Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Oktober 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Arbeitsschutz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft vorgelegt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten. Das Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft enthält. Es trifft insbesondere Regelungen zum Schutz von Zeit- und Saisonarbeitskräften, hinsichtlich junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kontext mit gefährlicher Arbeit in der Landwirtschaft sowie zu besonderen Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen in Bezug auf den Mutterschutz. Darüber hinaus enthält es Regelungen zur Arbeitszeit und hinsichtlich der Einrichtung eines Systems der sozialen Sicherheit für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Mindestanforderungen an Unterkünfte. „Im Rahmen der Ratifikation sind Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich.“ Das Gesetz schaffe aber die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesrepublik, heißt es im Entwurf.
Unternehmensbasisdatenregistergesetz: Mit einem Gesetzentwurf (20/8866) zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dieses an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 1. Januar 2024 gültige Gesellschaftsregister anpassen. „Ab dem 1. Januar 2024 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten sein“, heißt es in dem Entwurf. Eine davon unabhängige, spätere Datenübermittlung sei dann nicht ohne Mehraufwand möglich, weshalb das Gesellschaftsregister im Unternehmensbasisdatenregistergesetz ergänzt werden müsse. Die Vorlage wird im Wirtschaftsausschuss federführend weiterberaten.
Rettungsdienste: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Rettungsdienst sofort retten“ (20/8871) eingebracht. Die Vorlage wurde in den Ausschuss für Gesundheit zur federführenden Beratung überwiesen. Darin fordert die AfD-Fraktion eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes. In vielen Fällen gehe es nicht um Notfallsituationen, sondern um einen Hilfebedarf, der auch von niedergelassenen Ärzten oder von Pflegeeinrichtungen bewältigt werden könnte, so die Antragsteller. Als Grund für die Zunahme der Einsätze des Rettungsdienstes gelte neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch Unkenntnis über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung. Es sollten daher bundesweit gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden. Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass versorgungsrelevante private Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmen Hilfen bei der Überwindung nicht selbst verschuldeter finanzieller Probleme erhalten. Dem Personal in den Rettungsleitstellen müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, auch in Fällen, in denen eine ärztliche Verordnung („Transportschein“) noch nicht vorliegt, einen Krankentransport zu veranlassen, statt einen Rettungsdiensteinsatz einzuleiten. Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen müsse zudem ermöglicht werden, neben Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des Qualifizierten Krankentransports einen Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln oder ein Taxi zu schicken.
Mitbestimmung: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Mehr Mitbestimmung der Patientinnen und Patienten“ vorgelegt. Die Vorlage ist zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Die Patientenvertretung habe demnach im G-BA noch immer kein Stimmrecht in Sachfragen. Stattdessen entschieden die Vertreter von Krankenkassen, Kassen(zahn)ärzten und Krankenhäusern sowie unabhängige Sachverständige, die von diesen Organisationen vorgeschlagen würden, darüber, auf welche Leistungen die Patienten einen Anspruch hätten, welche Qualitätsvorgaben gälten oder wie viele Praxissitze es in einer Region geben dürfe, hießt es in dem Antrag. Nach Ansicht der Abgeordneten sollte die Patientenvertretung ein Vorschlagsrecht für zwei der drei unabhängigen Mitglieder im G-BA erhalten.
