Kommerzieller Einsatz der CO2-Speicherung
Die Bundesregierung will die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz ermöglichen. Die dazu vorgelegte Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (20/11900, 20/12717) hat der Bundestag am Freitag, 27. September 2024, in erster Lesung beraten. Nach der Debatte wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen.
Ebenfalls debattiert und anschließend an den Ausschuss überwiesen wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) und CO2-Nutzung (CCU) entfesseln und Hürden konsequent aus dem Weg räumen“ (20/12965). Im Umweltausschuss weiterberaten wird hingegen ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion für ein CO2-Export-Ermöglichungsgesetz (20/12084), der ebenfalls erstmals debattiert wurde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung hält zur Erreichung der Klimaziele Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) für unverzichtbar. Mit ihrem Gesetzentwurf will sie die „dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab ermöglichen“ und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen schaffen.
Hierzu sollen der Zweck und der Geltungsbereich des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) sowie die Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungen entsprechend angepasst werden. Das KSpG wurde als Rechtsrahmen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit von CCS und hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie für Natur und Umwelt geschaffen. Das Gesetz wurde zuletzt Ende 2022 evaluiert und die Anpassung des Rechtsrahmens empfohlen. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung dieser Empfehlungen.
Rechtliche Unsicherheiten
Die Genehmigung von Leitungen zum Transport von Kohlendioxid nach sei aktuell mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, heißt es. Durch die Gesetzesnovelle sollen diese bereinigt und klare Verfahrensregeln für Kohlendioxidleitungen zum Zwecke von CCS/CCU (Carbon Capture and Utilization) festgelegt werden.
Neben dieser Ermöglichung des Baus einer Kohlendioxid-Transportinfrastruktur geht es auch um geeignete Speicherstätten für Kohlendioxid. Das KSpG enthält zwar Regelungen zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern in Deutschland, ermöglicht aber nur die Speicherung zur Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten. Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Damit sollen künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt werden.
Antrag der Unionsfraktion
Die Unionsfraktion macht sich in ihrem Antrag (20/12965) für eine Weiterentwicklung und schnelle Umsetzung des Kohlendioxid-Speichergesetzes stark. Die Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS und CCU) seien wesentliche Bausteine auf dem Weg zur Klimaneutralität heißt es in der Vorlage.
Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, in CCS- und CCU-Zukunftstechnologien einzusteigen, um zum Beispiel den grenzüberschreitenden CO2-Transport zwecks Speicherung im tiefen Untergrund unter dem Meeresboden zu ermöglichen. Auch sollten grundsätzlich CO2-Speicher und -Leitungen und weitere dringend erforderliche Infrastrukturvorhaben den Status des überragenden öffentlichen Interesses erhalten, um einen beschleunigten Ausbau der Speicher und des Transportnetzes zu gewährleisten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, „endlich die zentralen Strategien zusammenzudenken und durch die konsequente Umsetzung der Wasserstoff, Carbon Management-, Biomasse- und Negativemissionen- beziehungsweise Langfriststrategie einen Schutzschirm für den Klimaschutz und die Industrie aufzuspannen“.
Gesetzentwurf der Unionsfraktion
Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion für ein CO2-Export-Ermöglichungsgesetz (20/12084) zielt darauf ab, das London-Protokoll, das den Export von Kohlendioxid und dessen Speicherung unter dem Meeresboden außerhalb Deutschlands erlaubt, zu ratifizieren.
Die Ratifizierung des Protokolls soll mit der von der Bundesregierung geplanten Reform des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zusammengehen, damit der Einsatz von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) sowie die Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) möglich wird. (hau/mis/nki/27.09.2024)