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Tourismus

Anhörung zu neuen Arbeits- und Urlaubsformen

Junge Frau sitzt im Strandcafe am Tisch mit Laptop und Pad.

Der Tourismusausschuss befasst sich mit neuen Arbeits- und Urlaubsformen. (© picture alliance / Westend61 | DREAMSTO)

Zeit: Mittwoch, 4. Dezember 2024, 15 bis 16.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.600
Die Sitzung ist öffentlich.

Der Tourismusausschuss befasst sich am Mittwoch, 4. Dezember 2024, in einer eineinviertelstündigen öffentlichen Anhörung mit neuen Arbeits- und Urlaubsformen wie Workation und Bleisure

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Mit seinen 19 Mitgliedern setzt sich das Gremium für gute touristische Rahmenbedingungen ein und macht sich für das rechtzeitige Erkennen und Vermarkten globaler Trends stark. (18.11.2024)

Parlament

Vertrauensfrage und vorzeitige Neuwahlen

Bundeskanzler Olaf Scholz sitzt im Sonnenlicht auf der Regierungsbank nach seiner Regierungserklärung zum außerordentlichen EU-Rat in Brüssel im Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude.

Der Bundeskanzler stellt am 11. Dezember die Vertrauensfrage. (© DBT/ Marc-Steffen Unger)

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass er am Mittwoch, 11. Dezember 2024, im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage stellt. Am Montag, 16. Dezember, sollen die Abgeordneten darüber abstimmen, ob sie ihm weiterhin das Vertrauen aussprechen. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler erwartungsgemäß das Vertrauen verweigert, kann Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier „auf Vorschlag des Bundeskanzlers“ innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. 

Mindestfrist zwischen Vertrauensfrage und Abstimmung

Dieses Verfahren sieht der Artikel 68 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes vor. Im Absatz 2 ist vorgeschrieben, dass zwischen dem Stellen der Vertrauensfrage und der Abstimmung darüber mindestens 48 Stunden liegen müssen, sodass sich die Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten reiflich überlegen können. 

Der Artikel 68 ist in den 75 Jahren seit Bestehen des Grundgesetzes unverändert geblieben. Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hatte in ihrem Artikel 54 festgelegt: „Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstages. Jeder von ihnen muss zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluss sein Vertrauen entzieht.“ Eine Vertrauensfrage oder ein konstruktives Misstrauensvotum (Artikel 67 des Grundgesetzes) kannte die WRV noch nicht.

Fünf Vertrauensfragen seit 1949

Fünfmal ist bisher in der Geschichte der Bundesrepublik seit 1949 die Vertrauensfrage gestellt worden. In drei Fällen (Willy Brand 1972, Helmut Kohl 1982 und Gerhard Schröder 2005) wurde dem jeweiligen Bundeskanzler das Vertrauen versagt und der Bundestag aufgelöst. In zwei Fällen (Helmut Schmidt 1982 und Gerhard Schröder 2001) sprach eine Mehrheit im Bundestag dem Kanzler das Vertrauen aus, sodass er weiterregieren konnte.

Es liegt im Ermessen des Bundeskanzlers, ob und wann er die Vertrauensfrage stellt und ob er sie mit einer Sachfrage verbindet. Auch wenn der Antrag des Bundeskanzlers im Bundestag keine Mehrheit findet, er die Vertrauensfrage also „verliert“, sieht das Grundgesetz keinen Automatismus hin zu Neuwahlen vor.

Rücktritt oder Minderheitsregierung als Alternativen

Der Bundeskanzler kann dann aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Ob er diesen oder einen anderen Weg wählt, ist eine Ermessensentscheidung des Bundeskanzlers. Ein anderer Weg wäre etwa, vom Amt des Bundeskanzlers zurückzutreten oder als „Minderheitsregierung“ weiterzumachen. 

Schlägt der Kanzler die Auflösung des Bundestages vor, kann der Bundespräsident innerhalb von drei Wochen nach der Abstimmung über die Vertrauensfrage die Auflösung anordnen. 

Keine Auflösung bei Wahl eines neuen Bundeskanzlers 

Das Recht, den Bundestag aufzulösen, erlischt, wenn die Abgeordneten mit Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählen (Artikel 68 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes). Auch dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten. 

Zu diesem Zeitpunkt könnte der Bundeskanzler die Auflösung noch dadurch verhindern, dass er die Auflösungsverfügung nicht gegenzeichnet. Artikel 58 Satz 1 des Grundgesetzes besagt nämlich: „Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister.“

Es gibt keine parlamentslose Zeit

Ordnet der Bundespräsident die Auflösung an, bedeutet dies nicht, dass der Bundestag nicht mehr besteht. Es bedeutet nur, dass die Wahlperiode vorzeitig endet und es zu einer vorgezogenen Neuwahl kommt. Der „alte“ Bundestag bleibt mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen, bis der neue Bundestag zusammentritt (Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes). Eine „parlamentslose Zeit“ gibt es also nicht.

Der Bundestag kann weiterhin Gesetze beschließen und auch seine Gremien wie etwa Untersuchungsausschüsse bestehen bis zum Ende der Wahlperiode fort. Auch die Regierungsmitglieder bleiben bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages im Amt (Artikel 69 Absätze 2 und 3 des Grundgesetzes). Auf „Ersuchen“ des Bundespräsidenten führen sie die Geschäfte anschließend bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiter.

Parlamentsauflösung als Ziel der Vertrauensfrage

Da das Grundgesetz kein Selbstauflösungsrecht des Bundestages vorsieht, war bei früheren Vertrauensfragen umstritten, ob diese darauf abzielen dürfen, den Bundestag aufzulösen. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Organstreitverfahren entschieden, dass eine „auflösungsgerichtete“ Vertrauensfrage zulässig ist, wenn sie dazu dient, eine ausreichend parlamentarisch verankerte Bundesregierung wiederherzustellen. 

Das sei der Fall, wenn die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll verfolgen kann.

Vertrauensfrage bei Verlust der Mehrheit

Laut Bundesverfassungsgericht muss der Bundespräsident zunächst prüfen, ob das Vorgehen des Bundeskanzlers verfassungsgemäß war und dabei dessen weiten Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum respektieren. Um eine Auflösung des Bundestages zu bejahen, reiche der Umstand nicht aus, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien oder ihre Fraktionen sich im Willen zu Neuwahlen einig sind. 

Eine auf die Auflösung des Parlaments gerichtete Vertrauensfrage sei aber „zweifelsfrei“ dann gegeben, wenn der Kanzler zuvor seine Mehrheit im Bundestag verloren hat, etwa durch den Fraktionswechsel von Abgeordneten oder wie jetzt durch das Auseinanderbrechen der Koalition.

Vorgezogene Neuwahl mit kürzeren Fristen

Bei der Anordnung von Neuwahlen legt der Bundespräsident den Wahlsonntag innerhalb der vorgegebenen Frist von 60 Tagen fest. Die meisten der im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen können bei einer vorgezogenen Neuwahl nicht eingehalten werden. Dazu gehören die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Errichtung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. 

Das Bundesinnenministerium ist deshalb ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung festgelegten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen (Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes). Nach der letzten Vertrauensfrage 2005 wurden die meisten Fristen ungefähr halbiert.

Neben dem Bundeswahlgesetz sehen auch andere Gesetze Ausnahmen für den Fall der Auflösung des Parlaments vor. So haben Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre statt nach einer Amtszeit von vier Jahren bereits einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie der Bundesregierung mehr als zwei Jahre ununterbrochen angehört haben. (wd/vom/20.11.2024)

Parlament

Bundeswahlausschuss hat sich konstituiert

Logo der Bundeswahlleiterin auf einem Schild mit der Aufschrift Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat sich konstituiert. (© DBT/Thomas Trutschel/photothek)

Der Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 hat sich konstituiert, wie Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand am Mittwoch, 20. November 2024, mitgeteilt hat. Das elfköpfige Gremium besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzender sowie acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, für die jeweils ein Stellvertreter vorgesehen ist. 

Die Beisitzer werden auf Vorschlag der Parteien von der Bundeswahlleiterin berufen. Bei der Auswahl der Beisitzer werden die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse der Parteien bei der letzten Bundestagswahl berücksichtigt. 

