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Mehrheit, qualifizierte: Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages ist als qualifizierte Mehrheit beispielsweise für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz ändern. (> Mehrheit/qualifizierte Mehrheit: Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen)