Internationales

Internationale parlamentarische Versammlungen

Glaskuppel auf dem Reichstagsgebäude

Die „parlamentarische Außenpolitik“ wird im Deutschen Bundestag auch von Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen wahrgenommen. (© DBT/Hartmann Fotografie)

Traditionell fällt die Gestaltung der Außenpolitik in den Kompetenzbereich der Exekutive und nach dem deutschen Grundgesetz wird der Bund vom Bundespräsidenten völkerrechtlich vertreten (Artikel 59 Absatz 1 des Grundgesetzes). Aber auch der Deutsche Bundestag gestaltet die Außenpolitik mit: Nach Artikel 45a Absatz 1 des Grundgesetzes bestellt der Bundestag einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Die Beteiligung des Bundestages an der auswärtigen Politik ergibt sich aber auch aus Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes bedürfen. Damit sind Bundestag und Bundesrat gemeint.

Die Beteiligung der Parlamente an der auswärtigen Politik eines Landes besteht in parlamentarischen Regierungssystemen herkömmlich in der Kontrolle des jeweiligen Regierungshandelns. Zunehmend wirken die Parlamente aber bei der nationalen Außenpolitik auch vorbereitend und initiierend mit. So sind Abgeordnete des Bundestages in internationalen parlamentarischen Versammlungen politisch aktiv.

Was sind internationale parlamentarische Versammlungen?

Internationale Parlamentarische Versammlungen setzen sich im Gegensatz zu intergouverenmentalen Organisationen, in denen Vertreter der Regierungen der beteiligten Länder vertreten sind, aus Mitgliedern der beteiligten Parlamente, das heißt aus Abgeordneten unterschiedlicher nationaler Parlamente zusammen. In der Regel begleiten die internationalen parlamentarischen Versammlungen die Tätigkeiten einer internationalen Organisation. So gibt es die

Die älteste internationale parlamentarische Versammlung, die Interparlamentarische Union (IPU), orientiert sich mit ihren Themen an den Bereichen, in denen auch die Vereinten Nationen aktiv sind. Zudem gibt es ständige parlamentarische Konferenzen auf EU-Ebene. Dazu gehören die Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (IPC GASP/GSVP) und die Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS-Konferenz),  die jeweils zweimal jährlich tagen. Die Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) begleitet die Maßnahmen, die die Europäische Union im Bereich des Barcelona-Prozesses – Union für das Mittelmeer unternimmt. Schließlich treffen die Präsidenten der nationalen Parlamente in unterschiedlichen Konstellationen zu Beratungen zusammen (Parlamentspräsidentenkonferenzen).

Allen Versammlungen ist das Ziel gemeinsam, das parlamentarische Bindeglied zwischen dem Geschehen auf zwischenstaatlicher Ebene und den nationalen Parlamenten bzw. den durch sie vertretenen Bürgerinnen und Bürgern zu sein. Dabei erfüllen sie folgende parlamentarische Funktionen:

  • sie schaffen Transparenz
  • vermitteln Informationen in beide Richtungen
  • unterstützen als Ergebnis die Kontrollfunktion nationaler Parlamente
  • bilden Foren für Debatten zu regionalen und globalen Themen über nationale Grenzen hinweg
  • sind weltweite Vorbilder parlamentarischer Arbeitsweisen und
  • sind oft Ideengeber oder Vorreiter bei der Zusammenarbeit in neuen Politikfeldern.

Durch die Mitarbeit in den interparlamentarischen Gremien können die Politikerinnen und Politiker aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Verbindungen zu ihren Kolleginnen und Kollegen aus anderen nationalen Parlamenten die Kompetenz des Parlaments in außenpolitischen Angelegenheiten stärken und umgekehrt die Erkenntnisse aus den internationalen Aktivitäten in ihre Arbeit im Bundestag einbringen.

Bis zum 30. Juni 2011 entsandte der Deutsche Bundestag eine Delegation zur Europäischen Versammlung für Sicherheit und Verteidigung/Versammlung der Westeuropäischen Union.

Sekretariate der Delegationen im Bundestag

Allen Delegationen stellt der Deutsche Bundestag Sekretariate zur Verfügung, deren Aufgabe darin besteht, die Bundestagsdelegationen im Rahmen der Sitzungsvorbereitung, der Konferenzbegleitung vor Ort und der Sitzungsnachbereitung organisatorisch-technisch, inhaltlich-fachlich, protokollarisch und fremdsprachlich zu betreuen. Die Delegationssekretariate organisieren auch die Sitzungen internationaler parlamentarischer Versammlungen, die auf Einladung des Deutschen Bundestages in Deutschland stattfinden. So trafen sich zuletzt die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 2018 in Berlin.