Entscheidung über die Anerkennung als Partei

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (etablierte Parteien) und welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die anstehende Bundestagswahl als Parteien anzuerkennen sind (nicht etablierte Parteien). 

Im Falle einer Anerkennung als Partei kann die Vereinigung mit eigenen Wahlvorschlägen an der Bundestagswahl teilnehmen. Lehnt der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft einer Vereinigung ab, kann diese als sogenannte Wählergruppe mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen. Die Aufstellung von Landeslisten ist den politischen Parteien vorbehalten. 

Entscheidung über Beschwerden

Der Bundeswahlausschuss entscheidet auch über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Landeslisten der Parteien. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens entscheidet er auf Antrag auch über die Qualifizierung einer Vereinigung als Partei einer nationalen Minderheit. 

Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Die Amtszeit des jetzt konstituierten Bundeswahlausschusses endet spätestens mit Ablauf der kommenden 21. Wahlperiode des Bundestages.

Zusammensetzung des Bundeswahlausschusses

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gehören ihm an: Vorsitzende: Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin; Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Emily Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Tobias Schmid (CSU), Dr. Andy Woditschka (SPD); Mitglieder: Prof. Dr. Günter Burmeister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter; stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Prof. Dr. Hans Hofmann (CDU), Dr. Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Gabriele Hauser (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Jürgen Gasper (SPD), Henry Frank (CSU), Sophia Simon (SPD); stellvertretende Mitglieder: Dr. Katharina Harms, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Stephanie Gamp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. (vom/20.11.2024)

Befragung der Bundesregierung

Bundeskanzler Olaf Scholz stellt sich den Fragen der Abgeordneten

Olaf Scholz (SPD), Bundeskanzler, aufgenommen im Rahmen einer Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag.

Bundeskanzler Olaf Scholz beantwortet Fragen der Abgeordneten von seinem Platz auf der Regierungsbank aus. (© DBT/Florian Gaertner/photothek)

Liveübertragung: Mittwoch, 4. Dezember, 13 Uhr

Die 202. Sitzung des Deutschen Bundestages beginnt am Mittwoch, 4. Dezember 2024, mit der rund einstündigen Regierungsbefragung. Zum dritten Mal stellt sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/18.11.2024)

Fragestunde

Fragestunde am 4. Dezember

Informationstafel im Plenarsaal mit der Ankündigung Nächster Top 2, Fragestunde.

Die Fragestunde dauert 45 Minuten. (© DBT/Werner Schüring)

Liveübertragung: Mittwoch, 4. Dezember, 14.10 Uhr

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 4. Dezember 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/18.11.2024)

Aktuelle Stunde

Emotionale Debatte über die Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung

In einer erneut emotionalen Parlamentsdebatte haben sich Kritiker und Befürworter mit den Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis auseinandergesetzt. Während Redner der ehemaligen Ampel-Koalition am Freitag, 15. November 2024, in einer von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde die Freigabe verteidigten, sprach die Union von einem eklatanten Fehler, der die innere Sicherheit in Deutschland gefährde. 

Die Ampel-Koalition hatte das Cannabisgesetz (20/10426) im Februar auch gegen Kritik von einigen Fachverbänden durchgesetzt. Seit dem 1. April 2024 sind der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. Seit dem 1. Juli dürfen außerdem Vereinigungen zum Eigenanbau von Cannabis Anträge auf Zulassung stellen. Das geerntete Cannabis kann dann an die Mitglieder ausgegeben werden.

Union: Einladung an Kriminelle

Dr. Silke Launert (CDU/CSU) sagte, die Ampel-Koalition habe mit der Legalisierung von Cannabis eine Einladung an Kriminelle ausgesprochen und die Folgen nicht bedacht. Sie verwies auf die sogenannte Mocro-Drogenmafia, die in den Niederladen agiere und längst den Weg auch nach Deutschland gefunden habe. Diese Mafia stehe für brutale Bandenkriege und Schießereien im öffentlichen Raum. Sie warf den damaligen Ampel-Koalitionären vor, Warnungen der Polizei vor diesem erwartbaren Problem ignoriert zu haben. 

Es sei auch nicht gelungen, den Schwarzmarkt auszutrocknen mit diesem „vermurksten“ Gesetz. „Der Drogenmarkt ist größer denn je.“ Die Koalition habe die Tore geöffnet für die niederländische Drogenmafia. Launert forderte eine entschlossene Bekämpfung der Drogenkriminalität, dazu müssten alle verfügbaren Instrumente genutzt werden.

AfD: Kiffer nicht das drängendste Problem

Ähnlich kritisch äußerte sich Martin Sichert (AfD), der allerdings den Schwerpunkt auf die seiner Ansicht nach gescheiterte Ausländerpolitik legte und forderte, kriminelle Ausländer entschlossen abzuschieben. Man könne das Cannabisgesetz kritisch sehen, „die Kiffer“ seien aber nicht das drängendste Problem der inneren Sicherheit. 

Viel problematischer seien Islamisten und ihre Unterstützer in Deutschland. Kriminelle und Kriegsverbrecher könnten einfach einreisen und in Deutschland bleiben. Die Organisierte Kriminalität werde stärker und umfasse auch bekannte arabische Clans. Das Kernproblem sei die ungesteuerte Zuwanderung. Statt die Clans zu bekämpfen, befasse sich die Regierung lieber damit, ganz normale Bürger ausgrenzen.

Gesundheitsminister: Wichtiger Paradigmenwechsel

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) wertete die Legalisierung hingegen als wichtigen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Der Cannabiskonsum sei in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen, auch unter Jugendlichen. Der Konsum sei eine gefährliche Realität, denn die Drogen seien immer höher dosiert, hinzu kämen toxische Beimengungen. „Cannabis ist überall. Sie können es sehen und riechen.“ Auch die Kriminalität sei in der Vergangenheit gestiegen, denn die Dealer hätten ein Monopol für den Verkauf gehabt, sagte der Minister und fügte hinzu: „Die niederländischen Clans sind das Ergebnis der gescheiterten Drogenpolitik.“

Lauterbach warf der Union vor, das Cannabisgesetz in den Ländern zu blockieren und damit keinen Beitrag zur Lösung der Probleme zu leisten. Er betonte, nicht die Konsumenten seien kriminell, sondern die Dealer. Wo es Alternativen zum Schwarzmarkt gebe, steige der Konsum nicht mehr, fügte er hinzu und nannte Beispiele aus den USA. Es gebe keine Evidenz, dass die Legalisierung den Konsum erhöhe. Er forderte eine „faire Chance“ für das Gesetz und verwies auf die geplante umfangreiche Auswertung der Legalisierungsfolgen.

FDP strebt vollständige Legalisierung an

Kristine Lütke (FDP) zeigte sich überrascht, dass die Union ausgerechnet in dieser schwierigen Lage eine Debatte über Cannabis auf die Tagesordnung setze, wo doch eigentlich Lösungen für wirtschaftliche Probleme dringlicher seien. 

Sie hielt der Union vor, alte Vorurteile gegen Cannabis wieder aufzuwärmen, ohne dafür Belege vorzulegen. Ein negativer Trend sei jedenfalls durch das Cannabisgesetz nicht belegbar. Eine ernsthafte Debatte über Auswirkungen des Gesetzes könnte auch erst geführt werden, wenn die notwenigen Daten vorlägen. Das sei im kommenden Jahr der Fall. Das Beispiel Kanada zeige im Übrigen, dass die Legalisierung der beste Weg sei, Dealer arbeitslos zu machen. 

Lütke forderte, es nicht bei der sogenannten ersten Säule der Legalisierung zu belassen, sondern die vollständige Legalisierung anzustreben. So sollte die Abgabe von Cannabis auch über Geschäfte und im Online-Handel möglich werden. 

Grüne: Die Prohibition ist gescheitert

In diese Richtung argumentierte auch Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), die der Union ein „seltsam obsessives Verhältnis zu Cannabis“ attestierte. Die überfällige Cannabisreform sei ein wichtiger, entscheidender Erfolg der Ampel-Koalition. Vor der Reform sei der Markt fest in der Hand des organisierten Verbrechens gewesen. 

Sie betonte: „Die Prohibition ist gescheitert.“ Die Kriminalisierung habe vielen Menschen geschadet und sei nun Geschichte. Die ersten Cannabisclubs hätten ihre erste Ernte an die Mitglieder abgegeben, frei von schädlichen Beimengungen. Den Durchbruch bringen könne aber nur die komplette Legalisierung in lizenzierten Fachgeschäften. 

Berliner Senatorin: Geschenk für Organisierte Kriminalität

In der Aussprache äußerte sich auch die Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg (CDU), die das Cannabisgesetz als mangelhaft bezeichnete. Der angebliche Meilenstein in der Drogenpolitik habe sich als untauglicher Versuch erwiesen. Cannabis sei auch nicht harmlos, sondern könne das Risiko für Psychosen erhöhen.

Die Amnestieregelung habe dazu geführt, dass 210.000 Akten manuell überprüft werden müssten. Manche Altverfahren müssten sogar komplett neu aufgerollt werden. Die großen Freimengen für den privaten Gebrauch und kuriose Abstandvorschriften seien weitere Probleme der neuen Regelung. Es sei zudem naiv zu glauben, dass mit der Legalisierung der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden könne. Vielmehr sei die Reform „ein Geschenk“ für die Organisierte Kriminalität, die eingeladen sei, ihre lukrativen Geschäfte in Deutschland auszubauen. Das Gesetz gebe Kriminellen einen gefährlichen Spielraum, sei ein „Irrweg“ und sollte aufgehoben werden.

SPD: Regulierung und Jugendschutz

Dunja Kreiser (SPD) erinnerte daran, dass mit dem Gesetz eine umfangreiche Evaluation verbunden sei, mit der insbesondere die Folgen für Kinder und Jugendliche untersucht werden sollen. Der Kinder- und Jugendschutz sei von zentraler Bedeutung und müsse immer im Blick behalten werden, auch beim privaten Anbau von Cannabis. Die Evaluation biete die Chance, gegebenenfalls nachzubessern, wenn der Schutz nicht ausreiche. Regulierung und Jugendschutz könnten Hand in Hand gehen. 

Sie räumte ein, es gebe Herausforderungen, die mit dem Cannabisgesetz verbunden seien. Daher dürfe sich die Politik nicht zurücklehnen, eine strikte Überwachung des Gesetzes sei essenziell. (pk/15.11.2024)

Geschäftsordnung

Bundestag hebt Sitzungswoche vom 25. bis 29. November auf

Der Bundestag hat zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 15. November 2024, beschlossen, die geplante nächste Sitzungswoche vom 25. bis 29. November aufzuheben. In dieser Woche sollte der Bundeshaushalt 2025 abschließend beraten werden. Für die Aufhebung der Sitzungswoche votierten nach einer 15-minütigen Geschäftsordnungsdebatte die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die auch den Antrag gestellt hatten. Dagegen stimmten die AfD-Fraktion und die Gruppen Die Linke und BSW.

SPD: Haushaltswoche nicht erforderlich

Der Sitzungsplan des Bundestages sah für die 48. Kalenderwoche die viertägige zweite Beratung und am 29. November die dritte Beratung und Schlussabstimmung über das Haushaltsgesetz 2025 (20/12400) vor. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte in der Aussprache, die vier Fraktionen seien sich einig, dass nach dem Ende der Ampelkoalition die „Haushaltswoche“ nicht mehr erforderlich sei. Im Dezember seien aber noch zwei volle Haushaltswochen des Bundestages geplant, in denen Vorhaben beschlossen werden sollen, die den „Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen“. 

Mast nannte die Erhöhung des Kindergeldes, die Fortsetzung des Deutschlandtickets, das von 13 Millionen Menschen genutzt werde, die Beseitigung der sogenannten kalten Progression im Einkommensteuertarif und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Verfassungsorganen gegen Extremisten.

AfD: Demokratie wird nur noch simuliert

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Bernd Baumann, beklagte, dass die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche radikal verkürzt worden sei und die AfD ihre Anträge nicht habe aufsetzen können. „Demokratie wird nur noch simuliert“, lautete die Schlussfolgerung Baumanns. Er verwies auf Frankreich, wo es ebenfalls eine Minderheitsregierung gebe und niemand deshalb auf die Idee komme, die parlamentarische Arbeit einzustellen.

 CDU/CSU und FDP, also ein Teil der Opposition, verbünde sich mit der Regierung gegen das Parlament. Union und FDP müssten jetzt Farbe bekennen bei den Themen Migration, Kernkraft und Verbrennerverbot. Baumann sprach von einem Missbrauch der Geschäftsordnung: „Die Demokratie gerät in Schieflage.“

Linke: Koalition der Verantwortungslosigkeit

Christian Görke, Parlamentarischer Geschäftsführer der Gruppe Die Linke sagte, er habe die Antragsteller als „große Koalition der Unwilligen“ bezeichnet, müsse sich nun aber korrigieren, denn es sei eine „Koalition der Verantwortungslosigkeit“. Deutschland stecke in mehreren Krisen und die vier Fraktionen stellten die Arbeit ein. Die Haushaltswoche sei eine ganz normale Sitzungswoche. 

Auch wenn es keinen Haushalt gebe, könne es Regierungsbefragung, Fragestunde, Aktuelle Stunden und die Möglichkeit geben, Gesetzentwürfe einzubringen: „Sie lassen uns unsere Arbeit nicht machen, Sie sind eine Art Totalverweigerer“, schimpfte Görke.   

FDP: Richtungsentscheidung in 100 Tagen

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, fasste sich kurz: Deutschland brauche eine Wirtschaftswende, und in genau 100 Tagen könnten die Bürgerinnen und Bürger eine Richtungsentscheidung treffen. 

Die Restregierung habe keine parlamentarische Mehrheit. Ohne Mehrheit gebe es keinen Haushalt, ohne Haushalt brauche es keine Haushaltswoche.

BSW: Arbeitsverweigerung der vier Fraktionen 

Jessica Tatti, Parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe BSW, sprach von Arbeitsverweigerung der vier Fraktionen. Keine Haushaltsberatungen heiße nicht, dass der Bundestag seine Arbeit einstellt. Oben auf der Tagesordnung sollte ihrer Meinung der bevorstehende Kollaps der Pflegeversicherung stehen.

 Die Ampel habe dafür gesorgt, dass die Beiträge „massiv erhöht werden“. Das müsse gestoppt werden. Auch gebe es im Land millionenfache Altersarmut, und in den Kommunen gebe es einen Investitionsstau von 100 Milliarden Euro, Industriebetriebe wanderten ab: „Setzen Sie diese Themen auf die Tagesordnung der Sitzungswoche“, forderte Tatti.

Grüne: Keine Mehrheit für den Haushalt

Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, räumte ein, mit der Situation unzufrieden zu sein. Auch ihre Fraktion könne sich vorstellen, noch vieles parlamentarisch auf den Weg zu bringen. Die Haushaltswoche sei aber verzichtbar, weil es für den Haushalt keine Mehrheit gebe. 

Als gute Nachricht verkündete sie, dass es Bewegung beim Deutschlandticket gebe. „Wir werden hier noch einiges beschließen zum Wohle unseres Landes“, kündigte Mihalic an.

CDU/CSU: Wir werden Ihnen keine Mehrheit verschaffen

Alexander Hoffmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, sagte, Ampel und Kanzler seien gescheitert und hätten ein gefährliches Handlungs- und Entscheidungsvakuum erzeugt. Die Union werde ihrer staatspolitischen Verantwortung bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 gerecht werden. Als Leitplanken nannte Hoffmann, dass sich auf den „Trümmern der Ampel“ nichts aufbauen lasse: „Wir werden Ihnen keine Mehrheit verschaffen“, sagte er in Richtung Restkoalition. Die Ampel habe keinen Nachtragshaushalt 2024 und keinen Bundeshaushalt 2025 „auf die Kette gebracht“. 

