Internationale Streitbeilegung im Steuerrecht
Berlin: (hib/MWO) Die Internationale Streitbeilegung im Steuerrecht ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/30309). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, wie lange nach Kenntnis der Bundesregierung ein Streitbeilegungsverfahren im Durchschnitt dauert, wie viele dieser Verfahren aktuell anhängig sind, wie häufig Beschwerden zurückgewiesen werden und in wie vielen Fällen zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Staaten in der Phase des Verständigungsverfahrens keine Einigung zustande kommt.
Wie die Fragesteller schreiben, wurde die europäische Streitbeilegungsrichtlinie 2019 in deutsches Recht umgesetzt. Hintergrund sei das Ziel der Verbesserung von Rechtsverfahren zur Vermeidung innerhalb der EU auftretender Doppelbesteuerungen und Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten bei Auslegungskonflikten der Anwenderstaaten. Im Falle einer Doppelbesteuerung könne der Steuerpflichtige bei den zuständigen Behörden eine Streitbeilegungsbeschwerde einreichen. Als bilaterales Verfahren seien die Verfahrenshandlungen dabei vor den zuständigen Behörden beider Staaten vorzunehmen. Ein Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach Doppelbesteuerungsabkommen oder der EU-Schiedskonvention sei dann nicht mehr zulässig.