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Interfraktionelle Vereinbarung

Im parlamentarischen Alltag entsteht häufig ein Bedarf für kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen zu bereits getroffenen Planungen, die beispielsweise der Ältestenrat über den Ablauf einer Sitzungswoche, die Gestaltung und den Inhalt einer Tagesordnung oder die Dauer einer Debatte vereinbart hat. Änderungen oder Ergänzungen erfolgen durch einstimmigen oder einmütigen Beschluss aller Fraktionen als sogenannte interfraktionelle Vereinbarung. Dies geschieht formlos, zum Beispiel durch telefonische Absprachen.