In Richtung AfD sagte Hoffmann als zweite Leitplanke, dass Grundlage für eine Zusammenarbeit ein gemeinsames Grund- und Werteverständnis sei, was mit der AfD fehle. Die AfD habe keine Lösungen für das Land, sie sei die fünfte Kolonne Pekings und Moskaus. Auf dieser Basis könne es keine Zusammenarbeit geben. Das Land brauche keine Sitzungswoche, es brauche Neuwahlen, sagte Hoffmann. (vom/15.11.2024).

Parlament

Europäische Jugendkon­ferenz diskutiert im Bundestag über Europa

Bärbel Bas steht in einer Gruppe von jungen Leuten in einem Saal des Bundestages

Bärbel Bas inmitten der europäischen Jugendvertreter auf der Youth Space Berlin Conference 2024 im Bundestag (© DBT/Stella von Saldern)

Die Jugend in Europa steht ein für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Das sei die eindeutige Botschaft der Europäischen Jugendkonferenz, sagte Bundestagespräsidentin Bärbel Bas beim Abendempfang für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Youth Space Berlin Conference am Donnerstag, 14. November 2024

Die Youth Space Berlin Conference mit 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 20 Ländern des Europarates und Belarus wird von der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring e.V. und der Jugendabteilung des Europarates am 14. und 15. November 2024 zum dritten Mal im Deutschen Bundestag ausgerichtet. Sie steht unter dem Motto „75 Jahre Europarat – Herausforderungen und Chancen bei der Gestaltung der Zukunft Europas“.

„Die Hoffnung auf ein Europa ohne Krieg“

Die Bundestagspräsidentin erinnerte in ihrem Grußwort die jungen Leute an die Gründungsumstände des Europarates. Vor 75 Jahren, nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges, sei das demokratische Deutschland in einem vereinten Europa wiederaufgebaut worden. Heute müsse man leider feststellen: „Die Hoffnung von damals, ein Europa ohne Krieg zu schaffen, hat sich noch nicht erfüllt“. 

Die Bundestagspräsidentin bekundete insbesondere gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern aus der Ukraine und Belarus Deutschlands Solidarität. Der Europarat stehe unverzichtbar für die existenziellen Fragen von Demokratie und Menschenrechten. Und für mehr Jugendbeteiligung. Dazu habe die Organisation ihre „Türen weit aufgestoßen“.

„Mischen Sie sich in Parteien ein“

„Wir brauchen die Energie der europäischen Jugend, um unseren Demokratien frischen Wind und Stabilität zu geben“, sagte Bas und ermutigte die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer: „Mischen Sie sich in Parteien ein, treten Sie zu Wahlen an.“ Aus voller Überzeugung setze sie sich für eine Forderung der Jugendkonferenz des letzten Jahres ein: das Wahlalter ab 16. „Ich hoffe, dass 16-Jährige bald auch den Deutschen Bundestag wählen dürfen“, sagte die Bundestagspräsidentin. Gleichzeitig gehe es darum, „dass auch junge Menschen in unsere Parlamente gewählt werden“. 

„Bleiben Sie solidarisch miteinander und knüpfen Sie auch zukünftig europaweite Kontakte“, rief Bas die zum Abendempfang versammelten jungen Konferenzteilnehmer auf. „Leben Sie die europäischen Werte und seien Sie immer auch unbequem, wenn Sie diese Werte in Gefahr sehen.“

Chatzivassiliou-Tsovilis: Ihre Rolle ist unverzichtbar

Die jungen Menschen werden die nächsten 75 Jahre gestalten, sagte sie Generalsekretärin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Dr. Despina Chatzivassiliou-Tsovilis. Die  gegenwärtigen Herausforderungen ob Konflikte, politische und finanzielle Krisen, globale Gesundheitsfragen oder der Klimawandel verlangten Lösungsansätze aus verschiedenen Perspektiven. Um genug Vielfalt zu garantieren, sei die Stimme der Jugend zentral. „Ihre Rolle ist unverzichtbar, wenn es darum geht, Angriffe auf die Demokratie abzuwehren, wie wir sie überall in Europa erleben“, nahm sie die jungen Leute in die Pflicht. 

Junge Menschen müssten in die Prozesse politischer Entscheidungsfindung und in die Implementierung von Politik voll integriert werden, forderte die Generalsekretärin. Ihnen müsse die Aufgabe zukommen, einen echten Beitrag leisten zu dürfen. Es würde das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken und helfen, den Kreis von wachsendem Frust und schwindendem Engagement zu durchbrechen. 

Der Europarat habe sich in vielen Bereichen für die Jugendbeteiligung geöffnet. Auch die Versammlung bekomme dadurch Impulse und werde von den neuen Perspektiven, Energien und Lösungsansätzen profitieren. Sie fordert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendkonferenz auf, die neuen Möglichkeiten zu ergreifen, Parlamentarierinnen und Parlamentariern ihre Themen zu nennen und den neuen Möglichkeiten damit Wirkung zu verleihen.

„Ein Signal“ an die Führung in Aserbaidschan

„Skandalös und völlig inakzeptabel“ nannte es Frank Schwabe, Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, dass der aserbaidschanische Menschenrechtsverteidiger und Umweltaktivist Anar Mammadli, Träger des Václav Havel-Menschenrechtspreises des Europarates, in seinem Heimatland während der dortigen Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 29) weiter aufgrund willkürlicher Anschuldigungen im Gefängnis sitze. 

In seinem Redebeitrag in der Aktuellen Stunde des Bundestages zur COP 29 am Donnerstagvormittag habe er daher „ein Signal“ an die Führung in Aserbaidschan senden müssen, die Demokratie und Menschenrechte systematisch einschränke. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Europäischen Jugendkonferenz im Deutschen Bundestag dankte er für ihr Engagement. 

„Kraft und frischer Wind“

Am Konferenzort, im Parlamentsviertel von Berlin, lasse sich erspüren, welche Idee der Gründung des Europarates zugrunde liege, sagte Schwabe. Man blicke auf historische und moderne Gebäude. Und diese stünden für den Lernprozess Deutschlands, für die Lehren, die man als Verursacher des Zweiten Weltkrieges aus der Geschichte gezogen habe. Heute stehe das Land für Demokratie. Aus diesem Grund: „Nie wieder Krieg“ habe man vor 75 Jahren den Europarat gegründet. Heute lade man junge Menschen in den Europarat ein, damit diese erfassen könnten, worum es dieser Organisation gehe und was man aus den Schrecken des Zweiten Weltkriegs gelernt habe. 

Aber nicht nur der Blick in die Vergangenheit sei wichtig. „Sie stehen, so wie Sie sind, für die Werte und hoffentlich auch für die Zukunft des Europarates“, sprach Delegationsleiter Schwabe die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Ihnen wolle man in dieser Organisation Raum und Sichtbarkeit geben. Diese dürften aber auch nicht zögern, ihren Anliegen gegenüber ihren Abgeordneten Ausdruck zu verleihen. Umgekehrt setze der Europarat auf die jungen Menschen. „Die Parlamentarier brauchen ihre Kraft und ihren frischen Wind“, sagte Schwabe, „die Regierungen brauchen es umso mehr.“ 

Stärkere Sichtbarkeit junger Menschen in Institutionen

Bereits am ersten Konferenztag hatten die internationalen Jugendvertreterinnen und -vertreter in drei Workshops – zu den Themen: Herausforderungen der Demokratie, inklusive Governance und stärkere Sichtbarkeit junger Menschen in Institutionen – Empfehlungen an die Politik erarbeitet und in einer Panel-Diskussion mit Chatzivassiliou-Tsovilis, Schwabe sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Europarates und der Versammlung vorgestellt. 

Dabei identifizierten die Teilnehmer Korruption als eine ernst zu nehmende Gefahrenquelle für die Demokratie, soziale Gerechtigkeit dagegen als eine wesentliche Voraussetzung und die Teilhabe von Minderheiten als ein Gebot, das mehr als nur politischer Luxus in ruhigen Zeiten sei. 

„Jugend Check“ und „Youthful institutions

Das Ziel einer möglichst umfassenden Inklusion gebiete auch, die junge Generation einzubeziehen. Gesetzesvorhaben sollten in einer Art „Jugend Check“ auf ihre Auswirkungen für die junge Generation hin geprüft werden. Junge Menschen hätten ein Recht auf Einsicht in den politischen Prozess verdient. Institutionen seien für die Gefahr von Rassismus und Diskriminierung zu sensibilisieren.

Damit aus traditionsreichen Organisationen und Parlamenten Orte werden, an denen Entscheidungen für die Zukunft gefällt werden können und diese zu „Youthful institutions“ werden, müsse dort die Sichtbarkeit und Repräsentation der Jugend verbessert werden. Die Europäische Jugendkonferenz, die erstmals im Jahr 2022 stattfand, war am Donnerstagmorgen von Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz (SPD) eröffnet worden. (ll/15.11.2024)

2. Untersuchungsausschuss

Zeuge sah keinen Sinn in Reservebetrieb von Kernkraftwerken

Eine Glocke steht auf dem Tisch im Saal eines Ausschusses.

Der Atomausstieg-Untersuchungsausschuss setzte seine Zeugenvernehmungen fort. (© DBT/Simone M. Neumann)

Zeit: Donnerstag, 14. November 2024, 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.800

Es mache keinen Sinn, Kernkraftwerke ständig herauf- und runterzufahren. Dies erklärte Richard Lothar Donderer, seit 2022 Vorsitzender der Reaktor-Sicherheitskommission(RSK), in seiner Vernehmung vor dem 2. Untersuchungsausschuss am Donnerstag, 14. November 2024. In der vom Vorsitzenden Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) geleiteten Sitzung ging es unter anderem um die Frage, ob die letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland über das vorgesehene Abschaltdatum Ende 2022 weiterbetrieben werden könnten und ob dies im Streckbetrieb oder Reservebetrieb erfolgen könne. Streckbetrieb bedeutet, eine Anlage für einen gewissen Zeitraum weiterzubetreiben, beim Reservebetrieb würde die Anlage nur bei Bedarf wieder in Betrieb genommen. 

Es sei in der Reaktor-Sicherheitskommission ziemlich schnell klar gewesen, dass das ständige Herauf- und Runterfahren nicht infrage komme. „Wenn hochgefahren wird, dann bitte oben bleiben“, stellte Donderer fest. Man könne ein Kernkraftwerk auch nicht schnell hochfahren. „Das geht so nicht“, sagte Donderer. Die Anlagen müssten langsam hochgefahren werden bei Einhaltung aller Sicherheitsprüfungen. Ein Energiebedarf innerhalb von wenigen Stunden könne von Kernkraftwerken nicht befriedigt werden. 

Stellungnahmen der Reaktor-Sicherheitskommission

Zur Aufgabe der Reaktor-Sicherheitskommission schilderte Donderer, die ehrenamtlich tätige Kommission berate das Umweltministerium in Fragen der Sicherheit von Kernkraftwerken. Meistens bekomme die Kommission Aufträge, in seltenen Fällen werde sie von allein tätig. Die Bitten um Stellungnahmen kämen im Regelfall schriftlich, und es werde ein Datum angegeben, bis wann eine Stellungnahme abzugeben sei. 

Kontakt mit dem Umweltministerium gebe es vor jeder Kommissionssitzung, um die Tagesordnung abzustimmen. Die öffentliche Diskussion über eine Verlängerung von Laufzeiten habe nach Beginn des Ukraine-Krieges begonnen. Erste öffentliche Überlegungen hätten Verlängerungen der Laufzeiten mit Hilfe der Restmengen in den Brennstäben betroffen. Es seien verschiedene Optionen diskutiert worden, etwa ein An- und Abfahren nach Bedarf.

Einen Auftrag für eine Stellungnahme habe die Kommission erst später erhalten. Darin sollte es um einen „kontinuierlichen Streckbetrieb“ gehen. Das Thema Laufzeitverlängerung an sich falle nicht in Zuständigkeit der Kommission, tätig werde sie nur in den Fragen der Sicherheit, erläuterte Donderer. Energiepolitische Fragen, Risiken oder Abwägungen gehörten nicht in die RSK. Erst wenn die Entscheidung gefallen sei, die Kernkraftwerke weiterlaufen zu lassen, werde man zuständig. 

An den verschiedenen Prüfvermerken der Bundesministerien sei die Kommission nicht beteiligt gewesen. In der Kommission gehe es nicht um energiepolitischen Sachverstand, sagte Donderer: „Dort gehört er nicht hin.“ Die Kommission könne nicht darüber spekulieren, welche energiepolitischen Rahmenbedingungen es gebe und welche nicht. Es gehe nur um Reaktorsicherheit „und selbst das ist manchmal nicht einfach“. 

Abgeordnete fragen nach Interview und Vermerk

Donderer wurde von Abgeordneten mit einem Zitat aus einem Interview von Uwe Stoll, dem ehemaligen wissenschaftlich-technischen Geschäftsführer der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und wie Donderer Mitglied der Reaktor-Sicherheitskommission, konfrontiert. Stoll hatte erklärt, dass die RSK von der Bundesregierung nicht eingebunden gewesen sei. Das Interview habe er wahrgenommen, sagte Donderer: „Das ist seine Meinung.“ Es sei keine neue Erfahrung, dass die RSK nicht eingebunden werde. Auch komme es vor, dass RSK-Entscheidungen nicht Basis späterer Entscheidungen würden: „Damit muss man leben.“ Und es müsse auch nicht alles, was entschieden werde, über die RSK laufen.

Kritisch setzt sich Donderer mit einem Vermerk aus dem Umweltministerium auseinander, in dem von erheblichen Investitionen der Kraftwerksbetreiber bei einer Verlängerung der Laufzeiten über einen längeren Zeitraum und nicht nur um einige Monate die Rede gewesen sei. Solch eine Aussage sei ihm etwas voreilig erschienen. Ausschließen könne man Nachrüstungsbedarf natürlich nicht. Auch die Angabe, es sei die Beschaffung von vielen Brennelementen notwendig, ging ihm zu weit. Das Wort „viele“ hätte er gestrichen. Seine Auffassung sei gewesen, nicht voreilig sicherheitstechnische Festlegungen zu treffen, die die Kommission später möglicherweise nicht bestätigen könne. Spontane Einschätzungen „sind nicht unsere Arbeitsgrundlage“. Zum Verhältnis zum Umweltministerium sagte Donderer: „Wir fühlten uns nicht an die Leine gelegt.“ 

Geringere rechtliche Risiken beim Streckbetrieb

Die rechtlichen Risiken bei einem Streckbetrieb der letzten drei deutschen Atomkraftwerke um einige Monate seien geringer gewesen als bei einem Reservebetrieb, bei dem Kraftwerke nur bei Bedarf wieder hochgefahren werden. Diese Einschätzung äußerte ein Mitarbeiter des Bundesumweltministeriums im weiteren Verlauf der Sitzung. Dass es auf die beiden Optionen Streck- oder Reservebetrieb hinauslaufen würde, sei schon früh ersichtlich gewesen, erklärte der Zeuge. Er habe die rechtlichen Risiken für einen Streckbetrieb als geringer eingeschätzt als die Risiken eines Reservebetriebs, obwohl beide Betriebsformen möglich gewesen seien. 

Auf den Hinweis, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) einen Reservebetrieb favorisiert habe, sagte der Zeuge, der Reservebetrieb wäre regelbar gewesen. Die Entscheidung für eine der beiden Optionen habe bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gelegen. Ein Reservebetrieb hätte im Energiewirtschaftsrecht durch das Bundeswirtschaftsministerium geregelt werden müssen, vergleichbar mit den Regelungen für im Reservebetrieb befindliche Kohle- und Gaskraftwerke. 

Verlängerung der Laufzeit im Jahr 2022

Der Zeuge erläuterte auch, warum es seiner Ansicht nach einfacher gewesen sei, die Laufzeit für alle drei im Jahr 2022 noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke zu verlängern und nicht etwa zum Beispiel nur eine Anlage länger zu betreiben und die beiden anderen wie vorgesehen Ende 2022 stillzulegen. Wenn nicht die Laufzeit aller drei Anlagen hätten verlängert werden sollen, hätte ausdrücklich begründet werden müssen, warum nur ein bestimmtes Kraftwerk länger laufen solle und nicht alle drei. Der Weiterbetrieb aller drei Anlagen sei einfacher regelbar gewesen. Auf die Fragen von Abgeordneten, warum die Laufzeitverlängerung nur bis Mitte April 2023 erfolgt war, sagte der Zeuge, er sei an den technischen Fragen nicht beteiligt gewesen. Es sei aber zu vermuten, dass die vorhandenen Brennelemente nicht viel länger hätten genutzt werden können. 

