Neuwahl des Bundestages Ende Februar geplant
Im kommenden Jahr findet die Wahl zum 21. Deutsche Bundestag statt. Ursprünglich war als Termin der 28. September vorgesehen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, am 11. Dezember die Vertrauensfrage zu beantragen. Über diesen Antrag wird das Parlament am 16. Dezember entscheiden.
Sollten ihm die Abgeordneten nicht das Vertrauen aussprechen, kann Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Als Termin dafür ist der 23. Februar 2025 im Gespräch. Den Wahltag legt der Bundespräsident fest. Er hat erklärt, dass er dieses Datum als Neuwahl-Termin für realistisch halte.
Keine parlamentslose Zeit
Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Das Parlament setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Den Zeitrahmen für die Wahl gibt das Grundgesetz vor. Nach Artikel 39 Absatz 1 findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Laut Bundeswahlgesetz muss die Wahl stets an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident. In der Regel schlägt ihm die Bundesregierung einen Termin vor.
Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Der „alte“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Es gibt keine parlamentslose Zeit.
Bundestagswahl 2025
Die Legislaturperiode des 20. Bundestages hat mit seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Der reguläre Termin für die nächste Wahl musste deshalb innerhalb der Zeitspanne vom 27. August bis zum 26. Oktober 2025 liegen. Als Termin für die Bundestagswahl 2025 hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ursprünglich den 28. September festgelegt. Eine entsprechende Anordnung fertigte er Ende August aus, nachdem zuvor das Bundeskabinett den Termin empfohlen hatte.
Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Errichtung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat deshalb, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Wer darf den Bundestag wählen?
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (15.11.2024)