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Vertrauensfrage

Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Die Vertrauensfrage kann auch mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden. Findet der Antrag keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, und es gibt Neuwahlen. Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen.