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Parlament

Bundestag wählt Julia Klöckner zur neuen Parlamentspräsidentin

Julia Klöckner hält einen Blumenstrauß.
Blick aus der Vogelperspektive auf den voll besetzten Plenarsaal
Julia Klöckner während ihrer Antrittsrede als Bundestagspräsidentin.
Gregor Gysi am Präsidiumsplatz im Plenarsaal.
Josephine Ortleb nimmt die Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin an
Andrea Lindholz am Mikrofon
Gäste auf der Ehrentribüne (v.l.n.r.): Bundestagspräsident a.D. Norbert Lammert, die ehemalige Präsidentin der Freien Volkskammer in der DDR Sabine Bergmann-Pohl, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident a.D. Christian Wulff.
Omid Nouripour erreichen Glückwünsche zu seiner Wahl zum Bundestagsvizepräsident
Bärbel Bas umarmt Julia Klöckner.
Bodo Ramelow am Mikrofon
Gerold Otten im Parlament.
Rote Briefumschläge in einer Glasurne.

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Julia Klöckner nach ihrer Wahl zur Bundestagspräsidentin (© DBT/Tobias Koch)

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Der 21. Deutsche Bundestag hat sich am 25. März 2025 konstituiert. (© DBT/Marco Urban)

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Julia Klöckner während ihrer Antrittsrede als Bundestagspräsidentin (© DBT/Tobias Koch)

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Gregor Gysi wirbt als Alterspräsident für eine „breitere politische Kultur“ in Deutschland. (© DBT/Thomas Köhler/photothek)

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Josephine Ortleb nimmt die Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin an. (© DBT/Tobias Koch)

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Andrea Lindholz wurde zur Vizepräsidentin des Bundestages gewählt. (© DBT/Tobias Koch)

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Gäste auf der Ehrentribüne (erste Reihe, v.l.n.r.): Bundestagspräsident a.D. Norbert Lammert, die ehemalige Präsidentin der Freien Volkskammer in der DDR Sabine Bergmann-Pohl, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident a.D. Christian Wulff (© DBT/Thomas Köhler/photothek)

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Omid Nouripour erreichen Glückwünsche zu seiner Wahl ins Bundestagspräsidium. (© DBT/Tobias Koch)

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Die scheidende Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gratuliert ihrer Nachfolgerin Julia Klöckner (© DBT/Tobias Koch)

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Bodo Ramelow hat mit 318 Stimmen knapp die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen für die Wahl zum Bundestagsvizepräsident erreicht. (© DBT/Tobias Koch)

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Die AfD scheiterte mit ihrem Kandidaten Gerold Otten bei der Wahl des Bundestagsvizepräsidenten. (© Deutscher Bundestag/Tobias Koch)

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Die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter wurden mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. (© DBT/Thomas Köhler/photothek)

Der Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag, 25. März 2025, die rheinland-pfälzische Abgeordnete Julia Klöckner zu seiner neuen Präsidentin gewählt. In geheimer Wahl erhielt die CDU/CSU-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Kreuznach 382 von 630 Stimmen. Es gab 204 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen. Für die Wahl war eine Mehrheit von 316 Stimmen erforderlich. Julia Klöckner folgt damit auf Bärbel Bas (SPD), die dem Parlament seit 2021 vorstand. Die Duisburgerin ist auch weiterhin im Parlament vertreten. 

Zu Beginn hatte Dr. Gregor Gysi (Die Linke) als Alterspräsident die erste Sitzung in der 21. Wahlperiode seit 1949 eröffnet. Die Leitung der ersten Sitzung des neuen Parlaments übernimmt traditionell der Alterspräsident, bis ein neuer Bundestagspräsident oder eine neue Bundestagspräsidentin gewählt ist. Der Alterspräsident ist das dienstzeitälteste Mitglied des Deutschen Bundestages. Gysi ist seit dem 3. Oktober 1990 (mit einer Unterbrechung von 2002 bis 2005) Mitglied des Bundestages.

Das neu gewählte Präsidium des Bundestages (v.l.n.r.): Omid Nouripour, Josephine Ortleb, Julia Klöckner, Andrea Lindholz, Bodo Ramelow

Das neu gewählte Präsidium des Bundestages (v.l.n.r.): Omid Nouripour, Josephine Ortleb, Julia Klöckner, Andrea Lindholz, Bodo Ramelow (© DBT/Tobias Koch)

Lindholz, Ortleb, Nouripour und Ramelow gewählt

Zu Vizepräsidentinnen des Bundestages gewählt wurden:
die Aschaffenburger Abgeordnete Andrea Lindholz (CDU/CSU) mit 425 Ja-Stimmen bei 132 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen;
die Saarbrücker Abgeordnete Josephine Ortleb (SPD) mit 434 Ja-Stimmen bei 145 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen;
der Abgeordnete Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) aus Hessen mit 432 Ja-Stimmen bei 156 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen; 
der Thüringer Abgeordnete Bodo Ramelow (Die Linke) mit 318 Ja-Stimmen, bei 256 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen.

In drei Wahlgängen nicht gewählt wurde der bayerische AfD-Abgeordnete Gerold Otten. Im ersten Wahlgang entfielen 185 Ja-Stimmen bei 411 Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen auf den Abgeordneten. Im zweiten Wahlgang erhielt Otten 190 Ja-Stimmen, 401 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen Im dritten Wahlgang entfielen 184 Ja-Stimmen auf Otten. 403 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 15 enthielten sich. 

Vor der Wahl der Vizepräsidenten hatte der Bundestag einstimmig einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD (21/6) angenommen, wonach jede Fraktion einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten stellt und die Fraktionen wie bisher ein entsprechendes Vorschlagsrecht haben. 

Klöckner: Wir brauchen einen Optimismus-Ruck

Durch Deutschland müsse ein „Optimismus-Ruck“ gehen, sagte Julia Klöckner während ihrer ersten Rede im neuen Amt. „Wir müssen in unserem Land die Stimmung wieder verbessern“, forderte die Christdemokratin nach ihrer Wahl zur Präsidentin des 21. Bundestages. Klöckner ist die vierte Frau an der Spitze des Parlaments – nach Bärbel Bas (SPD, 2021 bis 2025), Annemarie Renger (SPD, 1972 bis 1976) und Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU, 1988 bis 1998). 

Die frühere Landwirtschaftsministerin sitzt – mit einer längeren Unterbrechung – seit 2002 im Parlament. Als Bundestagspräsidentin wacht Klöckner in der 21. Legislaturperiode über die Einhaltung parlamentarischer Regeln und vertritt den Deutschen Bundestag nach außen. 

„Klar in der Sache, verbindend im Miteinander“

Ihre Aufgabe wolle sie „stets unparteiisch, unaufgeregt und unverzagt“ erfüllen, sagte Klöckner während ihrer Antrittsrede. „Klar in der Sache, zugleich aber auch verbindend im Miteinander.“ Von den Mitgliedern des 21. Bundestages forderte sie, respektvoll miteinander umzugehen. Die Abgeordneten im Parlament führten Auseinandersetzungen immer auch stellvertretend für die Gesellschaft. „Wie wir das tun, ist prägend“, sagte Klöckner und warb dafür, andere Sichtweisen auszuhalten und Kompromisse zu schließen. Letzteres sei schließlich der Wesenskern der Demokratie.

Klöckner verwies zudem auf eine zentrale Aufgabe des Bundestages: die Kontrolle der Bundesregierung. Das Parlament sei nicht „zum Abnicken“ gewählt worden, machte die neue Parlamentspräsidentin deutlich und weiter: „Wir Abgeordneten kontrollieren die Regierung. Sie schuldet uns Rechenschaft, nicht umgekehrt.“ Der 21. Bundestag, versicherte sie, werde der Regierung „mindestens ebenso deutlich auf die Finger schauen“, wie es der vorangegangene getan habe. 

Klöckner wirbt für „konsequente Reformen“

Als Themen für die 21. Legislaturperiode nannte Klöckner unter anderem die Wahlrechtsreform, über die es „noch einmal gründlich“ nachzudenken gelte, sowie eine Reform der Geschäftsordnung des Bundestages mit dem Ziel, das Parlament zu stärken. Auch sprach sie sich für eine stärkere Präsenz in den sozialen Medien, den „digitalen Theken“, aus. „Wir müssen dort ebenso streitbar Positionen vertreten, wie an den Stammtischen im Land oder hier im Deutschen Bundestag.“

Handlungsbedarf sieht sie auch, was den Frauenanteil im 21. Bundestag angeht. „Ein Parlament, das für alle spricht, sollte die gesellschaftlichen Gruppen angemessen repräsentieren“, mahnte die Parlamentspräsidentin. Mit Blick auf die Geschlechter sei das offensichtlich noch nicht gelungen. Klöckner forderte größere Anstrengungen, um mehr Frauen in die Politik und die Parlamente zu holen, etwa durch eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie.

Das neue Parlament nehme seine Arbeit in „aufgewühlten Zeiten“ auf, sagte Klöckner weiter. Europa müsse mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit übernehmen, Deutschland kämpfe um seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten von den Abgeordneten konsequente Reformen, auch in der Politik selbst. „Lassen Sie uns an die Arbeit gehen“, forderte sie die Parlamentarier auf und warb zugleich für „Optimismus und Zuversicht“. Ein solcher Ruck, schloss sie ihre Rede, müsse wieder durch Deutschland gehen. 

