Bärbel Bas zur neuen Präsidentin des Bundestages gewählt
Der Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag, 26. Oktober 2021, die Duisburger SPD-Abgeordnete Bärbel Bas zu seiner neuen Präsidentin gewählt. In geheimer Wahl erhielt Bas 576 von 724 Stimmen. Es gab 90 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen. Für die Wahl war eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Bärbel Bas folgt damit auf Dr. Wolfgang Schäuble, der diese erste Sitzung der 20. Wahlperiode als Alterspräsident eröffnet hatte.
Özoğuz, Magwas, Roth, Kubicki und Pau gewählt
Zu Vizepräsidentinnen des Bundestages gewählt wurden:
die Hamburger Abgeordnete Aydan Özoğuz (SPD) mit 544 Ja-Stimmen bei 127 Nein-Stimmen, 55 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme;
die sächsische Abgeordnete Yvonne Magwas (CDU/CSU) mit 600 Ja-Stimmen bei 62 Nein-Stimmen, 60 Enthaltungen und fünf ungültigen Stimmen;
die Augsburger Abgeordnete Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) mit 565 Ja-Stimmen bei 111 Nein-Stimmen, 50 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme;
die Berliner Abgeordnete Petra Pau (Die Linke) mit 484 Ja-Stimmen bei 163 Nein-Stimmen, 76 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen.
Als Vizepräsident des Bundestages gewählt wurde der schleswig-holsteinische Abgeordnete Wolfgang Kubicki (FDP) mit 564 Ja-Stimmen bei 91-Nein-Stimmen, 69 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen.
Roth, Kubicki und Pau wurden in ihren Ämtern wiedergewählt. Roth ist seit 2013 Vizepräsidentin des Bundestages, Kubicki seit 2017 und Pau seit 2006. Sie ist damit die dienstälteste Vizepräsidentin. Alle Gewählten übertrafen die erforderliche Mindeststimmenzahl von 369.
Nicht gewählt wurde der Thüringer Abgeordnete Prof. Dr. Michael Heinz Kaufmann (AfD), auf den 118 Ja-Stimmen bei 553 Nein-Stimmen, 29 Enthaltungen und 27 ungültige Stimmen entfielen.
Zahl von sechs Vizepräsidenten beschlossen
Vor der Wahl der Vizepräsidenten hatte der Bundestag über einen gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke (20/5) abgestimmt, wonach jede Fraktion einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten stellt und die Fraktionen wie bisher ein entsprechendes Vorschlagsrecht haben.
Auf Wunsch der CDU/CSU wurde getrennt abgestimmt. Für den Satz „Jede Fraktion stellt eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter des Präsidenten“ stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der CDU/CSU. Für den Satz „Die Fraktionen besitzen entsprechend der bisherigen Praxis das Recht, für die auf sie entfallenden Ämter einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters des Präsidenten jeweils eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen“ stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD.
Bas: Empfinde meine Wahl als Zeitenwende
Die neue Bundestagspräsidentin erinnerte in ihrer ersten Ansprache an ihre Amtsvorgängerinnen Annemarie Renger, die 1972 als erste Frau an die Spitze des Deutschen Bundestages gewählt worden war, sowie Rita Süssmuth, die gezeigt habe, wie viel eine Frau in diesem Staatsamt bewirken könne. Die Wahl Rengers sei damals eine Zeitenwende gewesen, und als Zeitenwende empfinde sie ihre Wahl auch, sagte Bas.
Sie versprach, die Präsidentin aller Abgeordneten zu sein und all ihre Kraft daranzusetzen, den Bundestag nach innen überparteilich zu leiten und nach außen selbstbewusst zu repräsentieren. Ihr Dank galt zudem ihrem Vorgänger Wolfgang Schäuble, der stets darüber gewacht habe, dass die Würde des Parlaments gewahrt blieb: „Sie haben sich um unsere parlamentarische Demokratie verdient gemacht.“
Ebenso dankte sie dem scheidenden Vizepräsidenten Dr. Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU) und der ehemaligen Vizepräsidentin Dagmar Ziegler (SPD), die nicht mehr kandidiert hatte. Schließlich erinnerte sie an den vor einem Jahr verstorbenen Vizepräsidenten Thomas Oppermann (SPD), von dem sie viel gelernt habe.
