Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Möglichen Betrug mit gefälschten Klima-Zertifikaten lückenlos aufklären – Zu Unrecht ausgestellte Zertifikate aberkennen“ (20/13223) stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 4. Dezember 2024. Hintergrund ist, dass die Treibhausgasquote (THG-Quote), die als das wichtigste Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr gilt, seit dem Jahr 2020 zum Teil auch durch die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung (UER)-Nachweisen erfüllt werden kann.
UER-Nachweise sind zertifizierte Upstream-Emissionsminderungen, die in Klimaschutzprojekten im Upstream-Bereich der Öl- und Gasförderung („UER-Projekten“) erzielt werden. Derzeit liegen Hinweis vor, dass es bei UER-Projekten, die in China durchgeführt werden oder wurden, zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Es besteht der Verdacht, dass der von dort importiere Biodiesel als Biodiesel aus altem Speisefett oder Abwasser aus der Palmölproduktion deklariert wurde, tatsächlich aber unter Verwendung von Palmöl hergestellt wurde, was seit 2023 verboten ist.
„Import fragwürdiger Kraftstoffe geht munter weiter“
Während der Anhörung kritisierte unter anderen Sandra Rostek vom Fachverband Biogas, dass der Import dieser fragwürdigen Kraftstoffe munter weitergehe und auch 2025 ungebremst den Markt unterlaufen werde. Eine Rücknahme der UER-Nachweise sei aus rechtlicher Sicht möglich, befand Dr. Wolfgang Heinze, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München.
Für eine politische Lösung sprach sich Stefan Schreiber von der Initiative Klimabetrug Stoppen aus, da eine rechtliche Lösung noch zu viel Zeit kosten würde. Für den unter anderem auf Klimaschutz- und Emissionshandelsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Stefan Altenschmidt indes ist der Betrug bislang nicht bewiesen.
Prof. Dr. Frank Bätge von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen machte deutlich, dass der Bundestag von der Bundesregierung zwar eine angemessene Information und Berichterstattung über diese Angelegenheit verlangen könne. Konkrete Vorgaben über die Prüfung, Rücknahme, Anrechenbarkeit von Verwaltungsentscheidungen oder Einschaltung externer Prüfstellen seien aber rechtlich problematisch, da sie gegen das Gebot der Einzelfallprüfung von individuellen Verwaltungsentscheidungen verstießen und der Bundestag in den Kernbereich exekutiver Verwaltungstätigkeit nicht eingreifen dürfe.
Vor-Ort-Kontrollen gefordert
Benedikt Wirmer vom Wirtschaftsverband Fuels und Energie sagte, umstrittene UER-Projekte und Importe von fortschrittlichen Biokraftstoffen sorgten derzeit für zunehmende Unsicherheit in der Branche und wirkten sich mittlerweile auch negativ auf die heimische Biokraftstoffproduktion und langfristig angelegte Investitionen aus.
„Wir brauchen Zertifizierungen und Kontrollsysteme, denen wir vertrauen können“, betonte er. Sein Verband habe schon 2023 ganz konkrete Verbesserungen wie etwa Vor-Ort-Kontrollen gefordert. Statt struktureller Änderungen habe es jedoch nur kurzfristige Ad-hoc-Maßnahmen gegeben. Symptombekämpfungen sorgten aber nur für weitere Verunsicherung, anstatt das Problem zu lösen.
„Zertifikate nur aus sicheren Quellen einbeziehen“
Durch den Betrug im THG-Zertifikathandel sowie durch die Anrechnung der Quotenübererfüllung im Folgejahr und dem dadurch entstandenen Preisverfall sei eine wichtige Finanzierungssäule der Mehrkosten bei der Umstellung auf E-Mobilität weggefallen, beklagte Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Um Betrugsfälle künftig zu vermeiden und die Wiederherstellung des THG-Zertifikate-Konzepts zu ermöglichen, ist es aus seiner Sicht unbedingt notwendig, möglichst nur Zertifikate aus sicheren Quellen in den Handel einzubeziehen. Eine Kontrolle von Zertifikaten aus Nicht-EU-Ländern erscheine kaum beziehungsweise nur mit einem sehr hohen finanziellen und personellen Aufwand möglich, sagte er.
„Politischen Befreiungsschlag“ gefordert
Die deutsche Branche der erneuerbaren Energien erlebe eine beispiellose Unterwanderung des deutschen Marktes für Treibhausgasminderungsquoten im Kraftstoffsektor, sagte Stefan Schreiber von der Initiative Klimabetrug Stoppen. Der Hauptgrund für den Preisverfall für THG-Quoten liege darin, „dass die Erneuerbaren Opfer von Betrug geworden sind“. Schreiber forderte einen „politischen Befreiungsschlag“.
Da die Aberkennung der gefälschten UER-Projekte vermutlich Jahre dauern und rechtlich teilweise nicht oder nur sehr schwer möglich sein werde, bleibe die zu Unrecht generierte THG-Quote wirksam und schädige alle redlichen Marktakteure weiter, sagte er. Benötigt werde daher ein kurzfristiger Ausgleichsmechanismus, mit dem politisch sichergestellt wird, „dass die unrichtigen Nachweise sofort aus dem Markt genommen und sodann auch mit echten Klimaschutzmaßnahmen ersetzt werden“.
Rücknahme bei bewiesenen Verstößen
Aus Sicht des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Wolfgang Heinze können die UER-Bescheide, die im Grunde Verwaltungsakte seien, zurückgenommen werden. Seien die angesprochenen Verstöße zu beweisen, könne die Rücknahme erfolgen, weil der Vertrauensschutz nicht gewährt sei. Das sei ein Jahr lang seit Kenntnis von den Verstößen möglich.