Gysi: Bundestag muss in einer schweren Zeit agieren

Gregor Gysi skizzierte in seiner Ansprache als Alterspräsident ein breites Panorama der Gegenwart und verband dieses mit einer Reihe von politischen Forderungen an das neue Parlament. „Der neue Bundestag muss in einer schweren Zeit agieren“, befand er etwa mit Blick auf die angespannte Sicherheitslage in Deutschland und Europa durch den Angriff Russlands auf die Ukraine. 

Gysi kam in seiner Rede aber auch auf den Konflikt im Nahen Osten zu sprechen, kritisierte die in seinen Augen noch immer bestehende Ungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschen, warb für Maßnahmen zur Herstellung von mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland oder mahnte dazu, den Anschluss an die technologischen Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz nicht zu verpassen.

„Wie wäre es mit einer breiteren politischen Kultur?“

Die Abgeordneten rief Gysi zu einer maßvolleren Sprache auf. Jemand, der für die Erhöhung der Verteidigungsausgaben stimme, hätte ebenso das Ziel der Friedenssicherung im Blick wie er, der glaube, dass Initiativen zur Abrüstung der richtige Weg seien. Weder sei es deshalb angebracht, den politischen Gegner als „Kriegstreiber“ noch als „Putin-Knecht“ zu diffamieren, so der 77-Jährige. „Wie wäre es mit einer breiteren politischen Kultur bei uns?“, so Gysis betont nachdenkliches Plädoyer für eine moderatere Diskussionskultur.

Gysi nutzt seine Rede schließlich auch, um eine Reihe von insbesondere sozialpolitischen Reformen anzumahnen. So schlug er dem Parlament vor, eine Reihe von überparteilichen Gremien einzurichten. In diesen sollten, so Gysi, die Sicherung der gesetzlichen Rente, die Herstellung von „Steuergerechtigkeit“, eine Reform des Krankenkassensystems und Wege zum Bürokratieabbau thematisiert werden.

Geschäftsordnungen beschlossen

Bei Enthaltung der AfD stimmte der Bundestag einem Antrag von CDU/CSU und SPD (21/1) zu, die bisherige Geschäftsordnung des Bundestages zu übernehmen

Mit der Annahme des Antrags beschloss der Bundestag neben seiner eigenen Geschäftsordnung auch die weitere Gültigkeit der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes, der Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Dringliche Gesetzesvorlagen). 

Übernommen wurden zudem die Richtlinien zur Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit oder politische Verantwortung eines Abgeordneten für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR.

Anträge von AfD und SSW beraten

Mit den Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen wies das Parlament einen Antrag der AfD zurück. Die Fraktion wollte erwirken, dass die Funktion des Alterspräsidenten wie in einer früheren Fassung der Geschäftsordnung dem an Jahren ältesten Mitglied des Bundestages zukommt (21/2). Hätte der Antrag eine Mehrheit erreicht, hätte vermutlich der Abgeordnete Dr. Alexander Gauland (AfD) den Vorsitz bis zur Wahl der Bundestagspräsidentin innegehabt. 

Weitere Anträge der AfD zur Geschäftsordnung fordern, dass die Mitglieder des Bundestagspräsidiums künftig auch mit der Mehrheit der Abgeordneten abgewählt werden können (21/4) und dass die Geschäftsordnung um den Satz „Das Präsidium ist ordnungsgemäß besetzt, wenn jede Fraktion mit einem Stellvertreter vertreten ist“ ergänzt wird (21/5). In den vergangenen Wahlperioden verfehlten alle Kandidaten der AfD-Fraktion für das Vizepräsidentenamt die dafür erforderliche Mehrheit im Plenum.

Der Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) fordert mit einem Änderungsantrag (21/3) eine Reihe von Maßnahmen zur Erweiterung der Rechte von Abgeordneten nationaler Minderheiten. Seidler schlägt vor, diesen Abgeordneten Rederecht bei Aussprachen zu Geschäftsordnungsanträgen zu geben und ihren Mitarbeitern Zutritt zu Ausschusssitzungen zu gewähren. Ebenso sollen sie bestimmte Entschließungsanträge einbringen und pro Jahr zwei Kleine Anfragen stellen können. Der SSW ist als Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland von der Sperrklausel von fünf Prozent der Zweitstimmen befreit. Der Antrag wurde gemeinsam mit den beiden Initiativen der AfD in den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. (ste/irs/25.03.2025) 

Geschichte

Bundestag verabschiedet erstes Gesetz zum sozialen Wohnungsbau

Bau der Parksiedlung im Münchner Stadtteil Bogenhausen

In den fünfziger Jahren finanzierte der Bund im Rahmen des Wohnungsbaugesetz insgesamt 3,7 Millionen Wohnungen. (© picture alliance / SZ Photo | Fotoarchiv Otfried Schmidt)

Vor 75 Jahren, am Dienstag, 28. März 1950, verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig bei wenigen Enthaltungen das Erste Wohnungsbaugesetz und damit die zentrale Grundlage für den Wiederaufbau und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in der frühen Bundesrepublik.

Wohnungsbedarf bei 5 ½ bis 6 Millionen Wohnungen

Auch fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Wohnungsnot eine der größten sozialen Herausforderungen der jungen Bundesrepublik. Deutschland lag in Trümmern. Große Teile der Städte waren zerstört, Millionen Wohnungen waren unbewohnbar. Viele Menschen lebten in Notunterkünften, Kellern oder überfüllten Wohnungen. Rund 12 Millionen Heimatvertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten und Flüchtlinge suchten Wohnraum. Finanzierungsprobleme behinderten den Bau neuer Wohnungen erheblich. Hohe Baukosten stellten eine massive Hürde für einen schnellen Baufortschritt dar. Gleichzeitig sollten die Mietpreise für breite Schichten der Bevölkerung erschwinglich bleiben.

Der Bundesminister für Wohnungsbau Eberhard Wildermuth (FDP, 1890 bis 1952) hatte in der ersten Beratung des Gesetzentwurfes (1/567) am 24. Februar 1950 den Wohnungsbedarf auf 5 ½ bis 6 Millionen Wohnungen beziffert. Das Erste Wohnungsbaugesetz zielte deshalb darauf ab, den Wohnungsbau umfassend zu fördern, insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen, und dabei langfristige und nachhaltige Lösungen mit tragbaren Mieten zu schaffen.

Beschleunigung zur Beseitigung der Wohnungsnot

Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer (CDU, 1876 bis 1967) hatte den Wohnungsbau bereits in seiner Regierungserklärung am 20. September 1949 als besonders drängendes Problem hervorgehoben und angekündigt: „Wir wollen mit allen Mitteln den Wohnungsbau energisch fördern.“ Zur Vorstellung des Gesetzentwurfes hatte er nochmal bekräftigt: „Der Wohnungsbau ist für uns auf Jahre hinaus das wesentlichste Erfordernis, um das deutsche Volk einer politischen, wirtschaftlichen, ethischen und kulturellen Genesung entgegenzuführen.“

Der Vorsitzende des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen Paul Lücke (CDU/CSU, 1914 bis 1976) beschrieb das Ausmaß der Dringlichkeit: „Wer von Amts wegen die Probleme in ihrer ganzen Auswirkung studiert hat, wer erlebt hat, wie Familien in der Enge der Räume zugrunde gingen, wer erlebt hat, wie in Köln, in München und in Hamburg die Menschen in Bunkern zugrunde gingen, wer erlebt hat, wie die Flüchtlinge in die kleinen Wohnungen hineingepfercht wurden, der wird mit mir der Auffassung sein, dass dieses Hohe Haus keine vornehmere Aufgabe hat, als alle Kräfte einzusetzen, damit diese Frage mit der notwendigen Beschleunigung erledigt wird.“ 

Lücke hob hervor, dass das Gesetz ein historischer Schritt sei: „Ich glaube, es wäre auch für das zwanzigste Jahrhundert mit diesem Gesetz etwas gutzumachen, was in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts versäumt worden ist. Es wäre vielleicht möglich, dass die zweite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst würde und dass spätere Geschichtsschreiber einmal sagen würden, dass die letzte Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts das Jahrhundert des sozialen Wohnungsbaus genannt wird.“

Eine Arbeit leisten, die sich sehen lassen kann

„Über die dringende Notwendigkeit dieses Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus, über die Ungeduld, mit der man im ganzen deutschen Volk auf dieses Gesetz wartet, und über die Hoffnungen, die man an dieses Gesetz hängt“, wie es der Berichterstatter des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen Dr. Josef Brönner (CDU/CSU, 1884 bis 1958) formulierte, herrschte im Bundestag über Parteigrenzen hinweg Einvernehmen. Alle Redner waren sich einig, dass ein schnelles und wirksames Handeln notwendig sei, um den Wohnraummangel in Deutschland zu bekämpfen und, dass die Wohnungskrise nur durch ein Zusammenspiel von öffentlicher Förderung, privaten Investitionen und Baukostensenkungen bewältigt werden konnte.

Die sozialdemokratische Oppositionsfraktion hatte dazu bereits am 20. Dezember 1949 den Entwurf eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau (1/352) vorgelegt. Nach der ersten Lesung der Regierungsvorlage (1/567) am 24. Februar 1950 war es in nur einem Monat intensiver Ausschussberatungen gelungen einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Entwürfen zu finden, der von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen wurde und dem Plenum am 28. März 1950 zur zweiten und dritten Beratung vor lag (1/703, 1/567). Brönner beschrieb die intensive Arbeit des Ausschusses so: „Wir haben uns wie in einem Konklave in Rom bei der Papstwahl verpflichtet, hier eine Arbeit zu leisten, die sich sehen lassen kann.“

Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Zentrales Ziel des Gesetzes war, wie in Paragraph 1 festgelegt: die Förderung des Wohnungsbaues überhaupt und die bevorzugte Förderung des sozialen Wohnungsbaues mit tragbaren Mieten. Dazu hatte der Ausschuss als Ziel im Gesetz verankert in 6 Jahren möglichst 1,8 Millionen Wohnungen im Sektor des sozialen Wohnungsbaues zu erstellen. 