Eine Rolle bei der Vernehmung spielte auch die Haltung der damaligen Kraftwerksbetreiber zu einer möglichen Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke. Die Energieversorgungsunternehmen hätten damals erklärt, dass sie einer Verlängerung über einen Zeitraum von einigen Monaten hinaus nur zustimmen wollten, wenn die Risiken auf den Staat übertragen werden würden. Da keine Versorgungsnotlage festgestellt worden sei, kam nach Ansicht des Zeugen keine Übernahme der Risiken durch den Staat in Betracht. Für einen längeren Weiterbetrieb hätten weitere Fragen geklärt werden müssen, zum Beispiel, ob genügend Personal vorhanden sei. Die Beschaffung von Brennelementen und die Lagerung der Elemente hätten auch geklärt werden müssen.

Vermerk von Umwelt- und Wirtschaftsministerium

An dem gemeinsamen Vermerk von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vom 7. März sei er nicht beteiligt gewesen, schilderte der Zeuge. Darin lehnten beide Ressorts einen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke unter anderem aus Gründen der nuklearen Sicherheit ab. 

Auf die Frage, ob ihn die Nicht-Beteiligung seines Referats überrascht hätte, antworte der Zeuge: „Nein.“ Die rechtlichen Fragen in dem Vermerk hätte der Abteilungsleiter verfasst, der selbst die notwendige rechtliche Expertise habe. An einen Sprechzettel für Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), in dem die Kernkraft als Hochrisikotechnologie bezeichnet und ein Weiterbetrieb als nicht verantwortbar bezeichnet worden war, konnte sich der Zeuge nicht erinnern.

Auswirkungen für die nukleare Entsorgung

Ein weiterer Zeuge, der im Umweltministerium für den Bereich nukleare Entsorgung tätig ist, schilderte, dass er für die Sicherheit der Reaktoren und die Verlängerung von Laufzeiten nicht zuständig, aber beteiligt gewesen sei. Die Beteiligung habe darin bestanden, indem man sich an der Erstellung von Papieren beteiligt und an der Bearbeitung von Anfragen mitgewirkt habe. 

Der Zeuge schilderte zur Debatte über einen Streckbetrieb, man habe in diesem Fall negative Auswirkungen für die nukleare Entsorgung gesehen. Zusätzliche Abfallmengen seien nicht vorgesehen gewesen. Die Suche nach einem Endlager wäre erschwert worden. Die Akzeptanz für Entsorgungsmaßnahmen hätte sinken können.

Auftrag des Ausschusses

Das Gremium wurde am 4. Juli 2024 vom Bundestag eingesetzt und befasst sich mit den staatlichen Entscheidungsprozessen zur Anpassung der nationalen Energieversorgung an die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine veränderte Versorgungslage. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild von den Entscheidungsprozessen sowie deren Kommunikation an den Bundestag und an die Öffentlichkeit zu verschaffen. 

Dies gilt vor allem für die Entscheidungen über einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Es soll untersucht werden, welche Informationen den Entscheidungen zugrunde gelegt wurden, welche nationalen und internationalen Stellen in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurden und ob die Einbeziehung weiterer Informationen oder Stellen sachgerecht gewesen wäre. (hle/18.11.2024)

1. Untersuchungsausschuss

Merkel half Kramp-Karrenbauer bei der Ortskräfte-Frage

Menschen aus Kabul verlassen ein Militärflugzeug der Bundeswehr während der Evakuierungsoperation aus Afghanistan, in Taschkent in Usbekistan am 22.08.2021.

Menschen aus Kabul verlassen ein Militärfahrzeug der Bundeswehr während der Evakuierungsoperation aus Afghanistan in Taschkent (Usbekistan) am 22. August 2021. (© Bundeswehr/Marc Tessensohn)

Zeit: Donnerstag, 14. November 2024, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Europasaal (4.900)

Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat am Donnerstag, 14. November 2024, vor dem 1. Untersuchungsausschuss „Afghanistan“ angegeben, dass sie 2021 beim Abzug aus Afghanistan beschlossen habe, die Entscheidungen voranzutreiben. Ihr Hauptziel sei gewesen, „unsere Soldatinnen und Soldaten sicher nach Hause zu bringen.“ Aber auch das Thema Ortskräfte habe sie und die Bundeswehr sehr beschäftigt.

„Ortskräfteverfahren zu komplex und zu langsam“

Kramp-Karrenbauer wurde vom 1. Untersuchungsausschuss als Zeugin vernommen. Der Ausschuss untersucht die Ereignisse zwischen der Unterzeichnung des Doha-Abkommens Ende Februar 2020 durch die USA und die Taliban, mit dem der Abzug internationaler Truppen aus Afghanistan geregelt wurde, und der chaotischen militärischen Evakuierungsmission Mitte August 2021. 

Die Ex-Ministerin äußerte sich kritisch über das Doha-Abkommen wegen des festen Abzugsdatums und der „relativ schwach formulierten Bedingungen“ für die Taliban und bezeichnete das Ortskräfteverfahren (OKV) als „zu komplex und zu langsam.“ Die Abzugsdebatte habe zum Jahreswechsel begonnen, erläuterte sie, und sei hochkompliziert gewesen, weil es nicht nur die Bundeswehr betroffen habe, sondern auch mit der Nato koordiniert werden musste.

„Bundeswehr hat komplexen Auftrag gemeistert“

Erschwert worden sei die Evakuierung durch die knappe Zeit, die dafür zur Verfügung gestanden habe, so Kramp-Karrenbauer. „Ich kann heute feststellen, dass die Bundeswehr diesen komplexen Auftrag gemeistert hat“, sagte sie. Die gute Nachricht sei, „bei allem, was wir über die Bundeswehr diskutieren, dass die Soldatinnen und Soldaten ihren Auftrag mit einer guten, richtigen Einstellung erfüllen“.

Die ehemalige Ministerin schilderte sehr ausführlich, wie sich die Lage in den letzten Tagen vor der militärischen Evakuierungsoperation in Berlin entwickelte. Am 12. August habe sie erfahren, dass US-Truppen zum Flughafen Kabul verlegt worden seien. Diese Nachricht habe sie alarmiert, und sie habe darauf gedrängt, eine bereits geplante Krisenstabsitzung vorzuziehen, um eine „robuste Evakuierungsmission“ zu planen. 

Keine normale Evakuierungsmission

Außerdem habe sie mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und später auch mit den betroffenen Ressorts telefoniert. „Durch diese Gespräche gab es keinerlei Verzögerungen“, beteuerte die ehemalige Spitzenpolitikerin. Am 15. August hätten sich die Ereignisse in Kabul weiter beschleunigt, und die Evakuierungsmission sei ausgelöst worden. Die Soldatinnen und Soldaten seien abgeflogen.

Es sei keine normale Evakuierungsmission gewesen, bei der nur das Botschaftspersonal sowie eine bestimmte Anzahl von deutschen Staatsangehörigen ausgeflogen worden seien. Vielmehr habe sie sich zu einer improvisierten Mission, einer internationalen Luftbrücke unter der Führung der USA, entwickelt. Es seien Tausende Menschen evakuiert worden, deren Land gerade zusammengebrochen war.

