Aufklärung bei Betrug mit gefälschten Klima-Zertifikaten
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Möglichen Betrug mit gefälschten Klima-Zertifikaten lückenlos aufklären – Zu Unrecht ausgestellte Zertifikate aberkennen“ (20/13223) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals debattiert hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Antrag der Unionsfraktion
Konkret verlangen die Abgeordneten unter anderem, jedes anrechenbare Projekt zur Upstream-Emissions-Reduktion (UER), das noch nicht durch das Umweltbundesamt zurückgenommen wurde, vor einer etwaigen Anrechnung auf die Treibhausgas-Quote von einer externen Prüfstelle kontrollieren zu lassen. Zudem soll der zuständige Umweltausschuss des Bundestages „regelmäßig und umfassend über den Stand der Untersuchungen informiert“ werden.
In einem bis November 2024 vorzulegenden Bericht müsse die Bundesregierung außerdem erklären, warum und in welchen Fällen die Vorgaben der „Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote“ (UERV) durch das Bundesumweltministerium und die zuständigen Behörden nicht angewandt wurden, heißt es im Antrag. Der Bericht solle auch die genauen Gründe für die Rückabwicklung der acht bisher näher überprüften UER-Projekte aufführen.
Das Bundesfinanzministerium solle zudem in einem zweiten Bericht darlegen, inwieweit die Biokraftstoffquotenstelle des Hauptzollamtes ihrer Kontrollpflicht nachgekommen sei. Erklären sollen die Bundesregierung auch, ob sie einen Ausgleichsmechanismus für die CO2-Einsparungen, die aufgrund des Betruges ausgeblieben sind, einrichten werde, verlangen die Abgeordneten. Weitere Forderungen betreffen die Prüfung von Ausgleichspflichten und die Rücknahme falscher Anrechnungen im Bereich der Biokraftstoffe. (sas/10.10.2024)