Dabei soll vordringlich, wie es Brönner als Ausschussberichterstatter betonte, für einkommensschwache Gruppen, Heimatvertriebene und Kriegsbetroffene gebaut werden. „Ich darf betonen, dass sich der Ausschuss in dem Willen einig war, für den kleinen Mann, für die schlecht untergebrachten Familien, für die Heimatvertriebenen und Ausgebombten Wohnungen zu schaffen, entweder zu tragbaren Mieten oder noch besser in der Form eines eigenen Häuschens oder einer Kleinsiedlung.“

Finanzierung, Wohnraumgröße und Mietpreise

Zur Förderung des Wohnungsbaus waren neben dem Einsatz öffentlicher Mittel die Übernahme von Bürgschaften, Steuervergünstigungen, die Bereitstellung von Bauland durch die Gemeinden und die Auflockerung der Wohnungszwangswirtschaft vorgesehen. Um bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten, wurde zum einen die Regelgröße der Wohnfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zwischen 32 und 65 Quadratmetern und zum anderen eine Höchstmiete von 1 Mark, in Ausnahmefällen von 1,10 Mark je Quadratmeter Wohnfläche festgelegt.

Die SPD hatte sich für eine gesetzliche Regelung zur Enteignung von Bauland eingesetzt. Da hierzu keine schnelle Lösung im Ausschuss gefunden werden konnte, wurde eine spätere Gesetzgebung beschlossen und die Regierung aufgefordert bis zum 30. September desselben Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Grundgesetz auf dem Gebiet des Wohnungswesens

Für die SPD-Opposition zeigte sich Erich Klabunde (1907 bis 1950) erfreut, dass eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Wesentliche geforderte Korrekturen seien im Ausschuss zustande gekommen. Klabunde, der maßgeblich am Zustandekommen des Ersten Wohnungsbaugesetzes beteiligt war, verzeichnete es mit Genugtuung, dass dieses Gesetz die einheitliche Zustimmung des Hauses finden wird. „Hier ist nicht irgendein beliebiges Gesetz geschaffen worden, sondern — gestatten Sie mir den Vergleich — sozusagen ein Grundgesetz auf dem Gebiet des Wohnungswesens, wenigstens soweit es sich um den Wohnungsbau handelt. Dieses Grundgesetz hat nun eben auch die Tugenden und Fehler unseres anderen größeren Grundgesetzes, d. h. es ist nicht möglich, zu jeder Bestimmung mit gleicher Begeisterung ja zu sagen. Es ist aber wohl möglich, zu dem gesamten Werk ja zu sagen.“

Kritik aus der KPD-Fraktion

Kritik am gefundenen Kompromiss gab es vor allem aus der KPD-Fraktion. Hugo Paul (1905 bis 1962) kritisierte das Gesetz und widersprach der positiven Einschätzung: „Ich kann in dieses Loblied auf dieses Wohnungsbaugesetz nicht einstimmen. Das vorliegende Gesetz entspricht keineswegs den Bedürfnissen und den Hoffnungen, die die Bevölkerung an dieses Gesetz geknüpft hat.“ Dem Gesetz fehle eine sichere Finanzgrundlage: „Wir sind der Meinung, um einen Grundstock für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen, sollte das Haus unserem Abänderungsantrage zustimmen, dass 10 Prozent der Bundeseinnahmen jährlich für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden.“ 

Zur Landbeschaffung merkte er an: „Wenn man hier in Westdeutschland jene demokratischen Maßnahmen durchgeführt hätte, die in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt wurden, nämlich die Bodenreform und die Enteignung der Großkapitalisten, dann würde man mit der Beschaffung von Bauland weniger Sorgen haben.“

Breite Zustimmung zum Wohnungsbaugesetz

Vor der Abstimmung betonte Wohnungsbauminister Wildermuth die breite Zustimmung zum Wohnungsbaugesetz trotz der großen Unterschiede in wirtschafts- und sozialpolitischen Grundauffassungen. Das Gesetz sei das Ergebnis einer guten Gemeinschaftsarbeit zwischen Regierung, Bundestag, Bundesrat und verschiedenen politischen Lagern. Besonders lobte er die konstruktive Mitarbeit der SPD als Oppositionspartei sowie anderer Gruppen, die sonst „schroff gegen die Regierung stehen“ und nannte dabei den Abgeordneten Hugo Paul, der mit sinnvollen Beiträgen geholfen haben, Kompromisse zu finden. Abschließend sagte er: „Ich halte es für eine gute Vorbedeutung für unsere junge deutsche Bundesrepublik, dass diese Grundsteinlegung des Wohnbaus mit einer so allgemeinen Zustimmung erfolgt, wie sie jetzt erfolgen soll.“

Einmütig bei wenigen Enthaltungen beschlossen die Abgeordneten das Erste Wohnungsbaugesetz. „Ich gebe wohl der Auffassung des Hohen Hauses Ausdruck, wenn ich vor der Öffentlichkeit feststelle, dass das Hohe Haus mit der Annahme und mit dieser Form der Annahme des Ersten Wohnungsbaugesetzes eine klare und eindeutige Dokumentation seiner sozialen und menschlichen Verpflichtung gegenüber unserem Volke gegeben hat.“, sagte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler (CDU/CSU, 1892 bis 1958) nach der Abstimmung. Das Erste Wohnungsbaugesetz bildete die Grundlage des Wiederaufbaus in der Bundesrepublik. In den fünfziger Jahren finanzierte der Bund im Rahmen dieses Gesetzes insgesamt 3,7 Millionen Wohnungen. Weitere 2,7 Millionen Wohnungen wurden durch private Investoren gebaut. Damit wurden die Zielvorstellungen des Gesetzes weit übertroffen. (klz/21.03.2025)

Parlament

Neu gewählter Bundestag tritt am 25. März zusammen

Blick durch den besetzten Plenarsaal auf den Sitz des Sitzungsvorstands

Gregor Gysi eröffnet als Alterspräsident die erste Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025. (© DBT/Thomas Köhler/photothek)

Der 21. Deutsche Bundestag tritt am Dienstag, 25. März 2025, zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Sie beginnt um 11 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1) und die Wahl der Bundestagspräsidentin oder des Bundestagspräsidenten sowie der weiteren Mitglieder des Präsidiums (21/6). Eröffnet wird die Sitzung mit einer Ansprache des Alterspräsidenten. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages ist dies „das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist“. 

Gregor Gysi dienstältester Abgeordneter

Dienstältester Abgeordneter ist Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der dem Bundestag seit dem 3. Oktober 1990 (mit einer Unterbrechung von 2002 bis 2005) angehört. Er war zuvor Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR gewesen. 144 von 400 Abgeordneten der 10. Volkskammer, zu denen Gysi gehörte, wurden mit dem 3. Oktober, dem Tag des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, in den Deutschen Bundestag entsandt. Die AfD stellt einen Antrag zur Abstimmung, mit dem sie erwirken will, dass das an Jahren älteste Mitglied das Amt des Alterspräsidenten übernimmt (21/2). Die Funktion würde bei Annahme dem Abgeordneten Dr. Alexander Gauland (AfD) zukommen.

Weitere Anträge der AfD zur Geschäftsordnung fordern, dass die Mitglieder des Bundestagspräsidiums künftig mit der Mehrheit der Abgeordneten abgewählt werden können (21/4) und dass die Geschäftsordnung um den Satz „Das Präsidium ist ordnungsgemäß besetzt, wenn jede Fraktion mit einem Stellvertreter vertreten ist“ ergänzt wird (21/5). In den vergangenen Wahlperioden verfehlten alle Kandidaten der AfD-Fraktion für das Vizepräsidentenamt die dafür erforderliche Mehrheit im Plenum.

Der Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) fordert mit einem Änderungsantrag (21/3) eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Abgeordneten einer nationalen Minderheit. So soll ihnen künftig erlaubt werden, pro Jahr bis zu zwei Kleine Anfragen einzureichen. Der SSW ist als Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland von der Sperrklausel von fünf Prozent der Zweitstimmen befreit. 

Konstituierungen nach weniger als 30 Tagen

Der Bundestag konstituiert sich damit am 30. Tag nach der Wahl. Dies ist der spätestmögliche Zeitpunkt, den das Grundgesetz in Artikel 39 vorgibt. Nach elf von bisher 21 Bundestagswahlen seit 1949 fand die erste Sitzung am 30. Tag statt. Am kürzesten war der Abstand zwischen Wahl und Konstituierung nach der ersten gesamtdeutschen Wahl am 2. Dezember 1990. Damals trat das Parlament nach 18 Tagen am 20. Dezember erstmals zusammen. 

22 Tage dauerte es nach der Bundestagswahl am 28. September 1969, die den Wechsel von der ersten Großen zur sozialliberalen Koalition markiert. Nach der Wahl am 6. März 1983 benötigte der Bundestag 23 Tage bis zur Konstituierung. 24 Tage verstrichen nach der Wahl, ehe sich der 1. Deutsche Bundestag am 7. September 1949, der 7. Deutsche Bundestag am 13. Dezember 1972 und der 11. Deutsche Bundestag am 18. Februar 1987 konstituierten.

