Häufig gestellte Fragen
- Wer hat das Thema „Ernährung im Wandel“ festgelegt?
- Wer waren die Teilnehmer des Bürgerrates und wie wurden sie ausgewählt?
- Weshalb kann ich mich nicht für eine Teilnahme am Bürgerrat bewerben?
- Wie lief der Bürgerrat ab?
- Welche Rolle spielten Experten oder Interessenvertreter?
- Was passiert mit den Ergebnissen des Bürgerrats?
- Was kostet der Bürgerrat Ernährung?
- Warum tagte der Bürgerrat nicht öffentlich?
Wer hat das Thema „Ernährung im Wandel“ festgelegt?
Die Themen der Bürgerräte des Deutschen Bundestages legen die Abgeordneten fest. Der Ältestenrat hat eine Berichterstattergruppe Bürgerrat berufen, in der alle Fraktionen des Deutschen Bundestages vertreten sind. Die Berichterstattergruppe hat unterschiedliche Themenvorschläge diskutiert und sich schließlich auf das Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ verständigt. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke haben diesen Themenvorschlag als Antrag dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat dem Antrag am 10. Mai 2023 zugestimmt und so das Thema des ersten Bürgerrats festgelegt.
Wer waren die Teilnehmer des Bürgerrates und wie wurden sie ausgewählt?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrates wurden bundesweit aus allen Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren ausgelost. Der Bürgerrat soll die Vielfalt der Gesellschaft möglichst gut abbilden und auch die Stimmen sichtbar machen, die sonst in der politischen Diskussion weniger präsent sind. Dafür wurden die 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem mehrstufigen Verfahren per Zufallsauswahl ermittelt.
In einem ersten Schritt wurden knapp 20.000 Personen zufällig über die Melderegister von 82 ausgelosten Gemeinden in ganz Deutschland ermittelt und angeschrieben. 2.220 davon bekundeten ihr Interesse an einer Teilnahme. Aus diesen Rückmeldungen wurden durch einen Computer-Algorithmus 1.000 mögliche Bürgerräte mit je 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammengestellt, von denen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 21. Juli 2023 einen ausgelost hat.
Bei der Zusammensetzung der 1.000 potentiellen Bürgerräte wurde darauf geachtet, dass der Algorithmus die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bezüglich Alter, Geschlecht, Herkunft (Bundesland und Gemeindegröße) und Bildungshintergrund so ermittelt, dass in jedem der 1000 Bürgerräte genau die Anteile an der Bevölkerung in Deutschland widergespiegelt werden. Zudem wurde sichergestellt, dass der Bürgerrat Ernährung genau den Anteil der sich vegetarisch oder vegan ernährenden Personen an der Bevölkerung abbildet.
Alle Details zum Verfahren der Zufallsauswahl sind hier zu finden. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Namen der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht veröffentlicht. Sofern die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zugestimmt haben, sind ihre Namen auf den ersten Seiten des Bürgergutachtens zu finden.
Weshalb kann ich mich nicht für eine Teilnahme am Bürgerrat bewerben?
Damit in die Beratungen unterschiedliche Sichtweisen ausgewogen einfließen können, ist es notwendig, die Breite der Gesellschaft im Bürgerrat abzubilden. Dies soll durch eine Zufallsauswahl erreicht werden.
So können auch Menschen angesprochen werden, die sonst nicht politisch aktiv sind, nicht an Beteiligungsverfahren teilnehmen oder sich noch nie vertieft mit dem Thema des Bürgerrates auseinandergesetzt haben.
Die für die Zufallsauswahl erforderlichen Daten werden von den Meldeämtern zur Verfügung gestellt. Eine Bewerbung ist daher weder notwendig noch möglich.
Wie lief der Bürgerrat ab?
Der Bürgerrat Ernährung wurde am 29. September 2023 von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas feierlich im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages eröffnet. Nach einer Podiumsdiskussion mit Abgeordneten aller Fraktionen zu den Erwartungen an den Bürgerrat begannen die Teilnehmenden an den beiden darauffolgenden Tagen ihre Beratungen. Auf Basis von Interviews mit Experten zu allen Aspekten des Themas Ernährung diskutierte der Bürgerrat in Kleingruppen und stimmte am Ende der ersten Sitzung über die Themen ab, die anschließend vertieft behandelt werden sollten: Tierhaltung und Tierwohl, Labels und Kennzeichnungen und Bezahlbarkeit von Lebensmitteln.
Diese Aspekte wurden auf drei Onlinesitzungen intensiv diskutiert und die Ergebnisse am zweiten Präsenzwochenende Mitte November 2023 zusammengeführt zu Maßnahmenkörben. Weitere Impulse für die Arbeit des Bürgerrats lieferten dabei Diskussionen mit Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aller Fraktionen sowie Exkursionen. Am Ende votierten die Teilnehmenden für neun Maßnahmenkörbe, die auf den folgenden drei Onlinesitzungen weiterbearbeitet wurden. In Kleingruppenmit unterschiedlichen Zusammensetzungen erarbeitete der Bürgerrat schließlich zwölf Maßnahmenvorschläge, die auf der letzten Sitzung im Paul-Löbe-Haus im Januar 2024 finalisiert und abgestimmt wurden.
