Petitionen

Stamm-Fibich: Jeder hat das Recht, Petitionen einzureichen

Dass Grundgesetz garantiert, dass sich jeder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden kann. „Wir haben ein Grundrecht, das zu tun“, sagt Martina Stamm-Fibich (SPD), Vorsitzende des Petitionsausschusses, am Mittwoch, 26. Juni 2024, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen aus Anlass der Übergabe des Jahresberichts 2023 (20/11600 an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. 11.410 Petitionen sind im Jahr 2023 beim Petitionsausschuss eingereicht worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang in Höhe von 1.832 zu verzeichnen. 

Davon gingen 4.756 Eingaben auf elektronischem Wege unter Verwendung des Web-Formulars über das Petitionsportal im Internet ein. Das Petitionsportal kann nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermöglicht es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Um eine Petition, die beim Deutschen Bundestag eingereicht und veröffentlicht wurde, mit einer digitalen Mitzeichnung zu unterstützen, muss diese im Onlineportal des Petitionsausschusses erfolgen.

Öffentliche Eingaben

Insgesamt seien im Berichtsjahr 557 Petitionen einzeln beraten worden. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben zehn Petitionen, die eine besonders hohe Anzahl von Unterstützungen erhalten hatten, im Rahmen von öffentlichen Sitzungen beraten, in denen die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen persönlich vor den Ausschussmitgliedern und anwesenden Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern vortragen konnten.
Die mitzeichnungsstärksten Petitionen im Jahr 2023 waren eine Eingabe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung mit 544.963 Mitzeichnungen, eine Eingabe zur Vereinfachung der Balkonsolaranlagen mit 102.111 Mitzeichnungen und eine Eingabe gegen die Aufnahme der geplanten LNG-Terminals vor der Küste Rügens in das LNG-Beschleunigungsgesetz mit 94.770 Mitzeichnungen.

Persönliche Eingaben

Neben den Petitionen mit Vorschlägen zur Gesetzgebung, widmete sich der Petitionsausschuss den Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen im Rahmen von Beschwerden machte für den Ausschuss mit insgesamt 7661 Eingaben auch im Jahr 2023 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus. 

Auch wenn nicht jeder Petentin und jedem Petenten zu dem gewünschten Ergebnis verholfen werden konnte, so habe der Petitionsausschuss versucht auch dadurch zu helfen, dass Entscheidungen der Behörden erklärt und verständlich gemacht wurden. Viele Anfragen von Petentinnen und Petenten seien zudem bereits im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens abgeschlossen worden. Denn häufig hätten Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses bei den staatlichen Stellen eine gründlichere Abwägung des Sachverhalts bewirkt. (eis/26.06.2024)

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