Entscheidung über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl
Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand entscheidet in einer zweitägigen öffentlichen Sitzung am Montag, 13. Januar, und Dienstag, 14. Januar 2025, über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfindet. Die Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin beginnt an beiden Tagen um 9 Uhr.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Entscheidung über die Anerkennung als Partei
Der Bundeswahlausschuss stellt in der zweitägigen Sitzung für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren („etablierte Parteien“) und welche Vereinigungen, die der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung schriftlich angezeigt haben, für die anstehende Bundestagswahl als Parteien anzuerkennen sind („nicht etablierte Parteien“), weil sie die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Wahlteilnahme erfüllen.
Wie die Bundeswahlleiterin am 8. Januar mitgeteilt hat, haben bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar um 18 Uhr 56 Parteien und politische Vereinigungen angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2025 beteiligen wollen. Für die nicht etablierten Parteien ist dies Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl. Dagegen können die etablierten Parteien ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen einreichen.
Im Falle einer Anerkennung als Partei kann die Vereinigung mit eigenen Wahlvorschlägen an der Bundestagswahl teilnehmen. Lehnt der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft einer Vereinigung ab, kann diese als sogenannte Wählergruppe mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen. Die Aufstellung von Landeslisten ist den politischen Parteien vorbehalten.
Entscheidung über Beschwerden
Gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses kann eine Partei oder Vereinigung innerhalb von vier Tagen nach Bekanntgabe eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht erheben. Das Bundesverfassungsgericht muss dann bis zum 23. Januar 2025 über die Beschwerden entscheiden. Bis zur Entscheidung müssen die Wahlorgane die Partei oder Vereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei behandeln.
Über etwaige Beschwerden gegen eine Zulassung oder Nichtzulassung von Landeslisten der Parteien entscheidet der Bundeswahlausschuss in einer weiteren Sitzung am Donnerstag, 30. Januar. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens entscheidet er auf Antrag auch über die Qualifizierung einer Vereinigung als Partei einer nationalen Minderheit. Eine solche Partei wie etwa der Südschleswigsche Wählerverband, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, ist von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen.
56 Parteien und Vereinigungen wollen teilnehmen
Folgende Parteien und politischen Vereinigungen haben ihre Beteiligungsanzeige bei der Bundeswahlleiterin eingereicht (bei der Bundestagswahl 2021 waren es noch 87 Parteien und politische Vereinigungen gewesen). Die Reihenfolge entspricht dem zeitlichen Eingang der Beteiligungsanzeige.
- Partei für Motorsport (PfM)
- Bayernpartei (BP)
- BündnisGRAL– Ganzheitliches Recht Auf Leben (Bündnis GRAL)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Identitäre Bewegung e. V. (IBD)
- Partei der Rentner Landesverband Berlin (PDR)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Anarchische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
- Anarchie-Partei
- Anarcho-Partei
- interNationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei (iNSDAP)
- Ultranation
- Gartenpartei
- Partei der Humanisten (PdH)
- Vereinigte Direktkandidaten
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklichsein aller (Menschliche Welt)
- Partei der Rentner (PDR)
- Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD)
- Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
- Die Guten (DG)
- Bündnis Deutschland
- Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige)
- Partei Orange
- Deutschland 2040 (DE2040)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
- Freie Sachsen
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
- Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
- Cannabis Social Club (CSC)
- MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
- Ökologisch-Demokratische Partei – Die Naturschutzpartei (ÖDP)
- Volksstimmen-Partei Deutschland (VPD)
- Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
- Initiative für Demokratie und Aufklärung (IDA)
- Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen (LD)
- Die Liebe Europäische Partei (Die Liebe)
- Volt Deutschland (Volt)
- WerteUnion
- Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA)
- Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
- Partei für Verjüngungsforschung (Verjüngungsforschung)
- Thüringer Heimatpartei (THP)
- AL (Partei) (A L)
- Partei des Fortschritts (PdF)
- Die Sonstigen (sonstige)
- Dr. Ansay Partei (DrA)
- Die Neue Mitte – Zurück zur Vernunft (Die neue Mitte)
- V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3)
- Bund Köln
- Piratenpartei Deutschland (Piraten)
- Unity Party of Germany
- Brücke Partei (SAI4Paris)
- Deutsche Partei für ökonomische Neuordnung essentieller Ressourcen (Döner Partei)
- Wachstumswandel
Der Bundeswahlausschuss
Der Bundeswahlausschuss für die 21. Wahlperiode hat sich am 20. November 2024 konstituiert. Ihm gehören an: Vorsitzende: Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin; Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Emily Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Tobias Schmid (CSU), Dr. Andy Woditschka (SPD); Mitglieder: Prof. Dr. Günter Burmeister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter; stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Prof. Dr. Hans Hofmann (CDU), Dr. Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Gabriele Hauser (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Jürgen Gasper (SPD), Henry Frank (CSU), Sophia Simon (SPD); stellvertretende Mitglieder: Dr. Katharina Harms, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Stephanie Gamp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. (vom/08.01.2025)