Mehrere Vorlagen zur Agrarwirtschaft überwiesen
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Der Bundestag hat sich am Freitag, 28. Juni 2024, mit drei Vorlagen der Koalitionsfraktionen zur Agrarwirtschaft befasst. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) und einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) sowie einen Antrag mit dem Titel „Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig gestalten“ (20/11946) eingebracht.
Der erste Gesetzentwurf und der Antrag wurden im Anschluss an die Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden Beratung überwiesen. Der zweite Gesetzentwurf wird im Finanzausschuss weiterberaten.
Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
Der Gesetzentwurf zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt.
Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst.
Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich trat im Juni 2021 in Kraft und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken schützen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem Gesetz verbotenen Praktiken hinausgehen
Steuerentlastung für Landwirte
Eine steuerliche Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft befristet bis zum Jahr 2028 soll eingeführt werden. Dafür hat die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/11947). Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.
Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt. (eis/nki/28.06.3024)