Regierung will Rahmenbedingungen für TK-Netzausbau verbessern
Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen verbessern. Der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung.
Minister: Netzausbau hat an Fahrt aufgenommen
Digitalminister Dr. Volker Wissing (FDP) betonte, der Netzausbau habe in der vergangenen zwei Jahren „ordentlich an Fahrt aufgenommen“; noch nie sei der Ausbau so schnell vorangegangen wie unter dieser Bundesregierung.
Mit dem vorliegenden Entwurf werde Bürokratie abgebaut, damit Daten effizienter genutzt werden könnten. Gleichzeitig behalte die Bundesregierung Belange des Umweltschutzes genau im Blick. Die Weiterentwicklung des Gigabit-Grundbuchs werde unter anderem dazu führen, dass sich Interessierte besser über die Versorgung informieren können und Bürger leichter einen passenden Netzbetreiber finden könnten, prognostizierte Wissing.
FDP: Tempo trotz Erfolgen weiter erhöhen
Auch FDP-Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser betonte, man sei trotz des von der Union übernommenen „Scherbenhaufens“ vorangekommen.
Dass Deutschland bei der 5G-Abdeckung europaweit an der Spitze liege, sei ein klarer Erfolg dieser Bundesregierung. Dennoch müsse das Tempo weiter erhöht werden.
Union vermisst „mutige Gesetze“
Für die Unionsfraktion sagte Nadine Schön, dass sich „Wissing im Wunderland“ befinde und seine Darstellungen mit der Realität nichts zu tun hätten. Der Ausbau erfolge auf Basis der Maßnahmen und Mittel, die die Union in ihrer Regierungszeit auf den Weg gebracht habe. „Sie stellen kein neues Geld zur Verfügung“, kritisierte Schön die Bundesregierung.
Zwei Jahre seien verstrichen, bis der Gesetzentwurf vorgelegen habe, bemängelte sie das Tempo. Inhaltlich gebe es starke Einschränkungen und eine zeitliche Befristung. Das zeige, dass die Ampel nicht in der Lage sei, mutige Gesetze zu machen, so Schön.
SPD: Tempo verstetigen und steigern
Detlef Müller (SPD) hob hervor, dass die Glasfaserversorgung deutlich zugenommen habe: „Allein im Vergleich zum vergangenen Jahr zeigt sich eine Steigerung des Ausbaus um 10 Prozentpunkte.“ Außerdem seien 97,4 Prozent der Fläche mit 4G und 92,5 Prozent mit 5G durch mindestens einen Netzbetreiber versorgt. Dieses Tempo sei hervorragend und müsse verstetigt und gesteigert werden.
Wenn man es mit „digital first“ ernst meine, brauche es für die Umsetzung eine entsprechende finanzielle Untersetzung und keine Kürzungen.
AfD: Zu unklar und schwammig
Fundamentale Kritik kam von der AfD-Fraktion. Eugen Schmidt sprach von „Luftschlössern, Lügen und gebrochenen Versprechen.“ Der Ausbau von Datennetzen sei „längst überfällig.“
Im Gesetzentwurf blieben zudem viele Begriffe unklar und schwammig, sagte Schmidt weiter: „Unterbrechungsfrei kann in der Mobilfunkversorgung alles oder nichts bedeuten.“ Lange Gerichtsverfahren seien damit vorprogrammiert.
Grüne: Weichen auf Beschleunigung gestellt
Maik Außendorf (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es gehe um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, insbesondere auch für den ländlichen Raum. Es habe zwar gedauert, aber nun habe die Regierung eine „super Gesetzentwurf“ vorgelegt mit dem die „Weichen auf Beschleunigung“ gestellt würden.
Dass Daten künftig zentral vorgehalten würden, führe dazu, dass „am Ende das Leben für alle einfacher wird“, sagte Außendorf weiter.
Linke hält Entwurf für „verbraucherfeindlich“
Für die Gruppe Die Linke kritisierte Anke Domscheit-Berg den Entwurf in seiner jetzigen Form als „verbraucherfeindlich“ und forderte Nachbesserungen: So müsse unter anderem der Anspruch auf eine Mindestbandbreite deutlich über 15 Mbit/Sekunde angehoben werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Kern der Neuregelung ist die Verankerung des Gigabit-Grundbuches als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz (TKG). Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung würden so für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt, schreibt die Bundesregierung. Damit liefere das Gigabit-Grundbuch den Betroffenen die für den Netzausbau erforderlichen Daten.
Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sollen zudem durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt werden. Auch soll ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll eine Ermächtigung erhalten, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten. Erhobene Daten sollen schließlich innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und – soweit möglich und zulässig – veröffentlicht werden können. Dies entlaste einerseits die BNetzA bei der Datenerhebung und andererseits die Unternehmen bezüglich der Datenbereitstellung.
„Im überragenden öffentlichen Interesse“
Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ soll für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten und damit den Netzausbau dort stärken, „wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war“.
Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gibt es laut Bundesregierung eine Einschränkung: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse. (lbr/hau/11.10.2024)