen haben könne. Daher würden diese Möglichkeiten erweitert.

Zu Homeoffice-Pauschale wird ausgeführt, dass für Steuerpflichtige in der Corona-Pandemie mit der Pauschale eine einfache und unbürokratische Möglichkeit bestehe, Aufwendungen für die Arbeit in der Wohnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen zu können. Während Aufwendungen für das Wohnen steuerlich eigentlich unbeachtlich seien und die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht mindern dürften, sei bei der Homeoffice-Pauschale nicht zu prüfen, ob und in welchem Umfang dem Steuerpflichtigen durch die häusliche Tätigkeit überhaupt ein Mehraufwand entstanden sei. Insofern sei sowohl eine Befristung als auch eine Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen auf den Betrag von 600 Euro sachgerecht.

Antrag der Unionsfraktion

Der CDU/CSU-Fraktion gehen die von der Bundesregierung bisher geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der Folgen der starken Energiepreissteigerungen nicht weit genug. In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt. So soll es eine temporäre, stark degressive „Turbo-Abschreibung“ geben, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schaffen soll. Der steuerliche Verlustrücktragszeitraum soll auf mindestens drei Jahre über die Krisenjahre 2020 bis 2022 hinaus dauerhaft ausgeweitet werden. Auch die Höchstbetragsgrenzen des Verlustrücktrags sollen angehoben werden.

In der Begründung schreibt die Unionsfraktion, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland würden weiterhin an den wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie leiden. Die in diesem früher erwartete wirtschaftliche Erholung sei jedoch aufgrund des unerwarteten Überfalls Russland auf die Ukraine bedroht. Die Sanktionen gegen Russland dürften die wirtschaftlichen Entwicklung weiter dämpfen. Auch dürfte sich dadurch die anhaltende hohe Inflation verschärfen und alle Steuerpflichtigen noch stärker belasten. Wirtschaftswissenschaftler würden befürchten, dass die anhaltende hohe Inflation und das niedrige Wirtschaftswachstum Anzeichen einer sogenannten Stagflation seien. Vor diesem Hintergrund seien die Bemühungen der Bundesregierung für eine Stabilisierung der Wirtschaft ungenügend. Bürger und Unternehmen müssten stärker entlastet werden. (hle/eis/09.05.2022)