Ausschüsse

Energiepreis-Pauschale möglicher­weise erst im Sep­tember

Zeit: Montag, 25. April 2022, 13 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben die von der Koalition geplanten Entlastungen der Arbeitnehmer begrüßt, aber wegen der stark gestiegen Inflationsrate und besonders wegen der massiven Preiserhöhungen bei Energie als nicht ausreichend bezeichnet. Ähnlich äußerten sich auch die meisten anderen Sachverständigen in einer vom Vorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 25. April 2022, zu dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (20/1333).

Spitzenverbände kritisieren bürokratischen Aufwand

In der Anhörung wurde von den Spitzenverbänden auch der bürokratische Aufwand für die Unternehmen durch die rückwirkend zum 1. Januar erfolgende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale als zu kompliziert und zeitaufwendig kritisiert. Die Neuberechnungen der Lohnabrechnungen könnten erst realisiert werden, wenn nach Verkündigung des Gesetzes die entsprechenden EDV-Programme aktualisiert worden seien, was mindestens sieben bis acht Monate dauern werde. Außerdem kritisiert die Wirtschaft, dass die Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro nach einem Entwurf eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen durch die Arbeitgeber ausgezahlt werden solle. Die Wirtschaft und andere Sachverständige gehen davon aus, dass die Auszahlung der Pauschale mit den Lohnzahlungen für den Monat September erfolgen werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat.

Anhebung des Grundfreibetrages

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Maßnahmen grundsätzlich, verlangte jedoch eine deutlich höhere Anhebung des Grundfreibetrages auf 12.800 Euro und eine gerechtere Ausgestaltung der Entfernungspauschale, die bisher Bezieher höherer Einkommen stärker entlaste. Der DGB verlangte die Schaffung eines einheitlichen Mobilitätgeldes.

Der Bund der Steuerzahler forderte ebenfalls eine stärkere Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages. Wie die Wirtschaftsverbände sprach sich der Steuerzahlerbund dafür aus, wegen der kalten Progression die Tarifeckwerte anzuheben. Wegen der stark gestiegenen Kosten verlangte der Steuerzahlerbund eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf mindestens 66 Cent.

Als sinnvolle und sozial ausgewogene Maßnahme bezeichnete der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine die Anhebung des Grundfreibetrags. Jedoch sei angesichts der Inflationsrate eine weitere Anpassung geboten. Insbesondere müssten auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder und das Kindergeld angehoben werden.

Auswirkungen der kalten Progression

Die Erhöhung des Grundfreibetrages sei nicht ausreichend, um die kalte Progression in Gänze wieder einzufangen, kritisierte der Deutsche Steuerberaterverband die Maßnahmen der Bundesregierung. Insgesamt seien die Maßnahmen jedoch zu begrüßen. Es seien grundsätzlich wirksame Schritte, um die gegenwärtigen Belastung ein Stück weit abzufedern. Wie der Steuerzahlerbund verlangten auch die Steuerberater eine stärkere Anhebung der Entfernungspauschale, da insbesondere Arbeitnehmer im ländlichen Raum für ihren Arbeitsweg auf das Auto angewiesen seien.

Bedenken wegen der steuerlichen Behandlung der einmaligen Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro, die mit dem Arbeitslohn ausgezahlt werden soll, äußerte Prof. Dr. Jürgen Brandt, der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages. Er regte an, angesichts des statistisch eher begrenzt erwartbaren Mehrertrags aus einer progressionsabhängigen Besteuerung der Pauschale auf deren Besteuerung zu verzichten. Damit könnten auch Probleme mit der Gewerbesteuer vermieden werden. Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen begrüßte die Pauschale als ein sinnvolles Entlastungsinstrument. Die relativ zum Einkommen progressive Wirkung der Pauschalzahlung werde durch die Besteuerung, bei der einkommensstarke Haushalte einen höheren Steuersatz zu entrichten haben, noch verstärkt.

Nachbesserung in verschieden Punkten gefordert

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bezeichnet das Entlastungspaket der Bundesregierung als grundsätzlich sinnvoll. Die Maßnahmen sollten aber nachgebessert werden, da die hohen Energiepreise aller Voraussicht nach noch bis weit in das nächste Jahr hinein Bestand haben würden. Dann sollten Haushalte mit niedrigem Einkommen gezielter entlastet werden, insbesondere über höhere Sozialleistungen. Die Entlastungen über die Einkommensteuer seien sinnvoll, sollten aber mit Blick auf Mindereinnahmen und Verteilungswirkungen nicht erhöht werden. Und dass Rentner, Pensionäre und Bezieher von Arbeitslosengeld keine Energiepreis-Pauschale bekommen sollten, sei angesichts der potenziellen Belastungen von Haushalten mit niedrigen Einkommen durchaus fragwürdig.

Die Maßnahmen der Koalition könnten nur einen ersten Schritt darstellen. Weitere Maßnahmen müssten folgen, empfahl Prof. Dr. Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Entlastungselemente seien zu begrüßen, obgleich sie in Teilen die aktuellen Mehrbelastungen infolge von Preissteigerungen nur in Teilen abmildern könnten. Die Energiepreis-Pauschale bezeichnete Hechtner als Fremdkörper im Steuerrecht, die zu Friktionen führen könne. So sah er ein hohes Missbrauchspotenzial bei Minijobs. Es könne zu Mehrfachzahlungen kommen.

Lisa Windsteiger vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen sprach von grundsätzlich wirksamen Schritten, um die gegenwärtigen finanziellen Belastungen abzufedern. Die Erhöhung des Grundfreibetrages könnte allerdings höher ausfallen, um dem starken Preisanstieg der letzten Monate Rechnung zu tragen. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte auch Windsteiger die Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld.

Anpassung des Einkommensteuertarifs

Das Institut der deutschen Wirtschaft vermisste Maßnahmen, um die kalte Progression auszugleichen. Neben dem Grundfreibetrag müssten auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst werden, denn ohne diese Tarifanpassung werde es eine weitere Stauchung des Einkommensteuertarifs geben. In der Folge würden bei zusätzlichen Einkommen die Grenzsteuersätze in der ersten Progressionszone noch schneller steigen als bisher. Dadurch sinke der Anreiz, eine Erwerbstätigkeit auszubauen oder zum Beispiel als Zweitverdiener in einer Ehe überhaupt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Ein Problem der Energiepreispauschale sei, dass einige Gruppen nicht von der Pauschalzahlung profitieren würden. Auch die vorgesehene Auszahlung Ende September Erfolge zu spät, da viele Haushalte bereits deutlich höhere Belastungen in den Monaten davor finanzieren müssten. (hle/25.04.2022)