Pressemitteilung: „Die heutige Einigung zur besseren Unterstützung der Opfer von politischer Verfolgung in der DDR ist ein Meilenstein im Umgang mit den Folgen der SED-Diktatur“
Zur Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in der kommenden Woche grundlegende Verbesserungen für die SED-Opfer im Deutschen Bundestag zu beschließen, erklärt die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag:
„Mit dieser wegweisenden Entscheidung senden die Bundestagsfraktionen ein klares Signal an die Opfer von politischer Verfolgung in der DDR: Niemand, der im SED-Unrechtsstaat für Freiheit und Selbstbestimmung gekämpft hat, soll heute, in unserer demokratischen Gesellschaft, ins Abseits geraten! Es ist ein beeindruckendes Signal zum Beginn des Jubiläumsjahres zu 35 Jahre Deutsche Einheit, die Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, die mit ihrem jahrzehntelangen Einsatz gegen die Diktatur uns allen den Weg zur Einheit geebnet haben.“
Die Einigung der Bundesfraktionen umfasst eine Reihe von weitreichenden Verbesserungen für die SED-Opfer. Hierzu gehört eine deutliche Erhöhung der Opferrente für politische Häftlinge der DDR mit einer anschließenden Dynamisierung der Leistung. Gleichzeitig ist die Opferrente zukünftig nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt. Ebenso ist eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte bei gleichzeitigem Verzicht auf Anrechnung von Partnereinkommen und dem Verzicht auf Absenkung der Leistung bei Renteneintritt, vorgesehen.
Zupke: „Aus der bisher an die Bedürftigkeit gekoppelten Opferrente wird jetzt eine Ehrenpension. Gerade dieser Schritt ist Ausdruck einer besonderen Wertschätzung für die Lebensleistung dieser Menschen, die in der DDR Widerspruch übten und aus politischen Gründen inhaftiert wurden.“
Zudem ist die Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung bei der Anerkennung verfolgunsgbedingter Gesundheitsschäden für die SED-Opfer vorgesehen. So soll zukünftig beim Vorliegen definierter Krankheitsbilder, wie einer Angststörung oder Posttraumatischen Belastungsstörung und einer nachgewiesenen Repressionserfahrung wie politischer Haft oder Zersetzung, der ursächliche Zusammenhang als gegeben vorausgesetzt und damit Zugang zu Leistungen ermöglicht werden.
Zupke: „Die Einführung der kriterienbasierten Vermutungsregelung bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, wie man sie bisher nur aus dem Soldatenrecht kennt, stellt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit den Folgen des SED-Unrechts dar. Wer in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert oder Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt war und heute an den gesundheitlichen Folgen leidet, muss künftig nicht mehr um die Anerkennung des Gesundheitsschadens kämpfen.“
Darüber hinaus sieht die Einigung ein generelles Recht zur erneuten Antragsstellung vor. Zudem sollen Personen, die außerhalb der DDR von Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit betroffen waren, als Opfer anerkannt werden und Zugang zu Leistungen erhalten. Für die Opfer von Zwangsaussiedelung aus dem früheren Gebiet der innerdeutschen Grenze, ist ein gesetzlicher Anspruch auf eine Einmalzahlung vorgesehen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in der kommenden Woche, wird auch der Weg für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds für die SED-Opfer freigemacht.
Zupke: „Mit dem bundesweiten Härtefallfonds schafft der Bundestag ein wichtiges Instrument, um SED-Opfern in wirtschaftlichen Notlagen schnell und unbürokratisch helfen zu können. Mit dem Beschluss des Gesetzes kann unter anderem auch das Geld von 6 Millionen Euro, das IKEA zur Verfügung gestellt hat, den Betroffenen zugutekommen.“