Bundesrat
Als Vertretung der Bundesländer (>Föderalismus) ist der Bundesrat eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Durch den Bundesrat, der von den Regierungen der Länder gebildet wird, wirken die Länder nach Artikel 50 des Grundgesetzes bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Darüber hinaus ist der Bundesrat auch in Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt.
Je nach Bevölkerungszahl entsenden die 16 Bundesländer zwischen drei und sechs Vertreter ihrer Landesregierungen in den Bundesrat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter bei Abstimmungen im Bundesrat abgegeben werden. Der Präsident des Bundesrats wird jedes Jahr am 1. November aus dem Kreis der Regierungschefs der Länder (Ministerpräsidenten) gewählt.