„Keine Kameraden zurücklassen“

Das Thema Ortskräfte sei für sie ein emotionales gewesen, sagte Kramp-Karrenbauer. „Es gibt kein anderes Ressort, wo die emotionale Bindung mit den Ortskräften so hoch ist wie beim Bundesministerium der Verteidigung. Für die Soldatinnen und Soldaten ist es wichtig, keine Kameraden zurückzulassen. Es gab eine emotionale Reaktion aller, die in den 20 Jahren in Afghanistan gedient haben.“

Sie habe verfügt, dass sie engmaschig über die Evakuierung der Ortskräfte informiert werde, berichtete die Ex-Ministerin. Das OKV sei ein gut aufgesetztes und überlegtes, aber auch „unglaublich kompliziertes“ Verfahren gewesen. 2021 habe es eine latente Bedrohung für die Ortskräfte gegeben. Im April 2021 habe sie öffentlich gesagt, dass sie der Auffassung sei, dass „wir eine andere Fürsorgepflicht, eine moralische Verpflichtung gegenüber den Ortskräften“ hätten. Das sei „entgegen den Gepflogenheiten gewesen“, gestand sie während der Anhörung, aber es habe funktioniert. Dadurch sei das OKV für die Ortskräfte der Bundeswehr gelockert worden.

„Charterflüge haben nicht stattgefunden“

Viel schwieriger sei es gewesen, den Kreis der Aufnahmeberechtigten zu erweitern, wofür sie sich ebenfalls persönlich eingesetzt habe. „Das geschah durch Kabinettsbeschluss“, erzählte sie. „Der Druck der Bundeskanzlerin und ihr Wort bei anderen Kollegen“ habe das ermöglicht. Im Spätsommer 2021 sei Wahlkampf gewesen, und die öffentliche Debatte über Migration habe in der Diskussion eine große Rolle gespielt.

Die Charterflüge, die sie gefordert und mit Merkels Unterstützung durchgesetzt habe, hätten jedoch letztendlich nicht stattgefunden aus Sicherheitsbedenken, aber auch deshalb, weil man befürchtet habe, ein falsches Signal zu senden, so Kramp-Karrenbauer. „Gestern habe ich erfahren“, sagte sie vor dem Ausschuss, „dass ein sehr hoher Prozentsatz unserer Ortskräfte Afghanistan verlassen konnte.“ Trotzdem bleibe die Frage, ob nicht weniger hätten zurückgelassen werden müssen, wäre der Kreis der Aufnahmeberechtigten früher erweitert und Charterflüge ermöglicht worden.

Olaf Scholz im Zeugenstand

Im weiteren Verlauf der Sitzung vernahm der Ausschuss Bundeskanzler Olaf Scholz als Zeugen, gefolgt vom ehemaligen Leiter des Ministerbüros im Auswärtigen Amt (AA). Olaf Scholz, nach eigenen Angaben damals „kein zentraler Akteur“ in der Afghanistan-Politik der Bundesregierung, thematisierte generell die Nachrichtendienste weltweit, die nicht voraussagen konnten, wann Kabul fallen würde, sowie die damalige afghanische Regierung, die das Land „kampflos“ den Taliban überlassen habe. Er stellte auch die Idee des „nation building“ infrage.

Er habe nie geglaubt, dass in Afghanistan „mit Hilfe eines militärischen Einsatzes ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland entstehen“ könne. Es habe jedoch viele gegeben, die dies so gesehen hätten. „Am Ende muss ein Demokratisierungsprozess aus dem Land heraus getragen werden“, sagte Scholz. „Die kampflose Aufgabe des Landes ist ein Zeichen dafür, dass dieser Einsatz keinen Erfolg hatte, sondern alle nach ihren eigenen Interessen gehandelt haben. Das müssen wir in Zukunft im Kopf behalten.“

Kosten von rund 17 Milliarden Euro

Scholz, der damals Finanzminister im Kabinett Merkel und Vizekanzler war und deshalb als Zeuge angehört wurde, erklärte, der gesamte Afghanistan-Einsatz habe insgesamt rund 17 Milliarden Euro gekostet. Das sei ungefähr der Betrag, den Deutschland jährlich für die Unterstützung der Ukraine nach dem Angriff Russlands 2022 ausgebe. „Ich wollte die Dimensionen darstellen“, betonte Scholz.

Es sei unübersehbar gewesen, dass es zwischen der damaligen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Frage des OKV „Dissens“ gegeben habe. Er selbst sei immer für pragmatische Lösungen gewesen, wie sie auch Kramp-Karrenbauer vorgeschlagen habe, erklärte der Bundeskanzler. Seehofer habe aus Sicherheitsgründen am herkömmlichen OKV festhalten wollen, was er nachvollziehen konnte. „Am Ende war es die pragmatische Lösung“, sagte Scholz, „auch wenn sie nicht sehr früh kam“.

„Das Ergebnis war nicht zufriedenstellend“

Hätte man gewusst, wie schnell die afghanische Regierung zusammenbrechen und die Taliban das Land erobern würden, hätte man die Ortskräfte viel schneller aus dem Land gebracht, glaubt Scholz. Doch alle seien der Meinung gewesen, dass man noch Zeit habe. „Das war falsch, wie wir wissen“, sagte Scholz und fügte hinzu: „Das Ergebnis war nicht zufriedenstellend.“

Befragt zu den Abschiebeflügen, die noch kurz vor der Machtübernahme der Taliban geplant worden waren, erklärte der Bundeskanzler, er sei damals wie heute der Meinung, dass man Straftäter, wenn möglich, auch nach Afghanistan abschieben können müsse.

Lösung für Ortskräfte gesucht

Als letzter Zeuge wurde der ehemalige Leiter des Ministerbüros des damaligen Außenministers Heiko Maas (SPD) angehört. Der Beamte beschrieb sein Verhältnis zu Maas als „gut und vertrauensvoll“. Bis auf die Dokumente der Staatssekretäre seien alle AA-internen Dokumente über seinen Tisch gegangen, erzählte er.

Nach der Unterzeichnung des Doha-Abkommens sei es das Ziel des Ministers gewesen, einen geordneten Übergang zu schaffen, das deutsche Engagement erfolgreich abzuschließen und die in den 20 Jahren zuvor geschaffenen Strukturen sowie die Stabilisierungsarbeit zu erhalten. Nachdem sich die Lage jedoch krisenhaft zugespitzt habe, habe Maas versucht, „eine Lösung für Ortskräfte zu finden, und zwar nicht nur für die Bundeswehr-Ortskräfte“. Für den damaligen Außenminister sei es wichtig gewesen, dass alle Ortskräfte gleichbehandelt würden, so der Zeuge.

Evakuierungsentscheidung am Abend des 15. August

Der Diplomat bestätigte, dass das AA argumentiert habe, man müsse so viele Ortskräfte wie möglich nach Deutschland bringen, und dass dies nur mit einem Verfahren möglich sei, bei dem das Visum an der Grenze ausgestellt werde dem sogenannten „Visa-on-Arrival“ (VoA). Doch bis zum Ende sei in dieser Frage kein Einvernehmen erzielt worden.

Nach dem Fall Kabuls sei Maas jeden Tag im Ministerium gewesen. „Er war von morgens bis abends im Büro“, sagte der Zeuge. Er habe an allen Krisensitzungen teilgenommen, die täglich stattgefunden hätten. Maas habe am Abend des 15. August entschieden, die Botschaft in Kabul zu evakuieren. 

Handlungsfähigkeit sollte erhalten bleiben

Dass diese Entscheidung erst dann getroffen wurde, erklärte der Zeuge mit dem Wunsch, einen Ort zu haben, an dem die Handlungsfähigkeit erhalten bleiben könnte. Es sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen, dass die Botschaft auch am Flughafen hätte weiterarbeiten können. Nach seiner persönlichen Meinung habe es damals keinen sichereren Ort gegeben, um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Der Plan sei gewesen, das Botschaftsgelände als Sammelplatz für die zu evakuierenden Personen zu nutzen und sie dann geschützt zum Flughafen zu fahren.

Auch dieser Zeuge, wie viele andere vor ihm, wies darauf hin, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) selbst in der akuten Krise noch gesagt habe, man habe bis zum 11. September Zeit.

 

Untersuchungsauftrag

Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021.

Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. 

Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der elfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (crs/15.11.2024)

Aktuelle Stunde

Weltklimakonferenz COP 29 führt zu hitziger Debatte im Bundestag

Wie geht es weiter mit dem internationalen Klimaschutz? Darüber hat der Bundestag in einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anlässlich der im aserbaidschanischen Baku laufenden Weltklimakonferenz am Donnerstag, 14. November 2024, in einer Aktuellen Stunde teils hitzig debattiert. Dabei wurde deutlich, dass das Ziel, die weiter anwachsenden CO2-Emissionen wirksam zu verringern und die Folgen es Klimawandels zu begrenzen, von den meisten Abgeordneten geteilt wurde. Über den Weg dahin gab es jedoch reichlich Dissens.

