AfD will „direkte Demokratie auf Bundesebene“ einführen
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene“ (19/26906) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen künftig etwa „besonders weitreichende Gesetzesvorhaben und völkerrechtliche Verpflichtungen“ einer „obligatorischen Volksabstimmung“ unterliegen. Damit soll für die Wirksamkeit von künftig von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetz-Änderungen sowie von Bundesgesetzen, „durch welche ein vom Volk beschlossenes Gesetz aufgehoben oder geändert wird“, die Durchführung einer Volksabstimmung ebenso zwingend sein wie für den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften sowie für völkerrechtliche Verträge, durch die Hoheitsrechte übertragen werden sollen.
Ferner sollen dem Volk laut Vorlage zur „fakultativen Volksabstimmung“ Bundesgesetze und sonstige völkerrechtliche Verträge unterbreitet werden, sofern eine Million Stimmberechtigte dies innerhalb eines Jahres seit der Verabschiedung im Bundestag beziehungsweise der Veröffentlichung des völkerrechtlichen Vertrages im Bundesgesetzblatt verlangen. Außerdem soll nach dem Willen der AfD-Fraktion auf Verlangen von einer Million Stimmberechtigten eine Volksabstimmung über Gesetzentwürfe sowie Sachfragen durchzuführen sein.
Maßgeblich soll der Vorlage zufolge die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sein, die erreicht ist, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen überwiegen. Bei Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, und bei verfassungsändernden Gesetzen soll das Ergebnis der Abstimmung in einem Land als Abgabe seiner Bundesratsstimmen gelten, wie aus dem Gesetzentwurf des Weiteren hervorgeht. Eine Grundgesetzänderung allein durch Volksabstimmung soll danach „einer Beteiligung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten sowie der Zustimmung von zwei Dritteln der Länder“ bedürfen.
Ziel der Einführung von Volksabstimmungen ist es der Fraktion zufolge, dem „Kerngedanken der Volkssouveränität, der jedweder demokratischen Theorie zugrundeliegt, angemessen Rechnung zu tragen“. Weiter führt sie in der Begründung aus, dass der Wunsch der Bevölkerung nach mehr direktdemokratischer Beteiligung seit vielen Jahren immer stärker werde. Gemäß Grundgesetz-Artikel 20 sei das Volk „Träger der Staatsgewalt und alleinige Quelle ihrer Legitimation“. Im Rahmen der so verstandenen Volkssouveränität habe der Bürger ein Recht auf direkte Demokratie und auch auf Abstimmungen über konkrete politische Sachfragen. Insofern weise „das derzeit geltende Grundgesetz Demokratiedefizite auf, die der vorliegende Entwurf nach langjährigen Diskussionen endlich beseitigen“ wolle.