Vielfalt als Chance
Bärbel Bas sieht die vielfältige Zusammensetzung des 20. Deutschen Bundestages als „Chance für uns alle“. Die Mitglieder des Bundestages seien in ganz verschiedenen Teilen der Gesellschaft verwurzelt, brächten unterschiedliche Berufserfahrungen und Herkunftsgeschichten mit: „Ihre Lebensläufe und Lebenswege werden unsere Debatten bereichern.“
Sie stehe dafür, in dieser Legislaturperiode eine neue Bürgernähe zu entwickeln. Unter Beifall sagte sie: „Lassen Sie uns viele Menschen ansprechen, auf die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zugehen, vor allem auf jene, die sich von der Politik seit Langem nicht mehr angesprochen fühlen, Menschen, denen ,die Politik' fremd geworden ist.“
Für respektvolles Miteinander und verständliche Politik
Bas plädierte dafür, sich bewusst um die Mitte der Gesellschaft zu kümmern: „Es sind Menschen, die an Demonstranten vorbeigehen, aber nie demonstrieren würden. Die zu erschöpft sind, um sich in Initiativen zu engagieren. Die mit ihrem Alltag zu kämpfen haben. Die vollauf damit beschäftigt sind, für ihre Kinder und ihre alternden Eltern zu sorgen. Die gestrandet sind oder die unsere Sprache nicht sprechen. Denen die Mittel fehlen, auf eigenen Beinen zu stehen.“
Sie warb für ein respektvolles Miteinander und für eine verständliche Politik auch für die, „die sich von der Politik abgewandt haben, die das Gefühl haben, nicht wahrgenommen zu werden“. Sie müssten wie alle anderen eine Chance haben, sich in der Politik wiederzufinden. „Ich wünsche mir, dass wir auch diesen Menschen zuhören und ihnen eine barrierefreie Teilhabe ermöglichen. Daran müssen wir arbeiten.“
„Schlagen wir einen angemessenen Ton an“
Die Präsidentin sagte, sie erwarte Respekt für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Respekt von ihnen. „Schlagen wir einen angemessen Ton an“, empfahl sie den Abgeordneten: „Schrille Töne hört niemand gern. Leise Töne übrigens auch nicht – wir können schon hörbar und vernehmlich Position beziehen, deutlich erklären, wohin wir wollen und welche Wege uns als die besten erscheinen.“
Hass und Hetze seien keine Meinung. Sie kündigte an, den Bundestag vor Angriffen zu schützen und die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen. Der Bundestag entscheide auch für die kommenden Generationen. Das gelte auch für Fragen wie Asyl und Migration, Digitalisierung von Staat und Verwaltung und den Aufbruch in eine inklusive Gesellschaft. Im Übrigen forderte Bärbel Bas die Fraktionen „schon jetzt“ auf, das Wahlrecht auf die Tagesordnung zu setzen.
Bundestag bestätigt Schäuble als Alterspräsident
Zu Beginn hatte Wolfgang Schäuble als Alterspräsident die erste Sitzung in der 20. Wahlperiode seit 1949 eröffnet. Die Leitung der ersten Sitzung des neuen Parlaments übernimmt traditionell der Alterspräsident, bis ein neuer Bundestagspräsident oder eine neue Bundestagspräsidentin gewählt ist. Der Alterspräsident ist das dienstzeitälteste Mitglied des Deutschen Bundestages. Wolfgang Schäuble ist seit 1972 ununterbrochen Mitglied des Bundestages.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag nach kurzer Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion ab, dass in der ersten Sitzung des Bundestages das an Jahren älteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz übernimmt, bis ein neuer Präsident gewählt ist (20/2). Wäre der Antrag angenommen worden, hätte der AfD-Abgeordnete Dr. Alexander Gauland die Sitzung als Alterspräsident eröffnet.
Gegen die Stimmen der AfD stimmte der Bundestag auch für die Anwendung der sogenannten 3G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete) für die Dauer der konstituierenden Sitzung.
Auf der Ehrentribüne hatte Schäuble eingangs unter anderen Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die frühere Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth, die Präsidentin der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR, Dr. Sabine-Bergmann-Pohl, und den Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, begrüßt.
Schäuble: Beispiellose Bewährungsprobe bestanden
Zu den großen Herausforderungen der Amtszeit Wolfgang Schäubles als Bundestagspräsident gehörte die Corona-Pandemie. Im Großen und Ganzen sei es gelungen, so Schäuble in seiner Eröffnungsrede, auch unter „enormem Entscheidungsdruck kontroverse Debatten zu führen und widerstrebende Werte und Interessen gegeneinander abzuwägen“. Die parlamentarische Demokratie habe eine „beispiellose Bewährungsprobe“ bestanden.
Weniger positiv war sein Urteil in Sachen Wahlrechtsreform. Schäuble sprach von einer „auch für mich persönlich bitteren Erfahrung der vergangenen Legislaturperiode“. Die Wahlrechtsreform sei keinen Deut leichter geworden und dulde ersichtlich keinen Aufschub. Seinem Verständnis nach sollte „bei einer Entscheidung dieser Tragweite eigentlich keine politische Kraft im Parlament aus der Mit-Verantwortung für eine tragfähige Lösung entlassen werden“.