Jeweils 25 Tage nach der Wahl fanden die erste Sitzung des 13. Deutschen Bundestages am 10. November 1994 und des 15. Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2002 statt. In der Wahlperiode davor konstituierte sich der 14. Deutsche Bundestag am 26. Oktober 1998 nach 29 Tagen.

Längste Zeitspanne zwischen Wahl und Konstituierung 1976

Die längste Zeitspanne zwischen Wahltag und Konstituierung gab es im Jahr 1976. Gewählt wurde am 3. Oktober, der 8. Deutsche Bundestag trat jedoch erst nach 72 Tagen, am 14. Dezember 1976, zusammen. 

In diese Lücke fielen die ersten beiden von insgesamt vier Bundestagssitzungen, die seit 1949 nach den Neuwahlen noch in alter Besetzung stattfanden. In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause 1976 und damit auch vor dem Wahltag äußerte Bundestagspräsidentin Annemarie Renger (SPD) am 2. Juli die Hoffnung, „noch in der laufenden Legislaturperiode“ Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Bundestages verabschieden zu können.

Zwei Plenarsitzungen des alten Bundestages nach der Neuwahl

Nachdem der 8. Deutsche Bundestag am 3. Oktober gewählt worden war, trat der 7. Deutsche Bundestag am 10. November und am 8. Dezember 1976 erneut zusammen. In der ersten der beiden Sitzungen wurden mehrere Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses angenommen, in der zweiten ging es vor allem um die Verabschiedung des von einem Sonderausschuss vorbereiteten Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (7/5525, 7/5531, 7/5903).  

Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Schmitt-Vockenhausen (SPD) schloss die letzte Sitzung am 8. Dezember unter anderem mit den Worten: „Es wird wohl das erste und letzte Mal gewesen sein, dass zwischen zwei Wahlperioden ein so großer, wie die Frau Präsidentin gesagt hat, Zwischenraum bestanden hat.“ Er sollte Recht behalten. 

Änderung des Artikels 39 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen

Der Zwischenraum konnte nur deshalb mehr als zwei Monate umfassen, weil der einschlägige Artikel 39 des Grundgesetzes noch einen anderen Wortlaut hatte. Absatz 2 lautete: „Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Bundestages zusammen.“ Laut Absatz 1 endete die Wahlperiode vier Jahre nach dem ersten Zusammentritt oder mit seiner Auflösung. Konstituiert hatte sich der 7. Deutsche Bundestag am 13. Dezember 1972. Als sich der 8. Deutsche Bundestag am 14. Dezember konstituierte, waren die vier Jahre gerade erst vollendet.

Schon zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass es solche „Zwischenräume“ nicht mehr geben würde, denn der Bundestag hatte am 1. Juli 1976 eine Grundgesetzänderung, unter anderem auch des Artikels 39, beschlossen (7/4958, 7/5101, 7/5307, 7/5491). Seither heißt es im Absatz 2: „Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“ 

Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes 1976 und 1998 geändert

Der 1976 beschlossene Wortlaut des Artikels 39 Absatz 1 besagt: „Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens fünfundvierzig, spätestens siebenundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.“ Die Änderungen waren am 14. Dezember 1976 in Kraft getreten.

Diese Formulierung änderte der Bundestag mit Gesetzesbeschluss vom 28. Mai 1998 (13/9393, 13/10590). Absatz 1 lautet seither: „Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.“

Nachwahl-Plenarsitzung 1998 zum Kosovo-Konflikt

Die dritte Sitzung eines alten Bundestages ging am 16. Oktober 1998, 19 Tage nach der Neuwahl des 14. Deutschen Bundestages, über die Bühne. Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU) verkündete den Anlass (13/11469) eingangs so: „Mit Schreiben vom 12. Oktober 1998 hat mich der Herr Bundeskanzler gebeten, für Freitag, den 16. Oktober 1998, eine Sitzung des 13. Deutschen Bundestages einzuberufen, um eine Beschlussfassung zu dem Antrag der Bundesregierung zur deutschen Beteiligung an den von der Nato geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt herbeizuführen. Ich habe in Übereinstimmung mit den Fraktionen den noch bestehenden 13. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur heutigen Sitzung einberufen.“

Artikel 39 Absatz 3 besagt: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“ Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt entsprechend, dass der Bundestagspräsident zur Einberufung des Bundestages verpflichtet ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

Nachwahl-Plenarsitzung zum Afghanistan-Einsatz

Zur vierten und bisher letzten Sitzung eines alten Bundestages kamen die Abgeordneten am 28. September 2005, zehn Tage nach der Neuwahl, zusammen. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) eröffnete mit folgendem knappen Hinweis: „Die heutige Sitzung habe ich gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf Verlangen der Fraktionen einberufen.“ 

Die beiden Tagesordnungspunkte bestanden aus Mandatsverlängerungen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan (15/5996, 15/6001). (vom/25.03.2025)

Parlament

Plenarsaal muss in Rekordzeit umgebaut werden

Zwei Handwerker tragen einen Tisch im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Ein Akkuschrauber steht im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Ein Mann hält einen Sitzplan im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Ein Handwerker hält eine Tischabdeckung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Saalmikrofone ragen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in die Höhe.
Ein Handwerker arbeitet an einem Tisch im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Ein Handwerker arbeitet an einem Stuhl im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Stühle liegen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Eine Holzkiste mit dem aufgedruckten Bundestagsadler steht im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

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Der Bundestagsverwaltung bleiben sechs Tage, um den Plenarsaal für die konstituierende Sitzung des 21. Deutschen Bundestages umzubauen. (© DBT/Xander Heinl)

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Nach Ende der letzten Sitzung des 20. Bundestages haben die Fachhandwerker im Plenarsaal mit ihren Arbeiten begonnen. (© DBT/Xander Heinl)

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Der Sitzplanvorschlag der Bundestagsverwaltung wurde vom sogenannten Vorältestenrat zuvor abgesegnet. (© DBT/Xander Heinl)

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Hand in Hand mit der Neumöblierung packen die Informations- und Tontechniker an. (© DBT/Xander Heinl)

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Kabel - Strom-, Steuer- und Mikrofonleitungen müssen im Plenarsaal neu verlegt und eingerichtet werden. (© DBT/Xander Heinl)

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Mikrofone, Telefone und Tableaus müssen in den Tischen aus- und neu eingebaut werden. (© DBT/Xander Heinl)

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Nach der Wahlrechtsreform werden statt zuletzt 733 nur noch 630 blaue Stühle in den Reihen des Plenarsaals für den 21. Bundestag verbaut. (© DBT/Xander Heinl)

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Die im Plenarsaal nicht mehr gebrauchten Stühle werden eingelagert, beispielsweise als Ersatz im Fall von Beschädigungen. (© DBT/Xander Heinl)

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Das Grundgesetz gibt vor, dass zwischen dem Wahltag und der konstituierenden Sitzung maximal 30 Tage vergehen dürfen. (© DBT/Xander Heinl)

So knapp war es noch nie! Gerade einmal sechs Tage bleiben, um den Plenarsaal des Bundestages nach der letzten Sitzung der auslaufenden Wahlperiode für die konstituierende Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am Dienstag, 25. März 2025, umzubauen - Nachtschichten und Wochenendarbeit nicht ausgeschlossen. Nach der Bundestagswahl werden im Plenarsaal die Sitze der Abgeordneten neu aufgestellt. In dem charakteristischen Halbrund tiefblauer Stühle spiegelt sich das in Mandate und Parlamentssitze umgerechnete Wahlergebnis wider.

Zwei Dinge verändern sich bei der Bestuhlung des Plenarsaals in der neuen Legislaturperiode. Zum einen ist dem neuen Kräfteverhältnis der Fraktionen Rechnung zu tragen. Manche erhalten mehr Sitze, andere verlieren welche. Zum anderen verringert sich die Gesamtzahl der Abgeordneten - entsprechend der Wahlrechtsreform - um mehr als 100. Statt zuletzt 733 ziehen nur noch 630 Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den Deutschen Bundestag ein. An diese Veränderungen muss der Plenarsaal angepasst werden.

Veränderte Sitzlandschaft, straffer Zeitplan

„Bis zur konstituierenden Sitzung am 25. März muss alles fertig sein“, sagt Ricarda Müller-Retzlaff von der Bundestagsverwaltung. Sie ist dafür verantwortlich, dass am Ende jeder Stuhl da steht, wo er hingehört, und verweist auf den straffen Zeitplan für ihr Team. Ebenso müssen die IT- und Kommunikationsfachleute die technischen Komponenten wie die Mikrofonanlage, entsprechend der veränderten Sitzlandschaft, neu installieren.

Das Grundgesetz gibt vor, dass zwischen dem Wahltag und der konstituierenden Sitzung maximal 30 Tage vergehen dürfen. Direkt loslegen und alles schon „auf Vorrat fertig machen“ konnten die Monteure und Techniker nach der Wahl nicht. Es galt abzuwarten, ob der 20. Bundestag noch einmal Mitte März zusammenzukommen würde - bis dahin musste auch die bisherige Sitzordnung erhalten bleiben.

Unmittelbar nach der Bundestagswahl haben jedoch bereits die Zeichnerinnen des zuständigen Referats in der Unterabteilung Bau und Gebäudemanagement mit ihrem Entwurf für den neuen Saalplan begonnen. Mithilfe eines Proporz-Verfahrens bringen sie die aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis abgeleitete Zahl der zu vergebenden Sitze und neuen Fraktionsstärken mit den architektonischen und technischen Gegebenheiten des Plenarsaals in Übereinstimmung.

