Digitales

Datenschutzbeauftragte: Lösungsorientierter Umgang nötig

Das Thema Datenschutz und seine aktuellen Herausforderungen müssen lösungsorientiert angegangen werden. Das betonte die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, am Mittwoch, 25. September 2024, im Digitalausschuss des Bundestages. Die Rechtswissenschaftlerin und Digitalexpertin, die Anfang September zur neuen Datenschutzbeauftragten ernannt wurde, machte deutlich, dass sie für einen Datenschutz stehe, der rote Linien klar aufzeige, darunter aber konstruktive Lösungen anbiete, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu ermöglichen. 

Dazu gehöre, noch früher in den Dialog mit Zivilgesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und der Wirtschaft zu treten, sagte sie. Neben persönlichem Austausch und Bürgerdialogen sei beispielsweise künftig auch ein Datenschutz-Panel geplant, kündigte sie an. „Datenschutz ist kein rein rechtliches Thema“, betonte sie und plädierte dafür, es mit Informatikern, Verhaltenswissenschaftlern und Soziologen zusammenzudenken.

Akzeptanzdefizit beim Datenschutz

Sie beobachte beim Datenschutz in Teilen der Gesellschaft ein Akzeptanzdefizit und nannte die noch junge Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit den unbestimmten Rechtsbegriffen und dem noch bestehenden Auslegungsdefizit als einen Grund dafür. 

Ob eine Datenverarbeitung zulässig sei, hänge nicht selten von Interessensabwägung ab, so Specht-Riemenschneider weiter. Aus ihrer Sicht sei es Aufgabe des Gesetzgebers, klar zu definieren, welche Datenverarbeitung wann zulässig sein soll und wann nicht.

Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit

Drei Themenfelder stünden in ihrer Amtszeit besonders in ihrem Fokus, berichtete Specht-Riemenschneider dem Ausschuss weiter: Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit. Die Abgeordneten thematisierten in ihren Nachfragen unter anderem die Datenschutz-Konformität des von der Ampelkoalition geplanten Sicherheitspakets oder die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland. 

Mit Blick auf die Datenschutz-Aufsicht und die 16 Landesdatenschutzbeauftragten sagte Specht-Riemenschneider, die Zusammenarbeit sei sehr konstruktiv. Man wolle zu einheitlichen Entscheidungen und Auslegungen kommen. Noch effektiver könne man zusammenarbeiten, wenn die Datenschutzkonferenz (DSK) eine Geschäftsstelle bekäme.

Auf die Frage nach mehr Unterstützung für Unternehmen sagte sie, man habe als Aufsichtsbehörde nur ein begrenztes Instrumentarium zur Verfügung, etwa durch Dialog, Vorfeldberatung innerhalb des Datenschutzrechts oder Auslegungshilfen - nicht zuletzt sei hier die Politik selbst gefordert. (lbr/26.09.2024)