„Den inneren Kompass nicht verlieren“
Den neuen Abgeordneten im Parlament gab Schäuble mit auf den Weg, bei allem politischen Elan „das Private zu schützen“. Zuhören können, den inneren Kompass nicht verlieren, sich in Kollegialität und Fairness üben und den Sinn dafür bewahren, was anständig und was unanständig ist: „Früher hätte man gesagt: Was sich gehört und was nicht.“
Auch wenn sich die gewachsene Vielfalt der Gesellschaft in der Volksvertretung wiederfinden solle, werde der Bundestag nie ein exaktes Spiegelbild der Bevölkerung sein. Ein Parlament, das die Vielfalt abbilde, aber darüber keine Mehrheiten schaffen könne, sei kein Parlament.
Plädoyer für ein „selbstbewusstes Parlament“
Der Alterspräsident appellierte zudem an den neuen Bundestag, sich intensiv mit den Vorteilen und Grenzen der Bürgerbeteiligung durch Bürgerräte zu befassen. Mehr Mitsprache heiße aber nicht automatisch mehr Partizipation und mehr Akzeptanz für die Entscheidungen der Parlamente. Der repräsentativen Demokratie gelinge es nicht nur, mobilisierbare Interessen zu vertreten, sondern auch widerstreitende Interessen auszugleichen. Dazu brauche es ein selbstbewusstes Parlament und selbstbewusste Parlamentarier.
„Wir tragen die Verantwortung dafür, das Parlament gegenüber wachsenden plebiszitären Ansprüchen zu stärken“, betonte Schäuble. „Und im Übrigen liegt es auch an uns, wie weit wir unsere Gestaltungsspielräume als Gesetzgeber einengen lassen durch eine Rechtsprechung, die bisweilen mindestens an die Grenzen ihres Mandats geht“. Dazu gehöre für ihn allerdings auch, die politisch wahrzunehmende Verantwortung nicht auf Gerichte abzuwälzen.
„Mittelost- und osteuropäische Nachbarn nicht vergessen“
Schäuble rief schließlich dazu auf, auf der vor drei Jahren geschaffenen Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung als weltweit einzigartiger binationaler Kammer aufzubauen, die Mittlerrolle Deutschlands für die mittelost- und osteuropäischen Nachbarn nicht zu vergessen und dazu beizutragen, dass sich die Spaltungen in Europa nicht weiter vertiefen.
Schäubles Rede wurde mehrfach vom Beifall des ganzen Hauses unterbrochen. Im Anschluss erhoben sich die Abgeordneten zu lang anhaltendem Applaus.
Geschäftsordnungen beschlossen
Bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmte der Bundestag einem Antrag der SPD-Fraktion (20/1) zu, die bisherige Geschäftsordnung des Bundestages mit der Maßgabe zu übernehmen, dass die Anlage 1 (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) und der Paragraf 18 (Verhaltensregeln) aufgehoben werden und dass der Paragraf 126a neu gefasst wird.
Dieser Paragraf regelt die besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19. Er galt bis zum Ende der abgelaufenen Wahlperiode und wird nun in geänderter Fassung bis zum Jahresende 2021 weitergelten. Danach sind Ausschüsse auch dann beschlussfähig, wenn ihre Mitglieder über elektronische Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen. Für Abstimmungen und Beschlussfassungen in Ausschüssen können auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen kann dadurch hergestellt werden, dass Besuchern der Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.
Überarbeitung der Geschäftsordnung angekündigt
In einer kurzen Aussprache kündigte die SPD-Abgeordnete Gabriele Katzmarek an, einen Vorschlag von Wolfgang Schäuble aufzugreifen und in der neuen Wahlperiode eine Überarbeitung der Geschäftsordnung in Angriff zu nehmen.
Mit der Annahme des SPD-Antrags beschloss der Bundestag neben seiner eigenen Geschäftsordnung auch die weitere Gültigkeit der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes, der Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Dringliche Gesetzesvorlagen).
Zwei Änderungsanträge der AfD beraten
Abgestimmt wurde über zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion zu dem Antrag der SPD. Zum einen verlangte die AfD (20/3), Bundestagsdrucksachen besser lesbar zu machen, indem auf die sogenannte Gendersprache verzichtet wird. Diesen Änderungsantrag überwies der Bundestag gegen die Stimmen der AfD zur weiteren Beratung an den Geschäftsordnungsausschuss.
In ihrem zweiten Änderungsantrag (20/4) trat die AfD dafür ein, die Quoren zur Wahl des Bundeskanzlers und zum Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler in der Geschäftsordnung des Bundestages so abzusenken, dass eine Fraktion auch dann Wahlvorschläge machen oder einen Misstrauensantrag stellen kann, wenn sie weniger als ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfasst. Diesen Änderungsantrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Nationalhymne zum Sitzungsende
Die Sitzung endete mit der Nationalhymne, gespielt vom Bläserquintett der Universität der Künste Berlin. (vom/26.10.2021)