Plenarsaalrund im neu zugeschnittenen Tortenstück-Look

„Es gibt fest vorgegebene Steckmöglichkeiten für die Sitze“, erklärt Architektin Müller-Retzlaff. Es erinnert an die Anleitung für ein beliebtes Brettspiel, das für die nächste Runde aufgebaut wird. Die Bau-Referentin erläutert, wie am Ende der Tortenstück-Look entsteht: Zunächst werden entsprechend dem aktuellen Wahlergebnis die Blöcke für die Fraktionen gemäß dem traditionellen politischen Links-Rechts-Schema gebildet. „Daraus ergeben sich bei fünf Fraktionen vier Trennungen, die als Wege genutzt werden können.“

Ausgehend von der begehrten, aber kürzesten, ersten Reihe - mit 15 Plätzen und vier Lücken, in der die Fraktionen gemäß ihrer Stärke zwischen einem und fünf Sitzen erhalten - sowie von der Gesamtzahl von 630 Sitzen, wird anhand der technischen Zeichnung aufsteigend für sämtliche Reihen die räumliche Sitzverteilung im Saal, aufgeteilt auf die Fraktionen, simuliert. Zunächst die ersten sechs Reihen, die idealerweise wie Tortenstücke aussehen. „Davon ausgehend werden die hinteren Reihen komplettiert“, so Müller-Retzlaff. An die ersten sechs Reihen mit Stühlen und Pulten schließen sich dabei in der kommenden Wahlperiode sieben weitere Reihen mit reiner Bestuhlung an.

Fernsehzuschauer sollen Fraktionen klar erkennen

Es erfordert von den Sitzplan-Machern noch etwas Feinarbeit, um ein der technischen Logik des Saals geschuldetes zu starkes Hinausragen einzelner Reihen oder zu kurze Reihen zu korrigieren und einigermaßen gleichmäßige Tortenstücke hinzubekommen. „Auch die Zuwegungen zu den Plätzen müssen geplant werden“, so Müller-Retzlaff. „Die Fernsehzuschauer sollen klar erkennen können, wo welche Fraktion sitzt.“ Beachtet werden müssen außerdem, im Plenarsaal des Deutschen Bundestages wie überall im Land, die Vorschriften des Arbeits- und Brandschutzes sowie das Versammlungsstättenrecht.

Kaum war „ein genehmigungsrechtlich einwandfreier Plan“ gezeichnet, schickte das Bau-Referat diesen Sitzplan-Vorschlag zur Absegnung an den sogenannten Vorältestenrat, der sich aus der amtierenden Bundestagspräsidentin sowie Vertreterinnen und Vertretern der neu gebildeten Fraktionen zusammensetzt und nach der Wahl eine Reihe organisatorischer Entscheidungen trifft.

Zeitrahmen ist eine Herausforderung

Erst nach dessen Beschluss und sobald der alte Bundestag den Plenarsaal nicht mehr benötigte, konnten am Nachmittag des 18. März die eigentlichen Umbauarbeiten beginnen: das Möbelrücken sowie, passgenau abgestimmt auf die veränderte Bestuhlung, die Neuinstallation und -programmierung der Mikrofon- und Beschallungsanlage. „Alles, was wir vorbereiten konnten, haben wir im Vorhinein erledigt“, berichtet Müller-Retzlaff. So früh wie möglich seien beispielsweise bereits die IT- und Kommunikationstechniker in den Umbau einbezogen worden. „Die Kollegen erhalten so rasch es geht unseren vorläufigen Plan“, um sich auf ihre eigentlich für zwei Wochen angelegten Arbeiten vorbereiten zu können.

Der vorgegebene Zeitrahmen ist eine Herausforderung, aber „wir schaffen das“, ist Müller-Retzlaff optimistisch. Alle Beteiligten seien sich der besonderen Aufgabe bewusst, den Plenarsaal des Deutschen Bundestages für die nächste Wahlperiode vorzubereiten. „Wir machen das alle sehr gerne“, so die Mitarbeiterin der Bundestagsverwaltung. Eine Urlaubssperre habe man dafür nicht gebraucht.

Handwerker übernehmen den Plenarsaal

Noch am 18. März, unmittelbar nach Ende der letzten Sitzung des 20. Bundestages, haben die Fachhandwerker im Plenarsaal mit ihren Arbeiten begonnen. Anstelle politischer Debatten erfüllen seitdem für eine knappe „Nichtsitzungswoche“ das Surren von Akkuschraubern und andere Montagegeräusche das Rund unter der Kuppel. Um sie neu anzuordnen, werden Sitze und Tische demontiert und montiert, das heißt aus ihren in der Unterkonstruktion des Plenarsaals verankerten Metallhülsen genommen und wieder eingesetzt. Jedes Möbel muss dabei an einer bestimmten Stelle verbaut werden. Kisten mit „Ergänzungsmöbeln“ aus dem Lager stehen herum und werden ausgepackt. Wegen der geringeren Zahl der Sitze können im hinteren Bereich außerdem akustische Schiebewände wieder aktiviert werden. Weniger Arbeit sei es trotz der um eine Hundertschaft an Abgeordneten geschmolzenen Größe des Parlaments nicht geworden, stellt Müller-Retzlaff fest.

Hand in Hand mit der Neumöblierung packen die Informations- und Tontechniker an. Auch hier geht es um Abbau und Aufbau. Kabel - Strom-, Steuer- und Mikrofonleitungen in den Tischen sind zu ziehen, Mikrofone, Telefone und Tableaus aus- und einzubauen, Verteilerkästen neu zu setzen, erklärt das Kommunikationstechnik-Referat. „Das Audiorouting muss neu vergeben, zugeordnet und gepatcht werden.“ Außerdem steht die Neuprogrammierung des „zentralen Plenumsmanagementsystems“ an, das die Mikrofonanlage, Beschallungsanlage, Medien- und Dolmetschertechnik steuert. Danach werden alle Komponenten geprüft, damit zum Start alles perfekt funktioniert. Ein komplexes und zeitaufwändiges Verfahren. Die die politische Machtverteilung symbolisierenden Stühle sind dabei der Dreh- und Angelpunkt.

Symbol der parlamentarischen Demokratie 

Das weite Rund blauer Sitzmöbel ist neben der ikonischen Glaskuppel der Hingucker im Plenarsaal im historischen Reichstagsgebäude und aus der medialen Berichterstattung nicht wegzudenken. In jeder Debatte, in jeder Nachrichtensendung aus dem Plenum haben die blauen Sitze ihren stillen Auftritt. Der Sitz eines beziehungsweise einer Abgeordneten im Plenarsaal ist Ausdruck für ihre Teilhabe an der demokratischen Machtausübung und steht symbolhaft für das Parlament und den Parlamentarismus. Wer bei der Bundestagswahl ein Mandat gewinnt, hat damit auch einen der blauen Parlamentssitze für die Dauer einer Wahlperiode für sich reserviert.

Die Bedeutung der Sitze im Plenarsaal unterstreicht bereits der Sprachgebrauch, wenn davon die Rede ist, dass eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter einen „Sitz“ im Bundestag errungen hat, nun im Bundestag „sitzt“ oder eine Fraktion über so und so viele „Sitze“ im Parlament verfügt. Das Wort „Sitz“ steht mithin ebenso als Synonym für Mandat und Macht. Obwohl die Parlamentsarbeit freilich aus weit mehr besteht als aus Plenardebatten.

Preisgekrönter Stuhl prägt Reichstagsgebäude mit

Einerseits ein Status- und Machtsymbol sollen die Sitze natürlich in erster Linie ein gesundes Arbeiten unterstützen und dabei auch noch gut aussehen. Die Bestuhlung des Plenarsaals mit dem Modell „Figura“, einer mehrfach preisgekrönten Sonderanfertigung des Wohn- und Büromöbelherstellers Vitra aus der Schweiz, prägt die Architektur des von dem britischen Architekten Norman Foster neu gestalteten Reichstagsgebäudes maßgeblich mit.

Der ursprünglich als Bürodrehstuhl konzipierte Sitz - im urheberrechtlich geschützten „Reichstags-Blau“ jenseits aller Parteien-Farben - wird also künftig in 630 Exemplaren das Halbrund des Plenums füllen. Bezogen mit einem hochwertigen Wollstoff, der speziell für den Bundestag ausgewählt wurde, bietet das Sitzmöbel die unterschiedlichsten Einstellungen und Haltungen, wie man sie von Bürodrehsesseln kennt und wird von den Abgeordneten durchweg als bequem bewertet.

Zu den „Ausstattungsmerkmalen“ des deutschen Plenarsaals als repräsentativer Arbeitsbereich - etwa im Vergleich zu anderen Parlamenten oder Veranstaltungssälen - gehören die Großzügigkeit und Weite der Sitzlandschaft mit nicht zu eng nebeneinander stehenden Sitzen und breiten Reihenabständen. Wozu in den ersten sechs Reihen noch die Besonderheit hinzukommt, dass die Stühle sich zusätzlich auf Schienen vor- und zurückschieben lassen.

Bundestag setzt weiter auf bewährte Bestuhlung

Die mittlerweile 25 Jahre alten Sitzgelegenheiten, für die mit dem Hersteller ein Servicevertrag und eine Ersatzteilgarantie besteht, werden regelmäßig gewartet und wurden bereits einmal neu aufgepolstert, erzählt Müller-Retzlaff. „Wir können den Abgeordneten auch im 21. Bundestag eine moderne, sichere und komfortable Bestuhlung im Plenarsaal anbieten.“ Nach der 20. Wahlperiode wiesen lediglich zwei Bezüge Flecken auf, so dass diese gereinigt werden mussten. Leichte Gebrauchsspuren und Schäden seien immer mal wieder zu beseitigen.