Grüne: Im Kampf gegen die Klimakrise nicht nachgeben

Fast trotzig pochte zu Beginn der Debatte Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, im Kampf gegen die Klimakrise nicht nachzugeben. Die Wahl Donald Trumps zum nächsten US-Präsidenten und der damit erwartete erneute Ausstieg der USA, zweitgrößten Verursacher von CO2-Emissionen, aus dem Pariser Klimaabkommen sein zwar ein Schock, eine „kalte Dusche“, räumte die Abgeordnete ein, doch diese „brauche man manchmal, um aufzuwachen“ und zu handeln. 

Die Weltklimakonferenz sei dafür genau der richtige Ort. 45 der ärmsten Länder weltweit erwarteten eine Lösung für die künftige Klimafinanzierung. Diese lasse sich aber nur über Allianzen finden. Hier habe sich gut vernetzt und viele enge bilaterale Klimapartnerschaften geschlossen, lobte Badum und forderte gleichzeitig, die Klimakonferenz nicht den „Klimaleugnern und Öldiktatoren“ zu überlassen. Die „freie Welt“ müsse „ihr Gesicht zeigen“. Gerade das Industrieland Deutschland, das mit 65 Prozent erneuerbaren Energien im Energiemix ein Vorreiter sei, werde als Vorbild gebraucht. Gleichzeitig warnte sie an die Union gewandt, den Kohleausstieg zu verzögern. Das sei angesichts der Dringlichkeit des Problems keine Lösung.

Union: Ampel-Aus schwächt deutsche Delegation in Baku

Andreas Jung (CDU/CSU) erinnerte daran, dass CDU-geführte Bundesregierungen den Klimaprozess mitgestaltet und das Pariser Abkommen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit auf den Weg gebracht wurde. Das zeige, dass man ein „gemeinsames Interesse“ habe, auf die globale Bedrohung durch den Klimawandel und eine globale Antwort zu finden – auch wenn durchaus unterschiedlicher Meinung sei wie. 

Der Konferenz in Baku wünsche er Erfolg, sagte Jung, sah jedoch die deutsche Delegation durch das Ampel-Aus geschwächt. „Sie habe keine Mehrheit im Bundestag.“ Er warnte deshalb davor, weitreichende finanzielle Zusagen zu geben. „Das wäre genauso falsch wie Zusagen, die wir gemacht haben in Frage zu stellen.“ Die Glaubwürdigkeit Deutschlands hänge daran, dass man Zusagen einhalte – und diese sich auch im Haushalt abbildeten. Aber auch andere Staaten, die es sich leisten könnten, müssten nun in die Verantwortung für die Klimafinanzierung genommen werden, forderte Jung mit Blick auf China und „reiche Ölstaaten“.

SPD: Es braucht diese Konferenzen

Gegen Pessimismus im internationalen Klimaschutz wandte sich Frank Schwabe (SPD). Mit Blick auf die Kritiker, die am Nutzen der Klimakonferenzen zweifelten, wolle er bewusst eine „Lanze brechen“ für die UN-Konferenz: „Wo sonst hätten denn wenig entwickelte Länder und kleine Inselstaaten ein Forum, wo sie ihre Position einbringen können?“, fragte der Sozialdemokrat. Es brauche diese Konferenzen. „Aufgeben gilt nicht!“ 

Als „riesiges Problem“ bezeichnete Schwabe jedoch das Gastgeberland Aserbaidschan. Das seit 30 Jahren von einer Familiendynastie geführte Land zeige kaum Ambitionen für eine „positive Energietransfer-Agenda“, schränke hingegen umso mehr Demokratie und Menschenrechte ein. Präsident Ilham Alijew lasse Kritiker, Oppositionelle und Journalisten inhaftieren, verfolge sie sogar im Ausland. Er selbst, sowie drei weitere Bundestagsabgeordnete seien wegen Kritik an Aserbaidschan mit Einreiseverboten belegt. Zum ersten Mal seit Jahren könne deshalb er nicht an einer Weltklimakonferenz teilnehmen.

FDP setzt auf Handel mit Klimazertifikaten

Die Klimakonferenz sei mit einer „guten Nachricht“ gestartet, befand Lukas Köhler (FDP). Dass sich die Staaten so schnell bereits auf Regeln für einen globalen Handel mit Klimazertifikaten hatten einigen können, zeige die Richtung auf, wie internationaler Klimaschutz künftig vorankommen könne, sagte der Liberale. 

Trotz „Unkenrufen“ der Umweltorganisationen, die dem Handel mit Klimazertifikaten auch aufgrund der Missbrauchsanfälligkeit mit Skepsis gegenüberstehen: Nur mit „internationalen Kooperationen und internationaler Marktwirtschaft“ seien die Klimaziele erreichbar. Klimaschutz müsse dort betrieben werden, wo er am kostengünstigsten sei, betonte Köhler. So erreiche man mehr Klimaschutz zu besseren Preisen. 

AfD: Der richtige Weg ist Anpassung

Bewusste Panikmache und Manipulation unterstellte Steffen Kotré (AfD) kollektiv den anderen in der Politik, aber auch Wissenschaftlern und Medien. Daten zum Klimawandel stimmten nicht, würden bewusst „frisiert“, behauptete der AfD-Abgeordnete. Dem wie auch immer gearteten Klimaveränderungen könne man nicht mit der Strategie der CO2-Vermeidung begegnen: Deutschland habe seine Emissionen zwischen 1990 und 2015 um 22 Prozent gesenkt, weltweit seien sie aber 58 Prozent gestiegen. 

Der richtige Weg könne daher nur Anpassung sein. Die „Hysterie“, die die Regierung verbreite, solle nur dazu dienen, Argumente zu unterdrücken. „Niemand soll aufmucken, wenn Wohlstandsverluste und Demokratieabbau vorangetrieben werden.“ Das kenne man schon aus der Corona-Pandemie, so Kotré.

Ministerin: Klimawandel in den Griff bekommen

Von solchen Stimmen ließ sich Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) nicht beirren: Sie appellierte eindringlich, angesichts der parallelen Krisen in der Welt den „Kopf nicht in den Sand zu stecken“. Die Zeit laufe, um den Klimawandel und seine Folgen „noch irgendwie in den Griff zu bekommen“ und das Zusammenleben auf dem Planeten bestmöglich weiter in „in Wohlstand, Sicherheit und Frieden“ zu gestalten. 

Die Herausforderungen seien größer geworden, gestand Baerbock ein. Doch angesichts der zerstörerischen Folgen des Klimawandels – Überflutungen, Hitzerekorde, Dürre – lohne es, um jedes „Zehntelgrad“ zu kämpfen, damit die Erderwärmung nicht ungebremst voranschreite. Angesichts der zu befürchtenden Konflikte und Migrationsbewegungen sei Klimaschutz für Deutschland auch eine „zentrale, sicherheitspolitische Frage“.

Gruppe Die Linke: Mehrheit im Bundestag für Klimaschutz

Ralph Lenkert (Gruppe Die Linke) lenkte mit seiner Rede den Blick auf die Gestaltungsmacht des Bundestages in Sachen Klimaschutz: Ob die Regierung nach dem Koalitionsbruch mit der FDP noch eine Mehrheit habe, sei gar nicht entscheidend: „Wenn wir wollen, wenn wir uns einigen, können wir alles entscheiden“, sagte Lenkert und warb dafür, trotz Streit bei Fragen, bei „denen wir gar nicht so weit auseinander liegen“, an Lösungen zu arbeiten. 

Das „Deutschlandticket“ sei „wirksamer, sozialer Klimaschutz“ und stehe vor dem Scheitern, wenn der Bundestag nicht seine Finanzierung sicherstelle. Forschungsprojekte müssten weiterlaufen. Auch brauche es dringend eine Senkung der Energiekosten, argumentierte der Linken-Politiker. (sas/14.11.2024)