„Kritis-Dachgesetz“ der Bundesregierung erstmals beraten
Das Parlament hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte „Kritis-Dachgesetz“ (20/13961) zur Umsetzung der sogenannten CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf soll laut Bundesinnenministerium erstmals bundesweit festgelegt werden, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Außerdem enthält es den Angaben zufolge Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen und sieht eine Meldepflicht für Vorfälle vor.
Wie das Ministerium ausführt, bestimmt der Gesetzentwurf, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich sind, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Für die Betreiber dieser Einrichtungen lege das Gesetz Mindestanforderungen fest. Dabei müsse jedes denkbare Risiko von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen berücksichtigt werden,
Das Kritis-Dachgesetz fasst laut Ministerium erstmalig die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum und Öffentliche Verwaltung zusammen und soll die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzen. (sto/hau/05.12.2024)