Über die Plätze der Abgeordneten hinaus weist der Plenarsaal noch eine Reihe weiterer, in Farbe und Stil gleichartiger Sitze auf - ihrer jeweiligen Bestimmung Rechnung tragend, jedoch mit anderen Funktionen und von anderer Formgebung: So hat im Bereich der Sitze der Bundesregierung der Stuhl des Bundeskanzlers eine höhere Rückenlehne, entsprechend ist es im Bereich des Bundesrates: Dort fällt der Stuhl der Bundesratspräsidentin durch eine höhere Lehne ins Auge. Hier befindet sich auch der Platz der Wehrbeauftragten. Die Stühle des Präsidiums haben, wie in einem Büro, Rollen und sind frei beweglich. Und für die Stenografinnen und Stenografen gibt es vor dem Rednerpult vier runde Hocker im „Reichstagsblau“. Die Sitze der Besuchertribünen wiederum sind im leichten Hellgrau des Bundestages gehalten.

Überzählige Stühle stehen nicht zum Verkauf

Was eigentlich mit den überzähligen Stühlen passiert, die nun im Plenum nicht mehr gebraucht werden? In den letzten Monaten gebe es immer mal Kaufanfragen, berichtet Bau-Referentin Müller-Retzlaff. Die allerdings rundweg abgelehnt werden. Erstens kämen die nun im Saal nicht gebrauchten Stühle zu weiteren dort vorrätigen Exemplaren ins Lager. Dort würden sie auf ihren erneuten Einsatz, beispielsweise als Ersatz bei Beschädigungen, warten. Zweitens werde kein einziges Exemplar dieser Sonderanfertigung für eine externe Nutzung oder museale Zwecke herausgegeben, solange auf diesem Modell die Mitglieder von Deutschlands höchstem Verfassungsorgan Platz nehmen. Die Sitze gehörten vielmehr zum unveräußerlichen Inventar des Parlaments.

Der jetzige Umbau des Plenarsaals ist übrigens nur für die erste Sitzung des neuen Bundestages bindend. Die in den 21. Deutschen Bundestag gewählten Abgeordneten sind laut Geschäftsordnung frei, diesen Sitzplan zu übernehmen oder einen anderen zu beschließen. Die Erfahrungen der Geschichte zeigen, dass es darüber hinaus bisher während jeder Wahlperiode kleinere und größere Umbauten gab. Die Akku-Schrauber werden also, ganz unpolitisch, immer mal wieder im Plenarsaal zu hören sein. (ll/20.03.2025)

Parlament

Bundestag lehnt Anträge zur Geschäftsordnung ab

Der 20. Bundestag ist am Dienstag, 18. März 2025, zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über eine Änderung des Grundgesetzes abzustimmen. Zwei Geschäftsordnungsanträge zur Absetzung der abschließenden Beratung hatten das Parlament zuvor mehrheitlich abgelehnt. Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen wies der Bundestag einen Antrag der FDP zur Absetzung des Tagesordnungspunktes 1a zurück. Dieser behandelt die zweite und dritte Beratung des von SPD und Union eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h, 20/15096). Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der AfD zur Absetzung des gesamten Tagesordnungspunktes 1 zur Änderung des Grundgesetzes. Mit den Antragstellern votierte lediglich das BSW.

FDP: Schadet der politischen Kultur

Für die Absetzung des Gesetzentwurfs von SPD und Union argumentierte Johannes Vogel (FDP). „Was Sie heute vorhaben, ist, mit alten Mehrheiten, das Gegenteil von dem zu tun, was Sie vor der Wahl gesagt haben“, kritisierte Vogel. Das schade der politischen Kultur in Deutschland. Zudem treibe das Vorhaben die Staatsverschuldung „auf ein Allzeithoch“ und verletze die Generationengerechtigkeit. 

SPD: Investition in die Zukunft Deutschlands

Es gehe um hohe Summen, die für die Sicherheit und Zukunft Deutschlands investiert werden müssten, hielt Dr. Johannes Fechner (SPD) seinem Vorredner entgegen. Deutschland stehe vor großen Herausforderungen und „einem gigantischen Investitionsbedarf“. Der AfD warf Fechner Scheinheiligkeit vor und nannte die Verfahrenskritik der Fraktion „vorgeschoben“.

AfD wirft Merz „Wahlbetrug“ vor

Dr. Bernd Baumann (AfD) richtete seine Kritik vor allem gegen Friedrich Merz (CDU/CSU). „Mit Billionen Schulden, gebilligt vom längst abgewählten Bundestag, will er sich die Kanzlerschaft bei SPD und Grünen erkaufen“, sagte Baumann und warf Merz „Wahlbetrug“ vor. Er raube der Demokratie „jede Substanz“, wenn er sich „durch falsche Versprechen“ die Stimmen der Wähler „ergaunert und dann das Gegenteil tut“. 

Union: Alle Fristen wurden eingehalten 

Der 20. Deutsche Bundestag sei laut Grundgesetz berechtigt, „voll handlungsfähig zu sein“, konterte Thorsten Frei (CDU/CSU). Alle Voraussetzungen der Geschäftsordnung des Bundestages seien eingehalten, Fristen gar übererfüllt worden. Er betonte zudem, dass Deutschland unter Handlungsdruck stehe. „Ja, es ist viel zu tun“, sagte Frei, „aber es ist nichts, was irgendjemanden überfordern könnte.“

Grüne: AfD will Keil ins Parlament treiben

Für Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich Dr. Irene Mihalic kritisch gegenüber dem von SPD und Union gewählten Verfahren, betonte allerdings auch, dass das Bundesverfassungsgericht sämtliche Eilanträge  abgelehnt und diesen Weg ausdrücklich gebilligt habe. „Und das gilt es zu respektieren“, so Mihalic. Wenn nun die Absetzung beantragt werde, habe dies vielmehr inhaltliche Gründe. Der AfD warf sie vor, die Mittel der Geschäftsordnung zu nutzen, um einen Keil in dieses Parlament zu treiben.

Linke: Unwürdiges parlamentarisches Verfahren

Aus Sicht des Linken-Abgeordneten Christian Goerke (Gruppe Die Linke) handelt es sich um ein „dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag unwürdiges parlamentarisches Verfahren“, das „überfallartig“ eingespeist worden sei. Den Grünen warf Goerke „Prinzipienlosigkeit“ vor und warnte: „Mit diesem Deal wird es mit dieser Union keine ernsthafte Reform der Schuldenbremse in der nächsten Legislatur geben.“ Diese sei aber notwendig. Die Linke sei deshalb für eine grundsätzliche Reform in einem „geordneten und transparenten Verfahren“ im 21. Deutschen Bundestag.  

BSW sieht „historischen Fehler“

Jessica Tatti (Gruppe BSW) sprach von einem „historischen Tag“ und einem „historischen Fehler“. Der neue Kanzler sei noch nicht im Amt, „und da folgt ihm der alte schon unterwürfig, samt der SPD“. Wer an diesem Tag mit Friedrich Merz für die Aufrüstung stimme, so Tatti, stimme morgen Kürzungen bei der Rente, beim Bürger- und Elterngeld zu. Das BSW werde weiter gegen „diese kranke Politik“ vorgehen, auch außerhalb des Parlaments. (irs/eis/18.03.2025)

Parlament

Bärbel Bas erinnert an die erste freie Volks­kammer­wahl vor 35 Jahren

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat zu Beginn der Plenarsitzung am Dienstag, 18. März 2025, an die erste freie Wahl der Volkskammer in der ehemaligen DDR erinnert. Blicke man heute auf die „demokratische Euphorie von 1990“ zurück, könne man erkennen, dass Menschen für die Demokratie begeistert und fürs Mitmachen gewonnen werden könnten, sagte Bas. Sie warb dafür, diese Euphorie als Inspiration für die Herausforderungen der Gegenwart zu nutzen.

Vor 35 Jahren, am 18. März 1990, wählten die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR zum ersten Mal ein frei gewähltes Parlament. Fast 12 Millionen Menschen gaben damals ihre Stimme ab. Die Wahlbeteiligung lag bei außergewöhnlichen 93,4 Prozent. Die Volkskammer zählte insgesamt 400 Abgeordnete; die meisten von Ihnen waren Parlaments-Neulinge.

Wiedervereinigung unter Zeitdruck

Die Abgeordneten hätten vor „gewaltigen Aufgaben“ gestanden, erklärte Bas mit Blick etwa auf die Verhandlungen zur Wiedervereinigung, die unter großem Zeitdruck stattgefunden hätten. In nur 180 Tagen seien 164 Gesetze verabschiedet und 93 Beschlüsse gefasst worden, sagte die Parlamentspräsidentin anerkennend an die Adresse der damaligen Parlamentspräsidentin Sabine Bergmann-Pohl, die der Würdigung von der Ehrentribüne des Plenarsaals aus beiwohnte.

Die Euphorie und die Aufbruchsstimmung, die man mit 1990 verbinde, dürften jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Zuge der Deutschen Einheit nicht alle Hoffnungen erfüllt wurden. „Der wirtschaftliche Umbruch traf viele Menschen hart. Gewohnte Sicherheiten zerbrachen. Existenzängste bestimmten den Alltag. Hinzu kam bei manchen das Gefühl, nicht gehört zu werden“, mahnte Bas. Das wirke bis heute nach, fügte sie hinzu.

