Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise werden Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen ausgeweitet, die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer verlängert und die Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus erheblich verbessert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111, 20/1646, 20/1828, 20/1907, 20/1910) auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1906) zugestimmt. Für den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU. AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.
Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/1908), in dem unter anderem eine „Turbo-Abschreibung“ für Unternehmen gefordert wurde, wurde abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ (20/1339, 20/1906) und ein Antrag der AfD mit dem Titel „Dem Grundsteuerverfahren den Erklärungsdruck nehmen – Grundeigner, steuerberatende Berufe und Verwaltung entlasten“ (20/1864).
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, war vom Finanzausschuss auf 4.500 Euro angehoben worden. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise werden außerdem die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Verbesserungen gibt es auch bei den Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, der Verlustverrechnung sowie bei den Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor.
FDP: Wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht
Markus Herbrand (FDP) lobte die Erhöhung des Betrages und die Ausweitung des begünstigten Personenkreises als „gute Lösung“. Man habe außerdem ganz wichtige Maßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht.
Herbrand kündigte eine strukturelle Lösung für Beschäftigte im Homeoffice an. Darüber sei sich die Ampelkoalition einig.
Union: Entlastungsmaßnahmen für Wirtschaft zu spät
Fritz Güntzler (CDU/CSU) signalisierte Zustimmung, da das Gesetz in der Tradition der Corona-Steuergesetze 1 bis 3 stehe, die die Große Koalition auf den Weg gebracht habe.
Die Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft kämen jedoch zu spät, und es hätte etwas mehr sein können. Die Koalition sei auf halber Strecke stehengeblieben.
SPD: Zentrale und wichtige Maßnahme
Parsa Marvi (SPD) sagte, das vierte Corona-Steuerhilfegesetz sei eine zentrale und wichtige Maßnahme, um etwas für die Arbeitnehmer zu bewegen, und es gebe damit auch Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in einem angespannten Umfeld.
Im Laufe der Beratungen sei aus dem guten Gesetz ein noch besseres geworden. Durch die Ausweitung des begünstigten Personenkreises für die Corona-Sonderzahlungen könnten bis zu eine Millionen Beschäftigte zusätzlich in den Genuss der Steuerfreiheit kommen.
AfD wirbt für Fristverlängerung
Albrecht Glaser (AfD) wies darauf hin, dass die von der CDU/CSU-Fraktion jetzt gestellten Forderungen von seiner Fraktion in den letzten zwei Jahren schon mehrfach beantragt worden seien. Die Forderungen seien alle reflexhaft von den anderen Fraktionen abgelehnt worden. In diese „Zeit politischer Agonie“ falle auch die Wiederbelebung der Grundsteuer, eine Art „steuerpolitische Denkmalspflege“.
Angesichts der Antragsflut, die jetzt auf Millionen von Grundstückseigentümer zurolle, sei ein Fristverlängerung geboten, begründete Glaser einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion.
Grüne lobt Ausweitung der Steuerfreiheit bei Corona-Sonderzahlungen
Von „vielen echt tollen Dingen“ im Corona-Steuerhilfegesetz sprach Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Die Ausdehnung der Verlustverrechnung für Unternehmen werde sie für zukünftige Krisen fit machen.
Und ganz besonders freue sie sich über die Ausweitung der Steuerfreiheit bei Corona-Sonderzahlungen.
Linke plädiert für höheren Bonus-Freibetrag
Christian Görke (Die Linke) plädierte vor dem Hintergrund der explodierenden Preise für einen deutlich höheren Bonus-Freibetrag.
Beim Kurzarbeitergeld wies Görke auf das Problem hin, dass es wegen des steuerlichen Progressionsvorbehalts für die Bezieher zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen könne.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (20/1646). Darin verlangt er eine steuerfreie Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Auch eine von einem Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie müsse diesem Steuerprivileg unterfallen. Der Gefahr einer uferlosen Ausweitung der Steuerfreiheit werde bereits damit begegnet, dass die Regelung in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet sei, erklären die Bundesländer
Außerdem wird verlangt, die Homeoffice-Pauschale statt um ein Jahr zu verlängern dem Grunde als auch der Höhe nach insgesamt neu zu regeln. Auch nach der Corona-Krise sei damit zu rechnen, dass vermehrt dazu übergegangen werde, zu Hause zu arbeiten. Mit der vermehrten Nutzung des Homeoffice könnten die Wege zum Arbeitsplatz und zurück vermieden werden. Der Bundesrat plädiert für eine dauerhafte Neuregelung, die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht wird und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig von einem abgetrennten Arbeitszimmer gewährleistet.
In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einem Teil der Vorschläge zu, andere lehnt sie ab. Abgelehnt wird etwa, Arbeitsentgelte rückwirkend von Sozialbeiträgen freizustellen und hieraus bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Das sei in der Sozialversicherung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich.
Abgelehnter Antrag der CDU/CSU
Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1906) abgelehnt wurde von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der AfD-Fraktion ein Antrag der Unionsfraktion (20/1339) mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“. Für den Antrag stimmte die CDU/CSU-Fraktion, die Fraktion Die Linke enthielt sich.
In dem Antrag fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt.
Abgelehnter Antrag der AfD
Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (20/1864), die gefordert hatte, die Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärungen um fünf Monate und damit bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Außerdem sollen die Finanzämter bei eventuellen Fristversäumnissen bis zu einem Zeitraum von drei Monaten großzügig sein.
Die Fraktion erläutert in ihrem Antrag, dass für jedes der etwa 36 Millionen Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Grundsteuerwertverfahren, das Steuermessbetragsverfahren und abschließend das Steuerfestsetzungsverfahren durchgeführt werden müssten. Der Krieg in der Ukraine und die seit mehr als zwei Jahren andauernden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie würden jedoch eine besondere Belastung für alle Einwohner des Landes, für die Wirtschaft sowie für die Verwaltungen darstellen. In dieser Situation habe der Gesetzgeber auch in anderen Bereichen Fristverlängerungen gewährt, zum Beispiel bei der Abgabe von Einkommensteuererklärungen. Daher sollte es auch im Grundsteuerverfahren zu Erleichterungen kommen. (hle/19.05.2022)