Ausführliche Informationen zum Ablauf sowie Fotos der Sitzungen und Videos der Experteninputs finden Sie in den Berichten zur jeweiligen Sitzung unter „Berichterstattung aus dem Bürgerrat Ernährung“ sowie im Bürgergutachten.
Welche Rolle spielten Experten oder Interessenvertreter?
Expertinnen und Experten sorgten dafür, dass alle Mitglieder des Bürgerrats ungefähr den gleichen Wissensstand zum Thema des Bürgerrats haben. Dafür hielten sie kurze Vorträge und Präsentationen für die Ausgelosten. Zudem standen sie für Rückfragen zur Verfügung.
Bei der Frage, welche Expertinnen und Experten Vorträge halten sollen, unterstützte der Wissenschaftliche Beirat. Er bestand aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von Hochschulen oder staatlich anerkannten Einrichtungen, die von den Fraktionen im Deutschen Bundestag benannt wurden. Der Wissenschaftliche Beirat unterstützte die Bürgerinnen und Bürger außerdem durch eine Kommentierung der Maßnahmenvorschläge vor der letzten Sitzung. So konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei ihrer letzten Sitzung eine informierte Entscheidung darüber treffen, was sie den Abgeordneten empfehlen wollen.
Auch Interessenvertreter, sogenannte Stakeholder, konnten nach Einbeziehung der Expertise des wissenschaftlichen Beirats als Inputgeber eingeladen werden. Dabei wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern transparent gemacht, von welcher Institution sie kommen. Die Stakeholder aus dem Bereich Ernährung wurden zudem in einer Anhörung darüber informiert, wie der Bürgerrat ablaufen soll und konnten dazu Rückmeldungen einbringen.
Was passiert mit den Ergebnissen des Bürgerrats?
Der Bürgerrat hat am 20. Februar 2024 sein Bürgergutachten 2024 an die Bundestagspräsidentin und Abgeordnete aller Fraktionen übergeben. Das Bürgergutachten wurde am 14. März 2024 als Drucksache 20/10300 im Plenum beraten und anschließend federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Damit haben die parlamentarischen Beratungen der Empfehlungen begonnen.
Grundsätzlich gilt: Bürgerräte machen Vorschläge und beraten das Parlament. Sie treffen selbst keine Entscheidungen und ersetzen nicht die Debatte im Bundestag. Sie sind eine wichtige Grundlage für Beratungen des Parlaments. Die letztendliche Entscheidung treffen aber die gewählten Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dafür auch die Verantwortung tragen und Rechenschaft ablegen müssen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrats und die Öffentlichkeit werden auf der Internetseite des Bürgerrats Ernährung über den Gang der parlamentarischen Beratungen informiert. Sie erfahren dadurch auch, ob Ergebnisse abgelehnt, teilweise oder ganz übernommen werden.
Was kostet der Bürgerrat Ernährung?
Die Gesamtkosten des Bürgerrats Ernährung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig beziffert werden. Kosten entstehen unter anderem für die Buchung von Räumlichkeiten, die Leistungen des Moderationsteams oder die Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmenden.
Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger erhalten entsprechend des Einsetzungsbeschlusses des Deutschen Bundestages 50 Euro für jede digitale Sitzung sowie 200 Euro für die Teilnahme an den Präsenzsitzungen in Berlin (jeweils von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag), insgesamt also bis zu 900 Euro. Zudem werden ihnen die Reisekosten erstattet.
Im Bundeshaushalt 2023 standen drei Millionen Euro für die Durchführung von Bürgerräten zur Verfügung.
Warum tagte der Bürgerrat nicht öffentlich?
In einem Bürgerrat kommen Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Lebenserfahrungen zusammen, um gemeinsam über ein für die Gesellschaft wichtiges Thema zu diskutieren. Dabei soll eine Diskussion auf Augenhöhe entstehen, bei der sich auch diejenigen einbringen können, die ansonsten eher zurückhaltend in der politischen Diskussion sind. Eine Live-Übertragung würde diese angestrebte offene Diskussion erschweren. Zudem soll es den Teilnehmenden möglich sein, ihre Positionen im Verlauf der Beratungen zu ändern, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.
Bereits während der Beratungen des Bürgerrates wurden im Nachgang der Sitzungen jeweils die Vorträge der Expertinnen und Experten zusammen mit einem Kurzbericht veröffentlicht. Zudem ist der Diskussionsverlauf am Ende der Beratungen im Bürgergutachten dargestellt. Des Weiteren wird der Bürgerrat wissenschaftlich evaluiert. Der Evaluationsbericht wird ebenfalls veröffentlicht.
In jeder Sitzung des Bürgerrates können parallel bis zu 30 Abgeordnete bzw. deren Mitarbeiter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Medienvertreter teilnehmen. Die Zugangsregeln finden Sie hier.