Die an die Worte der Parlamentspräsidentin anschließende Plenarsitzung zur Änderung des Grundgesetzes für eine Reform der Schuldenbremse ist die voraussichtlich letzte des 20. Deutschen Bundestages und damit vermutlich auch die letzte unter der Präsidentschaft von Bärbel Bas. (ste/18.03.2025) 

Parlament

Eilanträge gegen Sitzung des Bundestages am 18. März erfolglos

Der Schriftzug Bundesverfassungsgericht. ist vor dem Gebäude des Gerichts angebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages abgelehnt. (© picture alliance/dpa | Uli Deck)

Mit sechs Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Montag, 17. März 2025, weitere Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragstellenden im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden.

Eilanträge von Linken-Abgeordneten und Sevim Dağdelen

Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke Dr. Dietmar Bartsch, Clara Bünger, Christian Görke und Dr. Gesine Lötzsch hatten beim Gericht die Feststellung beantragt, „dass die Antragstellenden durch die vom Antragsgegner zu verantwortende verfassungswidrige Gestaltung“ des Gesetzgebungsverfahrens für das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h; 20/15096), die sich daraus ergebe, dass es sich bei der vermeintlichen Fraktionsvorlage tatsächlich um eine Vorlage einer potenziellen zukünftigen Bundesregierung handelt und dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag auf die zwölfte Kalenderwoche festgelegt und terminiert wurde, in ihren „Abgeordnetenrechten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 76 f. Grundgesetz“ verletzt wurden (Aktenzeichen: 2 BvE 7 / 25).

Die BSW-Abgeordnete Sevim Dağdelen will feststellen lassen, „dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143a) durch die Terminierung der ersten Lesung am 13. März 2025 sowie der zweiten und dritten Lesung am 18. März 2025 den Anforderungen aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sowie aus Artikel 42 Absätze 1 und 2 und Artikel 76 Grundgesetz nicht genügt und das Recht der Antragstellerin als Mitglied des Deutschen Bundestages auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordnete an der parlamentarischen Willensbildung verletzt'“ (Aktenzeichen: 2 BvE 8 / 25).

Eilanträge der AfD-Fraktion und von Joana Cotar

Die AfD-Fraktion der 20. Wahlperiode, der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner und 31 weitere Abgeordnete der 20. Wahlperiode beantragen die Feststellung, dass die Ausgestaltung der Gesetzgebungsverfahren Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h; 20/15096), Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115; 20/15098) und Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a; 20/15099), insbesondere die Anberaumung der zweiten und dritten Lesung für den 18. März 2025 durch die Antragsgegner das Recht der Antragstellenden auf Beteiligung und Mitwirkung, insbesondere auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz) sowie die Rechte des Deutschen Bundestages auf Parlamentsautonomie und Mitwirkung (Artikel 38 Absatz 1, Artikel 40 Grundgesetz) verletzt hat und dass „den Antragstellenden die notwendigen Auslagen durch die Antragsgegner erstattet werden“ (Aktenzeichen: 2 BvE 10 / 25).

Die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar will feststellen lassen, dass der Zeitplan für und die tatsächliche Durchführung der Beratung der Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096, 20/15098, 20/15099) sie in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz auf gleichberechtigte Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren verletzen (2 BvE 11 / 25).

Eilanträge von FDP- und von AfD-Abgeordneten

Die FDP-Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Otto Fricke und Dr. Thorsten Lieb beantragen die Feststellung, „dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens durch die Antragsgegner die Antragsteller in ihren verfassungsrechtlich durch Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz garantierten Rechten, insbesondere auf ordnungsgemäße Beratung und Erörterung des Gesetzentwurfs innerhalb angemessener Zeit und aufgrund angemessener Informationen, dadurch verletzt hat, dass Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens Verfassungsänderungen von erheblicher Bedeutung und weitreichenden Auswirkungen sind und unter Berücksichtigung der ebenfalls bedeutenden Änderung des ursprünglichen Entwurfs im Rahmen der Ausschussberatungen die aufgeworfenen Fragen eine ausführliche und gründliche inhaltliche Befassung erforderlich machen, die im Rahmen des gewählten Zeitplans aber nicht gewährleistet ist“ (Aktenzeichen: 2 BvE 12 / 25).

Die AfD-Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Martin Sichert und Dr. Christina Baum wollen feststellen lassen, dass der Zeitplan für die tatsächliche Durchführung der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096) die Antragstellenden in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz auf gleichberechtigte Mitwirkung an den Gesetzesverfahren verletzt (Aktenzeichen_ 2 BvE 13 / 25).  

„Entscheidung der jeweiligen Hauptsache vorbehalten“

In der Mitteilung des Gerichts heißt es: „Ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, enthält das jeweilige Vorbringen der Antragstellenden keine Gesichtspunkte, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung zum Beschluss des Senats vom 13. März 2025 die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen.“

Die Entscheidung darüber, inwieweit „das Vorbringen der Antragstellenden“ zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Anhaltspunkte für eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte enthält, sei der jeweiligen Hauptsache vorbehalten. Eine speziell gelagerte Ausnahmekonstellation, in der eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten bereits im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung angezeigt wäre, liegt nach Auffassung des Zweiten Senats nicht vor. 

„Kein allgemeiner Grundsatz“

Nach Darstellung der Richterinnen und Richter gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach „allein wegen der drohenden Schaffung von irreversiblen Folgen durch die angegriffene Maßnahme eine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stets geboten wäre“. 

Vielmehr stelle die Frage, ob durch die angegriffene Maßnahme ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden einträte oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder ausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden, einen der Gesichtspunkte dar, welcher im Rahmen der umfassenden – aber ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmenden – Folgenabwägung zu berücksichtigen ist.

Beschlüsse vom 13. März

Bereits am Freitag, 14. März 2025, hatte der Zweite Senat Beschlüsse vom 13. März zu mehreren Anträgen veröffentlicht, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richteten. 

Es handelt sich um Beschlüsse zu Anträgen der Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und der der Vor-Fraktion angehörenden Abgeordneten Jan van Aken und Ines Schwerdtner (Aktenzeichen: 2 BvE 3 / 25); der AfD-Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Martin Sichert und Dr. Christina Baum sowie der AfD-Abgeordneten der 21. Wahlperiode Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons und Christoph Grimm (beigetreten) (Aktenzeichen: 2 BvE 2 / 25); und der AfD-Fraktion der 20. Wahlperiode, des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und der AfD-Abgeordneten der 21. Wahlperiode Dr. Anna Rathert (Aktenzeichen: 2 BvE 5 / 25).

Darüber hinaus lehnte der Zweite Senat Eilanträge der fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Joana Cotar ab (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 25), mit denen sie sich im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der beiden Sondersitzungen wendet.

„Anträge sind unbegründet“

Die Antragstellenden der Linken und der AfD halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages vor allem deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.

Nach Darstellung des Zweiten Senats sind die Anträge unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheide allein der neue Bundestag. Er wird hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. 

Die Einberufung des alten Bundestages sei hier auch nicht pflichtwidrig, heißt es weiter. Wenn ein Drittel der Abgeordneten dessen Einberufung beantrage, sei die Bundestagspräsidentin hierzu nach Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 GG verpflichtet. Inwieweit hingegen eine Pflicht besteht, der Konstituierung des neuen Bundestages den Vorzug zu geben, könne offenbleiben. Eine solche Pflicht bestünde allenfalls, wenn der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hätte. Daran fehle es hier, schreibt der Zweite Senat.

„Gründe für eine einstweilige Anordnung überwiegen nicht“

Zum Eilantrag der fraktionslosen Abgeordneten Cotar heißt es, ungeachtet der Frage, ob der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, sei eine einstweilige Anordnung schon deshalb nicht zu erlassen, weil jedenfalls die vorzunehmende Folgenabwägung ergebe, dass die für einen Erlass sprechenden Gründe nicht überwiegen.

Erginge eine einstweilige Anordnung und hätte die Hauptsache keinen Erfolg, käme es zu einem erheblichen Eingriff in die Autonomie des Parlaments, wovon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich abzusehen sei, argumentieren die Karlsruher Richterinnen und Richter. Zudem würde dies voraussichtlich endgültig die Beschlussfassung des alten Bundestages verhindern, da diesem nur ein begrenzter Zeitraum bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages (am 25. März 2025) zur Verfügung stehe. Abgeordnete des alten Bundestages würden ihr Recht auf Beschlussfassung unwiederbringlich verlieren.

„Abgeordnetenrechte wären irreversibel verletzt“

Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Hauptsache Erfolg, wäre der Antragstellerin – und möglicherweise auch weiteren Abgeordneten – unwiederbringlich die Möglichkeit genommen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung ihre Mitwirkungsrechte im verfassungsrechtlich garantierten Umfang wahrzunehmen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

In beiden Fällen wären somit nach Auffassung des Zweiten Senats Abgeordnetenrechte irreversibel verletzt. Der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Parlaments hätte aber besonderes Gewicht, weil die Gefahr bestünde, dass die Beschlussfassung über die eingebrachte Gesetzesvorlage wegen des Grundsatzes der Diskontinuität endgültig unmöglich wird. Der Grundsatz der Diskontinuität besagt, dass alle Gesetzentwürfe und andere Vorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, vom neuen Bundestag nicht mehr aufgerufen und beraten werden – es sei denn, sie würden wieder neu eingebracht. 