Gehe man von einer arglistigen Täuschung aus, so Heinze, könne man Parallelen zu einer Steuerhinterziehung ziehen, was Rücknahmefristen von bis zu zehn Jahren bedeute. „Es könnten also auch deutlich länger zurückliegende Entscheide aufgehoben werden“, sagte er.
„Kontrollen teilweise offenbar unzureichend“
Dr. Uta Weiß, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland, nannte die THG-Quote „das zentrale Instrument, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen“. Der Preisverfall der Quote habe der gesamten Mineralwirtschaft sehr geschadet. Zahlreiche Investitionsprojekte im Bereich Wasserstoff und E-Fuels wurden angesichts der niedrigen THG-Quoten inzwischen gestoppt.
Weiß betonte, nicht das Instrument der UER sei schlecht: „Die Kontrollen waren aber teilweise offenbar unzureichend.“ Die mittelständische Energiewirtschaft sei davon ausgegangen, dass auf die Zertifikate Verlass ist. Es dürfe nun nicht die Verantwortung umverteilt werden, „indem für unsere Mitglieder der Vertrauensschutz in Frage gestellt wird“, sagte Weiß.
„Kein Anhaltspunkt für Betrug“
Die intensive Aufarbeitung bei den Verifizierungsgesellschaften habe bisher „keinen Anhaltspunkt für Betrug ergeben“, sagte Rechtsanwalt Stefan Altenschmidt. Er verwies darauf, dass die Vorgaben der UER-Verordnung (UERV) rechtlich sehr unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Die letzte Entscheidungskompetenz liege nicht beim Umweltbundesamt (UBA), dem Bundestag „oder gar bei Lobbyverbänden“. Sie liege allein bei den Bundesverwaltungsgerichten. Bislang gebe es aber noch keine einzige Gerichtsentscheidung zu Projekttätigkeiten nach UERV.
Juristisch gebe es daher keine Rechtfertigung dafür, von offenkundigen Betrugsfällen zu sprechen, so Altenschmidt. Der eigentliche Skandal sei, dass in Deutschland teure Biokraftstoffe stärker vermarktet werden sollen. Das seien die knallharten wirtschaftlichen Interessen einer Lobby „zulasten der Verbraucher“.
Biogasbranche besonders betroffen
Den Vorwurf einer Lobbykampagne wies die Vertreterin vom Fachverband Biogas Sandra Rostek zurück. Die Biogasbranche sei in besonderer Weise von den Betrugsfällen mit gefälschten Zertifikaten und mutmaßlich umdeklarierten Biokraftstoffmengen betroffen, sagte sie. Als kleine, teils landwirtschaftlich geprägte Akteure könnten sie die Marktschwankungen bei der THG-Quote schlecht abpuffern. Erste Unternehmen hätten bereits Insolvenz anmelden müssen, sagte Rostek.
45 UER-Projekte seien als gefälscht identifiziert worden, weitere stünden unter Verdacht. Zwar würden die UER-Zertifikate aberkannt. Die daraus generierte THG-Quote aber nicht. „Diese verzerrt nach wie vor den Markt“, sagte sie. Noch im August 2024, „als wirklich jeder schon von dem Betrug wusste“, habe sich die Mineralölwirtschaft noch zwei Millionen Tonnen THG-Quote aus UER-Projekten anrechnen lassen können, bemängelte sie.
Antrag der Union
In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion eine „lückenlose“ Aufklärung des mutmaßlichen Betrugs mit Klimaschutzprojekten und die Aberkennung der zu Unrecht ausgestellten Klimazertifikate. Konkret verlangen die Abgeordneten unter anderem, jedes anrechenbare Projekt zur UER, das noch nicht durch das Umweltbundesamt zurückgenommen wurde, vor einer etwaigen Anrechnung auf die THG-Quote von einer externen Prüfstelle kontrollieren zu lassen.
Zudem soll der zuständige Umweltausschuss des Bundestages „regelmäßig und umfassend über den Stand der Untersuchungen informiert“ werden. In einem bis November 2024 vorzulegenden Bericht müsse die Bundesregierung außerdem erklären, warum und in welchen Fällen die Vorgaben der „Verordnung zur Anrechnung von UER auf die Treibhausgasquote“ (UERV) durch das Bundesumweltministerium und die zuständigen Behörden nicht angewandt wurden, heißt es im Antrag. Der Bericht solle auch die genauen Gründe für die Rückabwicklung der acht bisher näher überprüften UER-Projekte aufführen.
Kontrollpflicht der Biokraftstoffquotenstelle
Das Bundesfinanzministerium solle zudem in einem zweiten Bericht darlegen, inwieweit die Biokraftstoffquotenstelle des Hauptzollamtes ihrer Kontrollpflicht nachgekommen sei. Erklären sollen die Bundesregierung auch, ob sie einen Ausgleichsmechanismus für die CO2-Einsparungen, die aufgrund des Betrugs ausgeblieben sind, einrichten werde, verlangen die Abgeordneten. Weitere Forderungen betreffen die Prüfung von Ausgleichspflichten und die Rücknahme falscher Anrechnungen im Bereich der Biokraftstoffe.
Mit seinen 38 Mitglieder widmet sich das Gremium Fragen wie: Mit welchen Instrumenten können wir dem Klimawandel begegnen? Was sind unsere Antworten auf zunehmende Extremwetter wie Fluten, Stürme und Dürren? Wie können wir die Artenvielfalt und unsere Natur erhalten? Wie können wir effizienter mit Ressourcen umgehen? Wohin mit dem Atommüll? Zum Aufgabengebiet des Ausschusses zählen aber auch Fragen des Schutzes der Verbraucher, zum Beispiel zu Fahrgastrechten, zu Bankgeschäften oder zur Sicherheit von Vertragsabschlüssen im Internet. (eis/sas/04.12.2024)