Verhütung von Folter: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht 2022 vorgelegt, der an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen wurde. Wie es in dem als Unterrichtung (20/7660) vorliegenden Bericht heißt, hat die Nationale Stelle im Berichtszeitraum 66 Einrichtungen besucht und vier Abschiebungen begleitet. „Hierbei stellte sie Einschränkungen in der Ausübung von Menschenrechten und auch Verletzungen der in Artikel 1 Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde fest“, heißt es im Vorwort. Als „besonders kritische Feststellungen“ hält der Bericht neun „gravierenden Situationen“ fest, „die eine eklatante Verletzung der Menschenwürde bedeuten“. Kritisch sieht die Nationale Stelle unter anderem den Umgang mit Abschiebungen von Familien. „Trotz eindringlicher Empfehlungen“ sei festgestellt worden, „dass die Achtung des Kindeswohl bei Abschiebungsmaßnahmen regelmäßig nicht ausreichend berücksichtigt wird“. Moniert wird beispielsweise, dass die Betroffenen meistens zu Nachtzeiten abgeholten würden, unabhängig davon, ob Kinder oder andere vulnerable Personen von der Maßnahme betroffenen seien. „Insbesondere für kleine Kinder bedeutet eine Abholung zur Nachtzeit nicht nur eine empfindliche Störung ihres gesunden Schlafrhythmus, sondern kann zu Traumata bei der Verarbeitung des Erlebten führen“, heißt es in dem Bericht. Auch die Situation in Haftanstalten wird problematisiert. So berichtet die Nationale Stelle unter anderem, dass es in einer besuchten Justizvollzugsanstalt besonders gesicherte Hafträume gebe, die einem „Glaskäfig“ gleichen würden. Um miteinander kommunizieren zu können, müssten die dort untergebrachten Häftlinge liegend oder kniend durch die Kostklappe sprechen, die auf Fußbodenhöhe angebracht sei, und durch die auch die täglichen Essensrationen gereicht würden. „Diese Bedingungen führen zu einer erniedrigenden Situation für die betroffenen Gefangenen und zu einer menschenunwürdigen Unterbringung“, heißt es in der Vorlage. Kritsch angemerkt wird auch der Umgang mit Toiletten in Hafträumen. So habe die Nationale Stelle in Erfahrungen gebracht, dass Gefangene auch weiterhin in Doppelhafträumen ohne abgetrennte Toiletten untergebracht werden. In einer solchen Situation werde die Menschenwürde verletzte, heißt es in den Bericht. Wie schon im Vorjahr bilden die Zustände im Maßregelvollzug den Schwerpunkt des Berichts. Wie es in dem Bericht heißt, hat sich die Nationale Stelle das Ziel gesetzt, bis Ende 2023 alle Einrichtungen des Maßregelvollzugs zu besuchen, im vergangenen Jahr waren es 24 Einrichtungen in zwölf Bundesländern. Kernkritikpunkt ist, dass die Einrichtungen sehr häufig überbelegt seien. Dies beeinträchtigte die Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten, teilweise würden sie im Justiz- und nicht im Maßregelvollzug untergebracht werden müssen. Im Justizvollzug könne die in einem solchen Fall „unerlässliche psychiatrische Betreuung“ vermehrt nicht oder nur ungenügend geleistet werden, heißt es im Vorwort des Bericht. Problematisiert wird in diesem Kontext „die in den letzten Jahren immer wieder vorgefundene Verwahrung von Strafgefangenen, deren Zustand sich aufgrund mangelnder psychiatrischer Versorgung weiter verschlechtert hatte“. Vor diesem Hintergrund wolle die Nationale Stelle im laufenden Jahr den Umgang mit psychischen Auffälligkeiten im Vollzug verstärkt in den Fokus stellen. Zu den „besonders kritischen Feststellungen“ mit Bezug zum Maßregelvollzug gehört die Mehrfachbelegung der Patientenzimmer. Selbst bei ausreichender Raumgröße sei eine Belegung „mit drei und mehr psychisch oder suchtkranken Personen problematisch“. Mangelnde Privatsphäre könne Aggressionen auslösen und zu Konflikten führen. Das erschwere zudem die Behandlung und könne den angestrebten Behandlungserfolg verzögern, heißt es in der Vorlage. Kritisch wird zudem angemerkt, dass in einigen Kriseninterventionsräumen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs keine sanitären Anlagen vorhanden seien, der Gang zur Toilette regelmäßig nicht ermöglicht werden und die Verrichtung der Notdurft in einem Steckbecken durch Überwachungskameras gefilmt werde. „Die Situation war allein schon deshalb untragbar, weil der Eimer, in welchem die Ausscheidungen der untergebrachten Personen erfolgten, von diesen durch die Kostklappe - zur Übergabe der Verpflegung - nach draußen zum Pflegepersonal weitergereicht werden musste“, heißt es in dem Bericht. Ferner wird kritisch angemerkt, dass landesgesetzlichen Regelungen zu Fixierungen im Maßregelvollzug im Saarland, in Niedersachsen, Berlin und Sachsen-Anhalt nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen würden. Das Gericht hatte dazu am im Juli 2018 geurteilt. Sowohl mit Bezug auf den Maßregel- als auch auf den Justizvollzug kritisiert die Nationale Stelle, dass Personen „über mehrere Wochen, sogar Monate, von anderen Personen abgesondert“ untergebracht worden seien. Sie erhielten demnach nur eingeschränkte Betreuung, bekamen kaum Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten und ihnen wurde teilweise die Möglichkeit verwehrt, „eine Stunde im Freien zu verbringen“. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Sie basiert auf dem Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Wie es in dem Bericht heißt, verfügt die Nationale Stelle über ein Jahresbudget von 640.000 Euro.
(eis/19.10.2023)