Ausschüsse

Verfahrensgrundsätze für die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag

1.    Stellungnahmen der oder des Opferbeauftragten, § 2 Abs. 3 OpfBG

Wendet sich eine Petentin oder ein Petent auch an die Opferbeauftragte oder an den Opferbeauftragten, entscheidet diese oder dieser, ob sie oder er nach § 2 Abs. 3 des SED-Opferbeauftragtengesetzes (OpfBG) eine Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss abgibt, die im Petitionsverfahren berücksichtigt werden kann.


2.    Berichte der oder des Opferbeauftragten, § 2 Abs. 2 OpfBG

Die Berichterstatter im Petitionsverfahren und die Obleute im Ausschuss können die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten nach § 2 Abs. 2 OpfBG beauftragen, dem Petitionsausschuss zum Gegenstand einer Petition einen Bericht vorzulegen.


3.    Aktenauskunft

Der Ausschussdienst stellt der oder dem Opferbeauftragten die für ihre Stellungnahmen und Berichte notwendigen Unterlagen aus den Petitionsakten unter Wahrung des Datenschutzes zur Verfügung. Im Falle von Stellungnahmen (Nr. 1) obliegt es der oder dem Opferbeauftragten, eine notwendige Einverständniserklärung der Petentin bzw. des Petenten einzuholen.
 

4.    Teilnahme an den Sitzungen des Petitionsausschusses

Hat die oder der Opferbeauftragte in einem Petitionsverfahren eine Stellungnahme oder einen Bericht vorgelegt, wird sie oder er im Falle des Einzelaufrufs der Petition in der Sitzung des Petitionsausschusses (Nr. 8.2.1 der Verfahrensgrundsätze) vom Termin der Beratung unterrichtet, um ihr oder sein Recht nach § 2 Abs. 4 OpfBG wahrnehmen zu können.


5.    Weitere Zusammenarbeit

Die oder der Opferbeauftragte und die ihr oder ihm beigegebenen Beschäftigten unterstützen den Petitionsausschuss und den Ausschussdienst in Angelegenheiten, die den Zuständigkeitsbereich der oder des Opferbeauftragten betreffen. Unter Wahrung des Datenschutzes unterrichtet der Ausschussdienst die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten in regelmäßigen Abständen über in diesem Zusammenhang relevante Petitionsthemen.