09.04.2025 | Parlament

Pressemitteilung der SED-Opferbeauftragten: Zupke: „Der neue Koalitionsvertrag ist eine wichtige Grundlage zur Stärkung der Erinnerungsarbeit und der Unterstützung der SED-Opfer“

Zum heute vorgestellten Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD erklärt die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag:

„Das Signal des Koalitionsvertrages ist klar: Die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen und insbesondere die Unterstützung der Opfer sind und bleiben für unseren demokratischen Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Damit knüpfen die zukünftigen Koalitionspartner an den parteiübergreifenden Weg der vorangegangenen Wahlperiode zur Verbesserung der Unterstützung der SED-Opfer und zur Stärkung der Erinnerungskultur an.“ 

Der Koalitionsvertrag enthält eine Reihe von Vorhaben, die für die Betroffenen von SED-Unrecht von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehört insbesondere die Ankündigung, das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz zu ergänzen, so dass es auch die Fälle des systematischen Dopings in der ehemaligen DDR grundsätzlich erfasst. 

Zupke: „Ich bin dankbar, dass für die Opfer des DDR-Zwangsdopings der Weg zu einer dauerhaften Unterstützung geebnet wird. Bis heute leiden die Betroffenen an den schweren körperlichen und seelischen Folgen des Zwangsdopings. Viele von ihnen waren damals minderjährig. Ihre Gesundheit wurde für den Medaillenhunger des SED-Regimes geopfert.“

Zudem enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe von Vorhaben zur Stärkung der Gedenk- und Erinnerungskultur. Hierzu gehören insbesondere die Weiterentwicklung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes und das angekündigte Investitionsprogramm für die dezentrale Gedenkstättenlandschaft zur Substanzerhaltung, zur Stärkung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen und zur Unterstützung bei innovativer Vermittlungsarbeit sowie das angekündigte bundesweite Kompetenznetzwerk mit den Gedenkstätten.

Zupke:„Unsere Gedenkstätten sind Lernorte für Demokratie. Ihren baulichen Erhalt zu sichern und sie gleichzeitig in ihrer Vermittlungsarbeit, insbesondere im digitalen Raum, zu stärken, ist notwendig, damit gerade junge Menschen sich mit diesem Teil unserer Geschichte auseinandersetzen können.“

Darüber hinaus kündigt der Koalitionsvertrag eine Stärkung der Aufarbeitung des Kulturgutentzugs in der Sowjetischen Besatzungszone und DDR an. 

Zupke: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Aufarbeitung des Kulturgutentzugs in der Sowjetischen Besatzungszone und DDR gestärkt wird. Für die Betroffenen geht es dabei weniger um den materiellen Wert, sondern um den Verlust eines Teils ihrer Identität. Ihr Wunsch nach verstärkter Aufklärung hat in der Bundespolitik Gehör gefunden.“

Gleichzeitig bekennt sich der Koalitionsvertrag zur Umsetzung aktueller Bundestagsbeschlüsse im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Zupke: „Gerade mit Blick auf das “Mahnmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland„ ist das Bekenntnis zu den aktuellen Beschlüssen des Parlamentes wichtig. Gemeinsam mit dem Land Berlin und dem Bezirk Berlin-Mitte hat der Bund einen geeigneten Standort im direkten Umfeld des Bundestages gefunden. Der Koalitionsvertrag gibt Rückenwind, um den Gestaltungswettbewerb und die Realisierung schnell anzugehen.“

Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten gilt dies ebenso auch für die stärkere Würdigung der Widerstandsgeschichte Ostdeutschlands. Hier hatte der Bundestag, zuletzt im November 2024 zu 35 Jahre Mauerfall, die Einrichtung eines „Forums für Opposition und Widerstand“ beschlossen. 

Im Koalitionsvertrag ist zudem die Stärkung der Förderung von Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften und hierbei vor allem die Erinnerungskultur, die politische Bildung und die Demokratieforschung angekündigt. 

„Die geplante Fortsetzung der Förderung der Forschung zu SED-Unrecht und seinen Folgen durch den Bund ist ein wichtiges Signal in die Forschungslandschaft und gegenüber den Einrichtungen der Vermittlung von Geschichte. Ich werbe dafür, dass die Förderung die Grundlage für eine dauerhafte Einrichtung von entsprechenden Lehrstühlen an den Universitäten schafft, ergänzt um ein jeweiliges Netzwerk von Gedenkstätten und weiteren Einrichtungen, um so insbesondere den Praxistransfer zu leisten.“