Der Bundestag hat in seiner Sondersitzung am Donnerstag, 13. März, Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU (20/15096), Bündnis 90/die Grünen (20/15098) und der FDP (20/15099) zur Änderung des Grundgesetzes (Reform der Schuldenregel) sowie einen Antrag der Gruppe BSW (20/15107) in erster Lesung beraten. In einer zweiten Sondersitzung am Dienstag, 18. März 2025, soll über drei dieser Vorlagen (20/15096, 20/15099, 20/15107) abgestimmt werden. (vom/17.03.2025)

Kultur

73. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

Zeit: Freitag, 14. März 2025, 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.600

Der Ausschuss für Kultur und Medien der 20. Wahlperiode ist am Freitag, 14. März 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt der 73. Sitzung war die Mitberatung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und der CDU/CSU zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes (20/15096). Die Sitzung wurde unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Sie wurde dann abermals unterbrochen und vertagt.

Änderung der Schuldenbremse

Artikel 109 des Grundgesetzes regelt die sogenannte Schuldenbremse und besagt unter anderem, dass der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Außerdem sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse sollen die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. 

Die Schuldenbremse wird in Artikel 115 Grundgesetz für die Bundesebene präzisiert. Demnach ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.

Darüber hinaus soll der zurzeit außer Kraft gesetzte Artikel 143h neu gefasst werden. (14.03.2025) 

Bildung

93. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Forschung

Zeit: Freitag, 14. März 2025, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4300

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist am Freitag, 14. März 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt der 93. Sitzung war die Mitberatung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes (20/15096). Die Sitzung wurde unterbrochen und wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. 

Änderung der Schuldenbremse

Artikel 109 des Grundgesetzes regelt die sogenannte Schuldenbremse und besagt unter anderem, dass der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Außerdem sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse sollen die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. 

Die Schuldenbremse wird in Artikel 115 Grundgesetz für die Bundesebene präzisiert. Demnach ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.

Darüber hinaus soll der zurzeit außer Kraft gesetzte Artikel 143h neu gefasst werden. (14.03.2025) 

Familie

87. Sitzung des Familienausschusses

Zeit: Freitag, 14. März 2025, 9 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der 20. Wahlperiode ist am Freitag, 14. März 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt der 87. Sitzung war die Mitberatung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes (20/15096). Die Sitzung wurde unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Sie wurde dann abermals unterbrochen und vertagt.

Änderung der Schuldenbremse

Artikel 109 des Grundgesetzes regelt die sogenannte Schuldenbremse und besagt unter anderem, dass der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Außerdem sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse sollen die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. 

Die Schuldenbremse wird in Artikel 115 Grundgesetz für die Bundesebene präzisiert. Demnach ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.

Darüber hinaus soll der zurzeit außer Kraft gesetzte Artikel 143h neu gefasst werden. (14.03.2025) 

Parlament

Bundestag lehnt Antrag zur Geschäftsordnung ab

Der 20. Deutsche Bundestag hat zu Beginn seiner Plenarsitzung am Donnerstag, 13. März 2025, einen Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt, den einzigen Tagesordnungspunkt, die erste Lesung der Änderung des Grundgesetzes (Reform der Schuldenbremse) abzusetzen. Neben der AfD stimmte nur die Gruppe BSW für den Antrag, die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke stimmten dagegen.

Konkret ging es um die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU (20/15096) und Bündnis 90/Die Grünen (15098) zur Änderung des Grundgesetzes, um den Gesetzentwurf der FDP zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (20/15099) sowie um einen Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit —Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ (20/15107).

AfD: Wählerwille muss respektiert werden

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Bernd Baumann, argumentierte für die Absetzung mit dem Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar. Die Bürger hätten die alten Mehrheiten sattgehabt, und dieser Wählerwille müsse respektiert werden. Nur wenn unaufschiebbare, dringende Dinge zu klären seien, dürfe der alte Bundestag noch zusammentreten. Union und SPD wollten nun mit den alten Mehrheiten dreimal die Verfassung ändern und eine Schuldenorgie über 1.000 Milliarden Euro erzwingen. „Mehr Verachtung für die Demokratie kann man überhaupt nicht zeigen.“

Die CDU lasse ihre Maske fallen, sagte Baumann, sie wolle nur an die Macht und gehe vor SPD und Grünen auf die Knie. Dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz prophezeite er, dessen Kanzlerschaft werde nicht lange dauern, dann komme „mit großer Wucht“ die „wirklich neue Kraft im Land“.

SPD: Alter Bundestag ist handlungs- und beschlussfähig

Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, begründete die Notwendigkeit der Sitzung damit, „dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen“. Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes sei klar: Der alte Bundestag sei vor der für den 25. März geplanten Konstituierung des neuen Bundestages „handlungs- und beschlussfähig“. Die AfD habe nicht verstanden, worum es gehe. Die Bürgerinnen und Bürger sorgten sich wegen der internationalen Sicherheitslage, die vor fundamentalen Veränderungen stehe. In Zeiten knapper Haushaltsmittel würden schnell neue Investitionen gebraucht, sagte Mast. Dazu gehöre auch, dass die Infrastruktur wie Straßen oder Schienen auf der Höhe der Zeit ist. Verteidigungsfähigkeit und Infrastrukturinvestitionen gehörten zusammen.

Es sei daher notwendig, so Mast weiter, die Grundgesetzänderungen in einem zügigen, geordneten Verfahren zu beraten. Bis zur abschließenden Beratung am Dienstag, 18. März, gebe es ausreichend Gelegenheit, die 14-seitige Vorlage zu beschäftigen: „Die Welt wartet nicht auf uns. Es geht darum, in schwierigen Zeiten Verantwortung zu tragen, nicht morgen, nicht übermorgen, sondern jetzt.“ 

CDU/CSU: Wir müssen schnell handeln

Thorsten Frei, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, erklärte, man befinde sich in einer Situation, „wo wir schneller und substanzieller dafür sorgen müssen, dass wir uns selbst verteidigen können“. Die US-amerikanische Administration wende sich so von Europa ab, sodass die Gefahr bestehe, sich erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg selbst verteidigen zu müssen. 

Es gehe um die Resilienz der Gesellschaft, um leistungsfähige Infrastruktur. Deutschland sei auf europäischer Ebene wieder zurück und bereit, Verantwortung zu übernehmen, die sich in Taten zeigen müsse. „Wir müssen schnell handeln“, sagte Frei. Dies schließe nicht aus, es gründlich zu tun, es würden keine Fristen verkürzt.

Grüne: Ignoranz gegenüber dem Parlament

Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, hielt dem entgegen, der Investitionsbedarf sei nicht nach der Bundestagswahl vom Himmel gefallen. Ihre Fraktion habe auf den massiven Investitionsbedarf hingewiesen und die Union mehrfach aufgefordert, Mehrheiten zu suchen und eine grundlegende Reform der Schuldenbremse auf den Weg zu bringen. Die Mehrheitsverhältnisse seien schwieriger geworden, aber statt sich mit den Grünen und der Linken an einen Tisch zu setzen „wollen Sie das mit den alten Mehrheiten machen“. Dieses Verfahren zeige „Ihre ganze Ignoranz gegenüber dem Parlament“. 

Sie könne sich nur wundern über die Appelle an die staatspolitische Verantwortung, sagte Mihalic: „Wir sind bereit, schwierige Entscheidungen zu treffen und mit Ihnen zu einer Lösung zu kommen. Für dieses Verfahren tragen Sie die volle Verantwortung.“

FDP: Veränderte Weltlage nur ein Vorwand

Johannes Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, erklärte, die FDP werde SPD und Union nicht die Hand reichen, um ihnen zur Mehrheit zu verhelfen. Für diese Schuldenpolitik sei die Begründung mit einer veränderten Weltlage nur ein Vorwand. Die Pläne gingen weit über die Sicherheitspolitik hinaus. 

Vogel verwies auf das Sondierungspapier von SPD und Union, das zeige, dass sie notwendigen Strukturreformen ausweichen wollten: „Sie bleiben bestenfalls vage.“ Dies sei der Politikmodus der 2010er-Jahre, kein Denken in Jahrzehnten. Friedrich Merz hielt Vogel vor, er kopiere den Politikmodus von Angela Merkel, was „der falsche Weg“ sei. Die Pläne von SPD und Union nannte er „fatal“.

Linke: Beenden Sie diesen Irrsinn

Christian Görke, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Gruppe Die Linke, wies darauf hin, dass der 18. März, das geplante Datum der Verabschiedung der Grundgesetzänderung, auch das Datum der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages sein könnte. SPD und Union gehe es um „finanzielle Beinfreiheit“. An zwei Werktagen würden Größenordnungen von zwei Bundeshaushalten durchgepeitscht. Friedrich Merz sei nicht nur ein Wendehals, sondern habe einen „gedrechselten Hals“. Und der SPD müsse der Kompass komplett verloren gegangen sein.

„Beenden Sie diesen Irrsinn, bevor Karlsruhe das übernimmt“, rief Görke den beiden Fraktionen zu. Es gebe eine demokratische Mehrheit für eine Reform der Schuldenbremse.

BSW: Illegitim und Wahlbetrug

Jessica Tatti, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe BSW, sprach vom „größten Aufrüstungsprogramm der bundesdeutschen Geschichte“. Es gehe um gigantische, unbegrenzte Aufrüstung. Damit würden die Lebensverhältnisse der Menschen nicht verbessert. Es gehe um militärische Ertüchtigung der Infrastruktur. Die Rentner würden noch ärmer sein, die Schulen in noch schlechterem Zustand, prophezeite sie.

Es gehe nicht um Kleinkram, fügte Tatti hinzu, sondern um Kriegskredite, und die SPD mache wieder mit wie 1914: „Es ist illegitim, was Sie hier machen.“ Dies lasse sich nicht mit Zeitdruck rechtfertigen. Trump habe schon lange gesagt, die militärische Unterstützung reduzieren zu wollen, argumentierte Tatti und sprach von „Wahlbetrug“. (vom/13.03.2025)